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Author(s):     
 
Sindermann, Thomas; Knopp, Alexander
 
Title:     
 

 
Abstract:     
 
Seit Neujahr gilt das neue Bauvertragsrecht im BGB. Aus baubetrieblicher Sicht sind insbesondere die geänderten Vorgaben für die Vergütungsanpassung bei Auftraggeberanordnungen beachtlich. Während die Nachtragsvergütung bei der VOB/B durch kalkulatorische Fortschreibung der Urkalkulation ermittelt wird, bestimmt sich die Nachtragsvergütung jetzt vor allem nach den tatsächlich erforderlichen Kosten der angeordneten Nachtragsleistung. Was bedeutet das für die tägliche Praxis?
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), No. 1
 
Page/s:     10-11
 
Language of Publication:     German



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