Logo Ernst und Sohn

Preview

Author(s):     
 
Stauf, Dirk
 
Title:     
 

 
Abstract:     
 
Seit Juli gilt das “Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr”. Damit ist die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie von 2011 umgesetzt. Das Gesetz regelt eine Begrenzung von Zahlungsfristen und Abnahmefristen sowie einen höheren Verzugszins. Der neue § 271 a BGB gibt nun eine Frist von 60 Tagen für die Zahlung einer Entgeltforderung, z. B. des Werklohns, für Unternehmer vor. Längere Fristen sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart ist und der Gläubiger nicht grob benachteiligt wird.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), No. 12
 
Page/s:     20
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode