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Autor(en):     
 
Marte, Roman; Hofmann, Robert
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
This article investigates to what extent a “condition and safety assessment” with a classically defined safety factor &eegr; (now partial safety factor or load factor) is useful or indeed possible for creeping slides of large masses as are often encountered in the Alps, or whether different quantities like the displacement rate and its change with time are more useful for the description of the condition of such large-scale slides. This discussion is held under the viewpoint that various procedures with different results are available for the determination of such a “safety factor” and consequently there are also justified discrepancies between experts in the assessment of such a “safety factor for the current state” of the moving slope. The authors are of the opinion that the partial safety factors required by standards or former “safety factors” are predominantly intended for engineering structures, earthworks and dams but not generally for creeping slopes. In this case, classification of creep rate and the geological engineering assessment are always preferred. This is illustrated with two examples.
In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern für kriechförmig verlaufende Großmassenbewegungen, wie sie im alpinen Raum häufig anzutreffen sind, die “Zustands- und Sicherheitsbeurteilung” über eine klassisch definierte Sicherheitszahl &eegr; (jetzt Teilsicherheitsbeiwert und Ausnutzungsgrad) zweck mäßig und überhaupt möglich ist oder ob für die Zustandsbeschreibung derartiger Großmassenbewegungen nicht andere Größen wie die Bewegungsrate und deren zeitliche Änderung zielführender sind. Diese Diskussion erfolgt unter dem Gesichtspunkt, dass bei der Ermittlung einer solchen “Sicherheitszahl” unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Ergebnissen zur Verfügung stehen und in Folge auch noch berechtigte Diskrepanzen zwischen Experten in der Einschätzung einer solchen “Sicherheitszahl für den Istzustand” des bewegten Hangs gegeben sind. Die Autoren sind der Meinung, dass die normativ geforderten Teilsicherheitsbeiwerte bzw. früher “Sicherheitszahlen” überwiegend für Bauwerke aus dem kon struktiven Ingenieurbau, Erdbauwerke, Schutzbauwerke und Dämme gedacht sind, aber nicht generell für Kriechhänge. Hier hat die Klassifikation der Kriechgeschwindigkeit und die ingenieurgeologische geotechnische Bewertung immer Vorrang. Dies wird anhand von zwei Fallbeispielen dargestellt.
 
Erschienen in:     Geomechanics and Tunnelling 13 (2020), Heft 1
 
Seite/n:     32-51
 
Sprache der Veröffentlichung:     Englisch/Deutsch



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