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Abstract: | Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung einer GmbH auf einen Passus zum Dienstwagen im Arbeitsvertrag eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und stellt fest, dass statt eines Mitteklassewagens ein teurerer Dienstwagen gefahren wird, unterstellt er schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sagt der Prüfer A, muss er aber auch B sagen. Denn unterstellt der Prüfer eine Dienstwagengestellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, hat das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Auswirkungen auf die Höhe der ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung. |
Source: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), No. 1 |
Page/s: | 10 |
Language of Publication: | German |
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