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Vorschau

Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Treffen Unternehmer nach einer Steuerfahndungsprüfung eine tatsächliche Verständigung mit der Steuerbehörde, kann es trotzdem noch zu einer bösen Überraschung kommen. Denn zusätzlich zum vereinbarten Steuernachzahlungsbetrag werden Steuerhinterziehungszinsen fällig.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 7
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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