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Bezugsquellennachweis Bauregelliste BBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200531Bauregelliste B

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5. Dämmstoffe für den Wärme- und SchallschutzBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200547-48Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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6. Türen und ToreBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200549-50Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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7. LagerBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200551Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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8. SonderkonstruktionenBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200552Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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9. Bauprodukte für Wand- und Deckenbekleidungen und nichttragende innere TrennwändeBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200553-54Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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10. Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und DachabdichtungBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200555-59Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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11. Bauprodukte aus GlasBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200560Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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12. Bauprodukte der GrundstücksentwässerungBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200561-66Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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12.1 Rohre, Formstücke und Dichtmittel für Leitungen und Kanäle
12.2 Sanitärausstattungsgegenstände und Absperreinrichtungen

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13. AbwasserbehandlungsanlagenBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200567Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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14. FeuerungsanlagenBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200568-71Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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14.1 Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen
14.2 Abgasanlagen

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15. Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden StoffenBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200572-76Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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16. Gerüstbauteile Dieses Kapitel gilt nicht im Freistaat Bayern.Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200577-78Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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17. Technische GebäudeausrüstungBauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200579Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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Anlagen zur Bauregelliste A Teil 1Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/200580-125Bauregelliste A Teil 1 (2005/1)

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Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2005/1 -Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/2005126-137Bauregelliste A Teil 2 (2005/1)

Kurzfassung

1. Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient
2. Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können
Anlagen zur Bauregelliste A Teil 2

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Bauregelliste A Teil 3 - Ausgabe 2005/1 -Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/2005138-141Bauregelliste A Teil 3 (2005/1)

Kurzfassung

Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können
Anlage zur Bauregelliste A Teil 3

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Bezugsquellennachweis Bauregelliste ABauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C31/2005142-145Bauregelliste A

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InhaltBauregelliste A, Bauregelliste B36/2008Bauregelliste (2008/1)

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ImpressumBauregelliste A, Bauregelliste B36/2008Bauregelliste (2008/1)

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Bauregelliste A, Vorbemerkungen, InhaltBauregelliste A, Bauregelliste B36/20081-4Bauregelliste A (2008/1)

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Aufgrund von Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 195) wird im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder die Bauregelliste A - Ausgabe 2007/1 - (DIBt Mitteilungen, Sonderheft Nr. 34 vom 23. August 2007), geändert durch Ausgabe 2007/2 (DIBt Mitteilungen Nr. 6 vom 14. Dezember 2007), geändert und als Ausgabe 2008/1 neu bekannt gemacht.
Die Bauregelliste A - Ausgabe 2008/1 - tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die Bauregelliste A - Ausgabe 2007/1 - und - Ausgabe 2007/2 - außer Kraft.
Berlin, den 27. Mai 2008
Der Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik
Dipl.-Ing. Erich Jasch

Druckfehlerberichtigung: Die Bauregelliste A - Ausgabe 2008/1 - tritt nicht am 1. Juli 2007, sondern am 1. Juli 2008 in Kraft.

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Vorbemerkungen, Erläuterungen zur Bauregelliste, ÄnderungsübersichtBauregelliste A, Bauregelliste B36/20082-6Bauregelliste (2008/1)

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Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen geregelten, nicht geregelten und sonstigen Bauprodukten.
Geregelte Bauprodukte entsprechen den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regeln oder weichen von ihnen nicht wesentlich ab. Nicht geregelte Bauprodukte sind Bauprodukte, die wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten technischen Regeln abweichen oder für die es keine Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Die Verwendbarkeit ergibt sich:
a) für geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln
b) für nicht geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder
- der Zustimmung im Einzelfall.
Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen.
Sonstige Bauprodukte sind Produkte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, die jedoch nicht in der Bauregelliste A enthalten sind. An diese Bauprodukte stellt die Bauordnung zwar die gleichen materiellen Anforderungen, sie verlangt aber weder Verwendbarkeits- noch Übereinstimmungsnachweise; sie sind deshalb auch nicht in der Bauregelliste A erfasst.
Die Landesbauordnungen bezeichnen das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen als Bauart. Nicht geregelte Bauarten sind Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt. Die Anwendbarkeit nicht geregelter Bauarten ergibt sich aus der Übereinstimmung mit
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder
- der Zustimmung im Einzelfall.
Die Festlegungen der Bauregelliste A Teile 1, 2 und 3 und der Liste C betreffen die Voraussetzungen für die Verwendung von Bauprodukten (und die Anwendung von Bauarten im Falle der Bauregelliste A Teil 3) und nicht die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sowie den freien Warenverkehr von Bauprodukten im Sinne des Bauproduktengesetzes (BauPG). Die Festlegungen in der Bauregelliste A Teile 1, 2 und 3 und der Liste C werden nach Ablauf einer von der Europäischen Kommission festgelegten sog. Koexistenzperiode für harmonisierte Normen im Sinne des Bauproduktengesetzes daher nicht unmittelbar gestrichen (zur Koexistenzperiode und zu Bauprodukten und Bausätzen mit CEKennzeichnung aufgrund einer europäischen technischen Zulassung s. Abschnitt 3.2 Bauregelliste B Teil 1).

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Anlagen zur Bauregelliste A Teil 1Bauregelliste A, Bauregelliste B36/200872-113Bauregelliste A Teil 1 (2008/1)

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Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C - Ausgabe 2007/1 -Bauregelliste A, Bauregelliste B34/2007Bauregelliste (2007/1)

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Inhalt: Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste CBauregelliste A, Bauregelliste B34/2007Bauregelliste (2007/1)

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