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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, least einen Firmenwagen und leistet eine sehr hohe Leasing-Sonderzahlung, kann er damit unbewusst ins Visier der Steuerprüfer kommen. Denn diese wittern hier ein unzulässiges Gestaltungsmodell.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 10
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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