Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter in einem Aufhebungsvertrag die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegen eine im nächsten Geschäftsjahr fällige, aber der Höhe nach noch nicht bekannte Abfindung, ist dafür in der Bilanz eine gewinnmindernde Rückstellung zu bilden. Bei Betriebsprüfungen versuchen die Steuerprüfer, diese Rückstellung um den ersparten Arbeitslohn zu kürzen. Dagegen lohnt sich Gegenwehr.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), No. 12
 
Page/s:     14
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode