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Titel:     
 
Investitionsabzugsbetrag: Neues zu Verbleibensvoraussetzungen
 
Kurzfassung:     
 
Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für geplante Investitionen bereits im Jahr der Planung 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen (sog. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG). Eine der Voraussetzungen ist die so genannte Verbleibensvoraussetzung nach der Investition.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 9
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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