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Titel:     
 
UBB-Tipp: Kaufpreis bei Immobilienkauf clever aufteilen!
 
Kurzfassung:     
 
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf wird nur für den Kaufpreis des Gebäudes sowie des Grund und Bodens fällig. Werden Gegenstände gekauft, die zusätzlich zur Immobilie mitgekauft werden, ist Grunderwerbsteuer tabu. Doch darf das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung beanstanden?
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 9
 
Seite/n:     17-18
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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