Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 
Steuer trotz Entwicklungshilfe
 
Kurzfassung:     
 
Zwar gibt es in Deutschland für Handwerksbetriebe genügend Arbeit. Doch so mancher Handwerksbetrieb engagiert sich auch für soziale Projekte im Ausland. Schickt man einen Mitarbeiter zur Entwicklungshilfe ins Ausland, dürfte das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Lohnsteuerprüfung auf den Plan rufen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl