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Titel:     
 
Das aktuelle Urteil: geotechnik 4/2018
 
Kurzfassung:     
 
Anspruch nicht angekündigt - keine Mehrvergütung?
Bedenken (1): Reicht auch ein mündlicher Bedenkenhinweis?
Bedenken (2): Bedenkenhinweis geben - egal, was passiert (ist)!
Bemusterung oder Leistungsverzeichnis - was zählt?
Mangel arglistig verschwiegen: 10 Jahre Mängelhaftung!
 
Erschienen in:     geotechnik 41 (2018), Heft 4
 
Seite/n:     287-289
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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