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Kurzfassung: | Mieten und Pachten für Werkzeuge und Maschinen müssen dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1d GewStG anteilig hinzugerechnet werden. Doch gilt das auch, wenn diese Miet- oder Pachtaufwendungen als Baustelleneinzelkosten aktiviert werden? Eine Frage, die nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten muss. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 9 |
Seite/n: | 17 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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