Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Haben Sie 2016 eine Abfindung erhalten, steht Ihnen unter anderem ein günstigerer Steuersatz zu, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber veranlasst ist. Haben Sie selbst gekündigt und eine Abfindung ausgehandelt, lehnt das Finanzamt die günstigere Besteuerung nach der so genannten Fünftelregelung ab.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), No. 8
 
Page/s:     19
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode