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Title:     
 

 
Abstract:     
 
Bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen in der Baubranche sind die Prüfer des Finanzamts vor allem an Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer interessiert. Doch es wird nicht nur geprüft, warum § 13b UStG nicht angewandt wurde. Im Fokus liegt die Suche nach Rechnungsausstellern, die in Wirklichkeit nur Scheinunternehmer oder bloße Rechnungsschreiber sind. Werden solche Eingangsrechnungen gefunden, kippt der Vorsteuerabzug.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 36 (2013), No. 5
 
Page/s:     19
 
Language of Publication:     German



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