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Kurzfassung: | Treffen Unternehmer nach einer Steuerfahndungsprüfung eine tatsächliche Verständigung mit der Steuerbehörde, kann es trotzdem noch zu einer bösen Überraschung kommen. Denn zusätzlich zum vereinbarten Steuernachzahlungsbetrag werden Steuerhinterziehungszinsen fällig. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 7 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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