Title: | Renovierungskosten vor verbilligter Vermietung |
Abstract: | Haben Sie eine Immobilie renoviert und anschließend verbilligt an ein Familienmitglied vermietet, sind strenge Überprüfungen des Finanzamts vorprogrammiert. Denn beträgt die vereinbarte Miete nicht mindestens 66% der ortsüblichen Warmmiete, kürzt das Finanzamt nicht nur die laufenden Werbungskosten, sondern neuerdings auch die Renovierungskosten - selbst wenn die Renovierungskosten bereits vor 2016 entstanden sind. |
Source: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), No. 8 |
Page/s: | 18-19 |
Language of Publication: | German |
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