Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 
Wann ist eine 14c-Steuer zu berichtigen?
 
Abstract:     
 
Weist ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und das Finanzamt bekommt Wind davon, schuldet das Unternehmen die Umsatzsteuer, und der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Natürlich kann die fehlerhafte Rechnung nachträglich berichtigt werden. Wie die Berichtigung funktioniert, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), No. 9
 
Page/s:     12
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode