Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Tritt ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer seinen minderjährigen Kindern schenkweise, zivilrechtlich wirksam betrieblich veranlasste Darlehensforderungen gegen die GmbH ab, so sind die anschließenden Zinszahlungen der GmbH an die Kinder keine verdeckte Gewinnausschüttung und nicht dem Geschäftsführer zuzurechnen. Vielmehr mindern sie als normale Betriebsausgaben den Gewinn der GmbH. Das gilt auch, wenn die Kinder Gesellschafter der GmbH sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 19.12.2007, Az: VIII R 13/05; Abruf-Nr. 080588 ).
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), No. 7
 
Page/s:     9
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode