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Autor(en):     
 
Richert, Christian; Hanek, Dieter
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die technischen Möglichkeiten der Planung steigen mit den digitalen Methoden, wie der 3-D-Konstruktion und Building Information Modeling, deutlich an. Auch im Bereich der Tragwerksplanung kann dies dazu führen, dass der Fokus der Konstruktionsplanung nicht mehr ausreichend auf dem technisch Notwendigen und dem vertraglich vereinbarten Umfang der Ausführungspläne liegt. Die Tendenz zu Ausführungsplänen mit einem immer komplexeren Inhalt nimmt stetig zu, was mit der Qualifikation und der Umsetzungsfähigkeit der Bauausführenden vor Ort nicht immer im Einklang steht und tw. dadurch verursacht wird. Es entsteht häufig ein Spannungsfeld, in dem Auftraggeber vor der Frage stehen, welche Inhalte von Schal- und Bewehrungsplänen für eine fehlerfreie Bauausführung erforderlich sind. Zu einem zusätzlichen Klärungsbedarf führen auch die anhaltenden Diskussionen um die HOAI. Zwar ist diese im juristischen Sinne kein Leistungskatalog, sie wird aber dennoch als Grundlage herangezogen, um Leistungsbilder als vertraglich vereinbarte Leistungsinhalte (z. B. die Grundleistungen nach HOAI) zu definieren. Weitere Hinweise zu den erforderlichen Inhalten von Schal- und Bewehrungsplänen finden sich in DIN 1356-1, div. gängigen Bautabellen, Splittingtabellen zur HOAI und nicht zuletzt im Heft 3 des AHO und einschlägigen Kommentierungen zur HOAI. Eine einheitliche Zusammenstellung sucht man allerdings vergebens. Um dieser Verunsicherung zu begegnen und auch Planern wie Bauherren ein Instrument an die Hand zu geben, die Planungsleistungen inhaltlich zu überprüfen, hat der VBI als führende Verbandsorganisation der Planungsbüros den nach wie vor gültigen und bewährten Standard von Schal- und Bewehrungsplänen im Hochbau zusammengefasst.

Approved standards of formwork and reinforcement plans
The possibilities of planning increase significantly with digital methods, such as 3-D design and BIM. This can lead to the fact that the focus of planning is no longer sufficiently on the technically necessary and contractually agreed scope of the implementation plans. The tendency towards ever more complex plan content is steadily increasing, which is not always in line with the skills of the executing parties. A field of tension often arises in which clients are confronted with the question of what contents of S+B plans are required. Ongoing discussions about the HOAI are further unsettling. Although this is not a catalogue of services, it is nevertheless used to define services. In the technical literature and standard texts there are references to necessary plan contents, without uniform summary. For this reason, the VBI has summarized the still valid and proven standard.
 
Erschienen in:     Bautechnik 97 (2020), Heft 7
 
Seite/n:     524-532
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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