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Buchungsfehler: keine verdeckte GewinnausschüttungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201712Berichte

Kurzfassung

Findet ein Steuerprüfer heraus, dass eine GmbH oder AG eine Vermögensminderung erleidet oder eine Vermögensmehrung verhindert wird und die Ursachen gesellschaftsrechtlich sind, setzt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest. Doch kann nachgewiesen werden, dass ein Buchungsfehler vorliegt, löst das keine verdeckte Gewinnausschüttung aus.

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Steuertelex: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201712Berichte

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

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Höhere Werbungskosten für Bauleiter möglichUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201712Berichte

Kurzfassung

Waren Sie 2016 als Bauleiter an verschiedenen Baustellen und nur einen Tag in der Woche in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers tätig, können Sie in der Steuererklärung 2016 deutlich höhere Werbungskosten geltend machen. Es gelten für Sie in diesem Fall nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg nämlich die steuerlich günstigen Reisekostengrundsätze.

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Anliegerbeiträge: Muss Baufirma Kostenstruktur offenlegen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201712-13Berichte

Kurzfassung

Erledigen Sie Bauarbeiten für eine Stadt oder Gemeinde, die dafür die umliegenden Anlieger zur Kasse bittet, kann es passieren, dass Sie offenlegen müssen, wie hoch der Anteil der Arbeitsleistung und des Materialeinsatzes ist. Hintergrund ist ein Musterprozess zur Steueranrechnung für solche Anliegerbeiträge.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201712-13Berichte

Kurzfassung

Auftraggeber schweigt zu Bedenken - was tun?
Muss Baufirma für Mehrvergütung Angebote fingieren?
Bau teurer als Budget des Bauherrn: Architekt haftet
UBB-Ticker: Künftige Baustelle vor Angebot zu besichtigen?

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Steuerrisiko bei Darlehen an Enkel-KapitalgesellschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201612Berichte

Kurzfassung

Betreibt ein Bauunternehmen seine Geschäfte im Rahmen einer GmbH oder einer AG und gewährt einer ausländischen Kapitalgesellschaft ein Darlehen, an der seine Tochtergesellschaft beteiligt ist, birgt der Darlehensausfall ein steuerliches Risiko. Denn ist das Darlehen unbesichert, kommt es zu einer Einkommenskorrektur.

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Barwitz, ThomasErfolgsfaktor Baulohn - nutzen Sie ihn schon?UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201612-13Berichte

Kurzfassung

Die Organisation des Baulohns ist ein wichtiges Steuerungselement im Baubetrieb. Denn die Lohnabrechnung beinhaltet wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die jedem Chef bei der Führung seines Betriebs nützlich sind. Doch nicht alle Betriebe schenken dem Baulohn die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt. Welchen Status hat der Baulohn bei Ihnen: “Nerviges Muss” oder Steuerungsinstrument? Baulohn ist Chefsache und bedarf einer strukturierten und professionellen Organisation.

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Gesonderter Ausweis des Lohnanteils in der RechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Kurzfassung

Viele Kunden geben Bauunternehmen einen Zuschlag für Handwerkerleistungen in ihrem Eigenheim, weil sie so das Finanzamt an den Kosten beteiligen können. Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es allerdings nur für den Lohnanteil. Deshalb fordern Privatkunden häufig eine aufgeschlüsselte Rechnung. Ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet?

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Faktischer Geschäftsführer: Zuschläge sind tabu!UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Kurzfassung

Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201612-13Berichte

Kurzfassung

Wie klug muss eine Baufirma sein?
Dokumentation fehlt - darf Bauherr Abnahme verweigern?
Entschädigungsanspruch bei funktionaler Ausschreibung?

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Geburtstagsfeier auf Kosten des Finanzamts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201612Berichte

Kurzfassung

Feiert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Belegschaft und mit Kunden seinen Geburtstag, kann er die Kosten der Feier als Werbungskosten in Anlage N seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Damit das Finanzamt mitspielt, muss er sich jedoch an ein paar Spielregeln halten.

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News, Urteile und AnweisungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201612Berichte

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

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Dienstwagenbesteuerung bei Leasing-SonderzahlungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201612Berichte

Kurzfassung

Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Kompliziert wurde es bei der Ermittlung dieses Privatanteils immer dann, wenn für den Dienstwagen ein Fahrtenbuch geführt wurde und der Dienstwagen geleast wurde.

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Ist-Besteuerung ohne Antrag?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201512Berichte

Kurzfassung

Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und deren Vorjahresumsatz nicht über 500.000 Euro lag, profitieren umsatzsteuerlich von der Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 UStG). Kann das Finanzamt einem Bauunternehmer einen Strich durch die Rechnung machen, wenn er die Ist-Besteuerung nicht extra beantragt hat? Die Antwort kommt aktuell vom Bundesfinanzhof.

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Betriebsveranstaltungen: BMF erläutert BesonderheitenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201512Berichte

Kurzfassung

Seit 1.1.2015 gelten lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich neue gesetzliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem ausführlichen Schreiben Stellung dazu genommen, wann bei einer Betriebsveranstaltung Lohnsteuer fällig werden kann und wann eine Vorsteuerkürzung droht.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201512-13Berichte

Kurzfassung

Darf die Baufirma eine “Billiglösung” anbieten?
Baumängel (1) - Mangelbeseitigung oder Minderung?
Baumängel (2) - “unendliches” Nachbesserungsrecht?

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Wann ist eine geerbte Immobilie von der Erbschaftsteuer befreit?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201512Berichte

Kurzfassung

Erbt ein Kind von seinen Eltern deren Eigenheim und zieht danach dort ein, kann das ein Fall sein, bei dem das Finanzamt unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer festsetzt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen allerdings nicht nach den Buchstaben des Gesetzes vor, kippt die Befreiung von der Erbschaftsteuer.

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Steuervorteile für ehemalige Studenten der Jahre 2008 bis 2010UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201512Berichte

Kurzfassung

Haben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums zum Beispiel Bauingenieurswesen oder Architektur studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die “Verluste” dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14).

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Dauerbrenner § 13b UStG: Antworten auf PraxisfragenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201512-14Berichte

Kurzfassung

Die dauernden Änderungen zum § 13b UStG für Bauleistungen, die Neuregelungen für Metalllieferungen und die zahlreichenden “klarstellenden” Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Steuerschuldnerschaft führen in der Praxis in Baubetrieben weniger zu mehr Klarheit als zu noch mehr Unsicherheit in der Bauwirtschaft. Gefahr droht auch bei Betriebsprüfungen. Der UBB gibt daher Antworten auf die wichtigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder virulent werden.

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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Musterprozess läuftUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Kurzfassung

Nutzen Sie als Unternehmer Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, lässt das Finanzamt wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zum Abzug zu. Das führt in der Praxis meist zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs. Doch diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs lässt sich möglicherweise deutlich drücken.

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Vorsicht beim Prosit: Steuerfalle bei Wein, Champagner & CoUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Kurzfassung

Sogar bei Baufirmen soll es ja immer wieder einmal einen Grund zum Feiern geben - sei es im Rahmen eines erfolgreichen Vertragsschlusses oder am Ende eines gelungenen gemeinsamen Projekts mit einem Kunden. Aber Vorsicht: Selbst beim Feiern sitzt das Finanzamt mit am Tisch: Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden zu einer Besprechung in ein Restaurant oder in ein Wirtshaus ein, sind diese Bewirtungskosten nur zu 70% als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Dasselbe soll für Weinausschank gelten, der anlässlich einer Besprechung in den Firmenräumen stattfindet. Eine neue Sichtweise mit steuerlich fatalen Folgen...

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Rott, NatalieArchitektenhonorarrechnung: Wann ist sie prüfbar?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201512-15Berichte

Kurzfassung

Nicht selten kommt es bei Bauvorhaben zum Streit zwischen Bauherr und Architekt/Ingenieur hinsichtlich der Höhe von Honoraren. Spätestens vor Gericht hat der Architekt die Voraussetzungen seines Honoraranspruchs darzulegen und zu beweisen. Dabei spielt die Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung eine zentrale Rolle. Wendet der Auftraggeber (AG) die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung innerhalb der Prüffrist ein, wird der Honoraranspruch nicht fällig (vgl. § 15 Abs. 1 HOAI) und kann nicht durchgesetzt werden. Daneben kann der AG im Prozess die Forderungshöhe bestreiten, so dass der Auftragnehmer (AN) seine Ansprüche prüfbar darlegen muss.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201512-13Berichte

Kurzfassung

Fälligkeit und Minderung auch ohne Abnahme!
Baugrundrisiko: Doch vom Auftragnehmer zu tragen?

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Neues zur Erbschafts- und Schenkungssteuer bei BetriebsübergangUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201512Berichte

Kurzfassung

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) zur Erbschafts- und Schenkungssteuer von Betriebsvermögen sorgt für Schlagzeilen. Worum ging es dabei? Welche Folgen sind zu erwarten? Wie sollten Baufirmen und Bauhandwerksbetriebe vorgehen, wenn die Betriebsnachfolge in naher Zukunft stattfinden soll? Der UBB gibt Antworten.

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Sindermann, Thomas; Mechnig, MichaelIst die gerichtsfeste Baustellendokumentation eine Utopie? Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise vorausUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201512-14Berichte

Kurzfassung

Spätestens, wenn eine Baufirma vor Gericht versucht, Ansprüche wegen gestörten Bauablaufs oder Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen geltend zu machen, wird den Teilnehmern nicht selten schmerzlich bewusst: Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Das OLG Köln (Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12) etwa hat im Januar 2014 unter Bezugnahme auf Grundsatzentscheidungen des BGH aus den Jahren 1986, 2002 und 2005 vor Augen geführt, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an die Darlegung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen stellt. Neben der “adäquat-kausalen Nachweisführung” und einer “bauablaufbezogenen Darstellung” wird auch der “Baustellendokumentation” eine zentrale Bedeutung beigemessen. Eine unzureichende Dokumentation geht regelmäßig zu Lasten des Auftragnehmers.

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