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Autor(en):     
 
Hamm, Hermann
 
Titel:     
 
Glas im Bauwesen - Verglasungen mit Zusatzanforderungen
 
Kurzfassung:     
 
Mit der baurechtlichen Einführung der Normenreihe DIN 18008 “Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln” vor etwa drei Jahren wurden die bis dahin gültigen Technischen Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt), i. E. TRLV, TRAV und TRPV, zurückgezogen. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Inhalte für Verglasungen mit Zusatzanforderungen erläutert. Hierbei handelt es sich um absturzsichernde Verglasungen nach Teil 4, begehbare Verglasungen nach Teil 5 sowie zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare und durchsturzsichere Verglasungen nach Teil 6.
Bei allen drei der vorgenannten Normenteile stehen die Stoßsicherheit sowie das Resttragverhalten nach Glasbruch im Vordergrund. Über die raumtrennende Funktion hinaus werden bei Verglasungen besondere Anforderungen an das Tragverhalten gestellt, um Personen vor Verletzungen bei oder nach Glasbruch zu schützen. Dies gelingt durch Beachtung konstruktiver Vorgaben sowie durch Verwendung von Verglasungen, denen sog. “sicheres Bruchverhalten” wie auch die Eigenschaft der Resttragfähigkeit zugewiesen werden kann.

Glass in building - glazing with additional requirements
When the series of standards DIN 18008 “Glass in building - Design and Construction Rules” was introduced to the realm of planning and building laws some three years ago, it superseded the technical rules promulgated by the Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt), i. e. TRLV, TRAV and TRPV. This paper explains the most significant contents for glazing needing to meet additional requirements. These are safety-barrier glazing as defined in Part 4, walk-on glazing as defined in Part 5 as well as fall-through proof glazing accessible for maintenance purposes as defined in Part 6.
For all three of the aforestated standard elements, focus is on shock-proof characteristics and post-breakage residual carrying capacity. Over and beyond room-dividing functions, particular requirements are placed on carrying capacities in order to protect persons against injuries caused by or after glass breakage. This is best accomplished by complying with constructive requirements as well as using glazing material displaying so-called “safe fracture behavior” as well as a sufficient degree of post-breakage residual carrying capacity.
 
Erschienen in:     Stahlbau 88 (2019), Heft 1
 
Seite/n:     36-44
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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