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Autor(en):     
 
Motzke, Gerd
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Wiens/Raupach sowie Helm haben sich mit der TR-Instandhaltung des Deutschen Instituts für Bautechnik, 2020, mit den neuen Inhalten und den bautechnischen Randbedingungen einschließlich deren Anwendung befasst [1]. Schießl-Pecka/Strehlein haben das Instandsetzungsverfahren nach der TR-Instandhaltung und diesbezüglich besonders das Instandsetzungsprinzip W in Verbindung mit dem Einsatz von Hydrophobierungen aus der Planersicht beschrieben [2]. Den genannten Darstellungen liegt grundsätzlich der Anwendungsfall zugrunde, dass ein in die Jahre gekommenes Stahlbetonbauwerk instandsetzungsbedürftig ist. Neben diesem Grundfall gibt es auch den Sachverhalt, dass ein bereits instand gesetztes Stahlbetonbauwerk erneuten Instandsetzungsbedarf aufweist und deshalb Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese Altfälle - markiert durch die Bezeichnung “Schäden” in Altfällen (Instandsetzungsschäden) - sind um einen Sonderfall zu erweitern, den charakterisiert, dass an einem instand gesetzten Stahlbetonbauwerk Instandsetzungsmängel in offener Gewährleistungsfrist auftreten und der Auftraggeber Sachmängelrechte geltend macht (Instandsetzung von Instandsetzungsmängeln in offener Gewährleistungsfrist, Instandsetzungsmängel). Neben einschlägige Technikregeln treten damit Rechtsregeln. Der Beitrag befasst sich mit den dabei auftretenden Technik- und Rechtsfragen, die auch den Anwendungsbereich der TR-Instandhaltung berühren und insbesondere auf den Stellenwert der Leistungsbeschreibung in Leistungsverzeichnissen abheben.

The technical rules for maintenance and the question of scale in the event of “damage/defects” in legacy cases
Wiens/Raupach and Helm have studied the technical rules for maintenance of the German Institute for Building Technology (Deutsches Institut für Bautechnik) of 2020 with new contents and constructional framework conditions, including their application [1]. Schießl-Pecka/Strehlein have described the repair method as specified in the technical rules for maintenance and the relevance of the W (water reduction) repair principle in particular, in combination with hydrophobic treatments, from the planner's perspective [2]. The basis for the scenarios depicted is essentially the application where repairs need to be carried out on an ageing reinforced concrete structure. In addition to this basic case, the situation also arises where there are indications that a reinforced concrete structure that has already been repaired is in need of further repairs, and consequently action is required. A special case is to be added to these legacy cases - which carry the designation “damage” in legacy cases (repair damage) - which is characterised by defects in repairs carried out on a reinforced concrete structure which come to light in an open-ended warranty period and the customer asserts claims due to material defects (rectification of repair defects in an open-ended warranty period, repair defects). Legal rules therefore apply in addition to the applicable technical rules. The article concerns itself with the technical and legal questions that arise in this regard, that also touch on the area of application of the technical rules for maintenance and in particular emphasise the significance of the performance description in contract specifications.
 
Erschienen in:     Beton- und Stahlbetonbau 118 (2023), Heft 4
 
Seite/n:     281-293
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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