Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Haben Sie sich dafür entschieden, für Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Kunden die 30%ige Pauschalsteuer nach § 37b EStG ans Finanzamt abzuführen, haben Sie die Beschenkten quasi “freigekauft”. Die Beschenkten müssen den Wert der Präsente nicht mehr als Einnahme versteuern. Die Versteuerung haben ja Sie durch die Zahlung der Pauschalsteuer geleistet. Doch Sie können das wieder rückgängig machen.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), No. 1
 
Page/s:     15
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode