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Title: | Der armierte Beton im Geschossbau |
Abstract: | Der französische Gärtner JOSEPH MONIER hat seine aus Zementmörtel hergestellten Pflanzkübel mit Drahtringen armiert. Seiner Idee wurde 1867 das Patent erteilt. Die Bauingenieure waren bemüht, diese Erfindung auf ihre Tragkonstruktionen anzuwenden. Für die rechnerische Erfassung des bewehrten Balkens standen drei Analogtragverhalten zur Verfügung: der Bogen, das Hängewerk und das Fachwerk. Da man sich gerade unter der “Herrschaft” der Fachwerkstatik befand, entschied man sich für das Fachwerk, womit die Eigenschaften des Betons im Wesentlichen außer Acht blieben. Aus Rundstäben wurden Bewehrungskörbe gebunden und diese einbetoniert. Im Gegensatz zu seiner großen Druckfestigkeit besitzt Beton nur eine geringe Zugfestigkeit. Das bedeutet, dass Bewehrungsstäbe dort eingelegt werden müssen, wo der Beton die während der vorgesehenen Nutzung auftretende Zugbeanspruchung nicht aufnehmen kann. Im Folgenden wird erörtert, wo und wie der Beton eines mehrgeschossigen Hauses bewehrt bzw. nicht bewehrt werden soll [1]. |
Source: | Beton- und Stahlbetonbau 112 (2017), No. 3 |
Page/s: | 187-190 |
Language of Publication: | German |
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