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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Voss, KarstenWas hat ein studentischer Gebäude-Energie-Wettbewerb mit Bauforschung zu tun?Bauphysik2/202255-56Editorial

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Was hat es mit den "Zehn kleine Negerlein" auf sich?Bauphysik6/2001376Leserforum

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Was ist Baukybernetik.Bautechnik2/199296Berichte

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Was ist bei Fahrten zu Kunden zu beachten?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201112Berichte

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Kurrer, Karl-EugenWas ist Ingenieurbaukunst?Stahlbau6/2014412-413Berichte

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Im Rahmen des Ingenieurbaupreises 2013 von Ernst & Sohn interviewte das online-Magazin für Ingenieure - “momentum“ - die Mitglieder der Jury (Bild 1). Die Videos gingen Ende Januar 2013 online. Nach Verbreitung des Interviews mit dem Autor dieser Zeilen schlug ihm Jörg Schlaich vor, eine schriftliche Fassung des Interviews http://momentum-magazin.de/de/ibpreis2013-kurrer/ zu veröffentlichen, was hiermit nachgeholt werden soll.

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Andrä, H.-P.Was ist Kraft?Beton- und Stahlbetonbau11/1990281-283

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Von der Entwicklung des Begriffs der Kraft in der klassischen Mechanik bis zur ihrer Beschreibung durch Relativitätstheorie und Quantenmechanik.

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Schalk, GüntherWas ist neu in der HOAI 2013?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20139-10Berichte

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Sie wäre beinahe eine weitere unendliche Geschichte geworden - die Ausarbeitung, Beratung und Einführung der neuen HOAI. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure löst mit ihrer Ausgabe 2013 die Vorgängerfassung aus dem Jahr 2009 ab.

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Schalk, GüntherWas ist neu in der HOAI 2013?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201320Buchtipp

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Schalk, GüntherWas ist neu nach der Reform des Vergaberechts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201610-13Berichte

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Wer in einem Bauunternehmen oder in der Verwaltung mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge betraut ist, muss sich in manchen Bereichen erheblich umstellen. Seit April ist inzwischen das neue Vergaberecht in Kraft. In den Bereichen ab den EU-Schwellenwerten hat sich die Landschaft der Vorschriften umfassend geändert. Aber auch in den Bereichen unterhalb dieser magischen Vergabeschwellen gibt es Neuerungen. Die schlechte Nachricht: Die Änderungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Für die nationalen Vergabeverfahren stehen noch weitere Neuerungen an. Die entsprechenden Gremien arbeiten bereits an einer Neufassung auch des ersten Abschnittes von Teil A der VOB. Der UBB stellt die wesentlichen Neuregelungen in einem kleinen Überblick für die tägliche Praxis vor.

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Franz, G.; Berner, R.Was kann man aus den Erdbebenschäden in Albstadt lernen.Beton- und Stahlbetonbau1/19819-12

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Analyse des Schadensbilds infolge des Erdbebens am 3.9.78 im Zollerngraben in Südwestdeutschlandund daraus abgeleitete Empfehlungen für die Baukonstruktionen in deutschen Erdbebengebieten.

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Grassl, MartinWas machen wir mit unseren Brücken?Bautechnik4/2022237Editorials

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Gruber, PetraWas macht die Architektin im Dschungel?Bautechnik12/2013783-791Essay

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Der Artikel gibt eine Einführung in das Feld der Architekturbionik und präsentiert zwei Forschungsprojekte der Autorin, BioSkin und Biornametics, sowie die Entwicklung einer Methode des Einsatzes von Bionik als Innovationswerkzeug im Entwurf von Architektur.

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Meyer, LarsWas macht eigentlich die PRB konkret?Beton- und Stahlbetonbau6/2012371Editorial

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Schwartz, E.Was macht eigentlich ein Bauschinör?UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201020Buchtipp

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Sondermann, WolfgangWas macht einen guten Ingenieur aus?geotechnik4/2016224Vom Vorsitzenden

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Otto, JensWas passiert mit BGK, AGK und WuG bei Änderung des Bau-Soll?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20153-8Berichte

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Der sichere Umgang mit der Berechnung von Vergütungsansprüchen bei EP-Verträgen für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie des Anteils für Wagnis (W) und Gewinn (G) bei vom AG geänderten Bauleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Dabei stellt sich stets die Frage, ob für den in Menge oder Qualität abweichenden Leistungsumfang grundsätzlich ein Vergütungsanspruch des AN für die genannten Anteile des Angebotspreises besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abweichungen können entstehen durch Mehr- und Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), entfallene Leistungen (§ 2 Abs. 4 VOB/B, § 8 Abs. 1 VOB/B), geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B), zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) sowie gestörte Bauabläufe. Der UBB-Hauptaufsatz versucht, etwas Licht ins Dunkel der Anspruchssysteme und -berechnungen zu bringen.

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Sigrist, V.Was tun Bauingenieure?Beton- und Stahlbetonbau5/2003A3Editorial

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Schiffers, Karl-Heinz; Sindermann, ThomasWas tun bei Behinderungen der Bauausführung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201616-17Berichte

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Für Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) besteht gleichermaßen eine vielfache Unsicherheit, wie mit Behinderungen bzw. Behinderungsnachträgen umzugehen ist. Dies führt in der Bauabwicklung häufig dazu, dass auf der einen Seite AN ihre Ansprüche nicht rechtzeitig kundtun bzw. nicht nachprüfbar darlegen, sondern erst spät im Rahmen des Projektabschlusses zum Teil aufwändig nachbearbeiten. Auf der anderen Seite stehen in diesen Fällen AG, die mit großem zeitlichen Abstand zum Baugeschehen antworten sollen. Eine lückenhafte Dokumentation führt in der Regel nur zu einer groben Annäherung an die tatsächlichen Umstände. Im Vordergrund der Aufklärungen steht dann häufig nicht mehr die Sache, sondern die Auseinandersetzung dreht sich nur mehr um die Methode und Formalia. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, von Anfang an konsequent die Vorgaben der VOB/B zu beherzigen.

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Was tun, wenn der Lohnsteuerprüfer unangekündigt kommt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201313-14Berichte

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Englert, Florian; Schalk, GüntherWas tun, wenn der Staatsanwalt auf die Baustelle kommt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20153-9Berichte

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Selbstverständlich sind Sie ein rechtschaffener Bauunternehmer. Der mittelständische Familienbetrieb ist gewissenhaft geführt, die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand und die Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt. Auf Ihren Baustellen geht es ordentlich zu, die Abläufe sind strukturiert und der Bauleiter ein besonders Gründlicher “vom alten Schlag”. Und trotzdem steht eines Tages plötzlich der Staatsanwalt in der Tür, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl liegt im Briefkasten oder ein Bußgeldbescheid wird zugestellt. Die These “das kann mir nie passieren” ist heutzutage ein leichtfertiger Umgang mit dem Thema “Bauen und Strafrecht”. Das Paragrafendickicht ist inzwischen so unübersichtlich - allein die Unfallverhütungsvorschriften ein Buch mit sieben Siegeln - da ist inzwischen kaum mehr ein Bauunternehmen gefeit davor, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Der UBB stellt Beispiele vor, gibt Einblicke in die Rollen der Beteiligten und Tipps, wie man sich in derartigen Fällen am besten verhält, um den Flurschaden möglichst gering zu halten.

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Polònyi, St.Was verträgt ein historisches Bauwerk.Bautechnik7/1993425-426Berichte

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Andrä, Hans-PeterWas zählt? Festvortrag zur Verleihung des Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreises am 30. Januar 2015 in München.Bautechnik3/2015238-245Essay

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Was ändert sich 2012 bei der Steuer?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201118-20Berichte

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Wasser im Heiligen Land (W. Dierx u. a.)Bautechnik4/2002283Bücher

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Wasser und Salze im Mauerwerk mit historischem Putz und FassungenBautechnik1/199851Termine

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