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Autor(en):     
 
Mecking, Volker
 
Titel:     
 
Muss ein Arbeitgeber Inklusionsbeauftragten einrichten?
 
Kurzfassung:     
 
Durch das “Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung” (Bundesteilhabegesetz, BTHG) war ein Systemwechsel beabsichtigt, in dessen Zuge die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) verankert werden sollte. Aktuell stellt sich für Arbeitgeber insbesondere die Frage, inwieweit sie einen so genannten “Inklusionsbeauftragten” in ihrem Betrieb installieren müssen. Der UBB klärt auf.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10
 
Seite/n:     16-17
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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