Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Haben Sie 2014 eine Immobilie verkauft und daraus einen Gewinn erzielt, müssen Sie diesen oftmals hohen Gewinn nicht zwingend in 2014 versteuern. Sie können auch eine Rücklage bilden und den erzielten Veräußerungsgewinn auf eine Immobilie übertragen, die in den nächsten vier Jahren gekauft wird. Die Aufteilung des Veräußerungsgewinns in einen Anteil Grund und Boden und Gebäude sowie die Aufteilung des Kaufpreises für die neue Immobilie in Grund und Boden und Gebäude ist elementar.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), No. 7
 
Page/s:     16-17
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode