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Title:     
 
Renovierungskosten vor verbilligter Vermietung
 
Abstract:     
 
Haben Sie eine Immobilie renoviert und anschließend verbilligt an ein Familienmitglied vermietet, sind strenge Überprüfungen des Finanzamts vorprogrammiert. Denn beträgt die vereinbarte Miete nicht mindestens 66% der ortsüblichen Warmmiete, kürzt das Finanzamt nicht nur die laufenden Werbungskosten, sondern neuerdings auch die Renovierungskosten - selbst wenn die Renovierungskosten bereits vor 2016 entstanden sind.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), No. 8
 
Page/s:     18-19
 
Language of Publication:     German



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