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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Mieten und Pachten für Werkzeuge und Maschinen müssen dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1d GewStG anteilig hinzugerechnet werden. Doch gilt das auch, wenn diese Miet- oder Pachtaufwendungen als Baustelleneinzelkosten aktiviert werden? Eine Frage, die nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten muss.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 9
 
Seite/n:     17
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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