Logo Ernst und Sohn

Preview

Title:     
 

 
Abstract:     
 
Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, darf er die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung normalerweise noch als Betriebsausgabe des abgelaufenen Jahres geltend machen, selbst wenn die Zahlung erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs geleistet wird. Doch für die Jahre 2014 und 2015 verweigerten die Finanzämter diese Vergünstigung.
 
Source:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), No. 12
 
Page/s:     18
 
Language of Publication:     German



Please send a free sample copy of the journal

Subscribers of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" can download this article free of charge.

I am a subscriber

As a subscriber of the journal "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" please log-in stating your customer number and postcode.

Customer number


Postcode