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Autor(en):     
 
Cziesielski, E.
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Nach der Wärmeschutzverordnung (Fassung 1995) und DIN 4108 müssen Fugen in den wärmeübertragenden Umfassungsflächen entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig ausgebildet sein. Die Luftdurchlässigkeit von Fugen im Bereich von Außenwänden wird in den maßgeblichen Regelwerken nicht quantifiziert. Es wird hier empfohlen, einen Luftdurchlässigkeitsbeiwert a kleiner gleich 0,2 m3/(h * m * daPan) einzuhalten. Dieser Wert kann bei stählernen Außenwänden mit komprimierbaren Schaumstoffbändern als Luftsperre eingehalten werden, wenn eine ausreichende Kompression der Dichtbänder sichergestellt ist.
 
Erschienen in:     Stahlbau 66 (1997), Heft 1
 
Seite/n:     20-24
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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