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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Gewerbeverlust bei EinbringungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20189Berichte

Kurzfassung

Die Meinung der Finanzverwaltung ist nicht immer in Stein gemeißelt. Das zeigt ein Urteil zur Frage, ob bei Einbringung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die gewerbesteuerlichen Verluste der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft übergehen können. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 30.1.2017, Az. 10 K 3703/14) hat das entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung bejaht. Nun muss der BFH im Revisionsverfahren ran.

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Rechnungshof: "ÖPP-Projekte schöpfen Potenzial oft nicht aus"UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201810-11Berichte

Kurzfassung

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte im März dieses Jahres den Sonderbericht Nr. 09/2018 “Öffentlich-private Partnerschaften in der EU: Weitverbreitete Defizite und begrenzte Vorteile”. Die Ergebnisse stützen die in mehreren Resolutionen wiederholte Forderung der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB), mittelstandsfeindliche ÖPP-Projekte, insbesondere im Bundesfernstraßenbau, zu stoppen.

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Konjunktur bremst DigitalisierungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201811Berichte

Kurzfassung

“Es mag paradox klingen, doch die Übernahme von modernen digitalen Methoden und Werkzeugen durch das deutsche Baugewerbe stockt aufgrund der aktuellen Hochkonjunktur”, schlägt das “Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Planen und Bauen” Alarm. Kaum ein Bauherr sei bereit, sein Bauprojekt baubegleitend als ein mögliches Anwendungs- und Übungsfeld für neue digitale Anwendungen und Prozessketten anzubieten.

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Investitionsabzugsbetrag: Neues zu VerbleibensvoraussetzungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201812Berichte

Kurzfassung

Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für geplante Investitionen bereits im Jahr der Planung 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen (sog. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG). Eine der Voraussetzungen ist die so genannte Verbleibensvoraussetzung nach der Investition.

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Wann ist eine 14c-Steuer zu berichtigen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201812Berichte

Kurzfassung

Weist ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und das Finanzamt bekommt Wind davon, schuldet das Unternehmen die Umsatzsteuer, und der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Natürlich kann die fehlerhafte Rechnung nachträglich berichtigt werden. Wie die Berichtigung funktioniert, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201813-14Berichte

Kurzfassung

Verlängerung der Gewährleistung bei der Abnahme?
Keine Mehrvergütung, weil Anspruch nicht angekündigt?
Sicherung von Mängelansprüchen: Gürtel und Hosenträger?

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Schwinn, MichaelBauunternehmer: Ãœber alternative Strategien nachdenken!UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201815-16Berichte

Kurzfassung

Hört und liest man derzeit Berichte über die Bauwirtschaft in Deutschland, entsteht der Eindruck, die Situation deutscher Bauunternehmer könne wünschenswerter nicht sein. Zwingen die aktuellen Entwicklungen in der Bauwirtschaft Bauunternehmen dennoch zu einem Strategiewechsel? Die Ergebnisse von Gesprächen mit Führungskräften in Unternehmen sind alarmierend!

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UBB-Tipp: Kaufpreis bei Immobilienkauf clever aufteilen!UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201817-18Berichte

Kurzfassung

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf wird nur für den Kaufpreis des Gebäudes sowie des Grund und Bodens fällig. Werden Gegenstände gekauft, die zusätzlich zur Immobilie mitgekauft werden, ist Grunderwerbsteuer tabu. Doch darf das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung beanstanden?

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Musterprozess: Hinzurechnung für Mieten und PachtenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201817Berichte

Kurzfassung

Mieten und Pachten für Werkzeuge und Maschinen müssen dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1d GewStG anteilig hinzugerechnet werden. Doch gilt das auch, wenn diese Miet- oder Pachtaufwendungen als Baustelleneinzelkosten aktiviert werden? Eine Frage, die nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten muss.

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Rechnungsinhalte: BFH ändert seine RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201818Berichte

Kurzfassung

Bei Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfungen des Finanzamts hat der Rechnungsempfänger häufig den Vorsteuerabzug verloren, wenn in der Eingangsrechnung als Rechnungsadresse nur eine Briefkastenanschrift genannt war. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung nun geändert.

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Führungswechsel beim Verband für LärmschutzUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201819Berichte

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Der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e.V. (DVLV) hat eine neue Führung: Wie bereits im Rahmen der Mitgliederversammlung angekündigt, hat sich der ehemalige Geschäftsführer des DVLV, Hartmut Basanow, zum 30. Juni 2018 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet und das Ruder an seinen Nachfolger, Hans-Jürgen Johannink, übergeben.

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BIM und Lean ConstructionUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201820Buchtipps

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201820Veranstaltungen

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Inhalt: Bautechnik 8/2018Bautechnik8/2018Inhalt

Kurzfassung

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Titelbild: Bautechnik 8/2018Bautechnik8/2018Titelbild

Kurzfassung


Zum Titelbild
Auf dem Gelände der Staatlichen Feuerwehrschule in Würzburg entstand eine neue Halle mit 77 m Länge und einer Breite von 40 m. Auf diesem “Spielplatz für große Jungs und starke Mädchen” ist es künftig möglich, wetterunabhängig und realitätsnah Feuerwehreinsätze jeder Art zu üben. In der 21 m hohen Halle können unterschiedlichste Übungsszenarien aufgebaut und erprobt werden. Im Halleninnenraum sind neben einer vierstöckigen Gebäudezeile, in der verschiedenste Nutzungen vom Mehrfamilienhaus über einen Einkaufsladen bis hin zu einem Labor simuliert werden, noch ein Hochregallager und ein Hochhaus mit acht Stockwerken enthalten. Dieses Hochhaus mit einer Höhe von fast 30 m ragt über das Hallendach hinaus und wird durch eine aufgesetzte Haube vor der Witterung geschützt. (siehe Beitrag S. 567)

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Zehfuß, JochenModerne Konzepte für den BrandschutzBautechnik8/2018523Editorials

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Schmid, Joachim; Fahrni, Reto; Klippel, Michael; Frangi, AndreaBrandeinwirkung auf Holzbauteile im Prüfofen und bei realen BrändenBautechnik8/2018524-534Aufsätze

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Brandschutzexperten diskutieren derzeit die Gültigkeit von Brandprüfungen für Holzbauteile. Im Raum steht einerseits die allgemeine Aussage, dass brennbare Bauteile in Prüfungen einer von nicht brennbaren Bauteilen abweichenden thermischen Einwirkung ausgesetzt werden. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die sichere Verwendung von flächigen Holzbauteilen (Massivholzbauteile), z. B. Brettsperrholz, durch Normbrandprüfungen nicht geprüft werden kann, da diese Bauteile die Brandlast erhöhen und somit keine Aussagen im traditionellen Rahmenwerk des Feuerwiderstands getätigt werden können. Der vorliegende Beitrag zeigt Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen nicht brennbaren und brennbaren Bauteilen in Normbrandprüfungen auf. Es wird gezeigt, dass die thermische Einwirkung für nicht brennbare und brennbare Bauteile in Normbrandprüfungen gleichwertig ist, auch wenn es sich um - wie im Falle von Brettsperrholz - großflächige Bauteile handelt. Die durch brennbare Bauteile zusätzlich im Brandraum verbrennende Brandlast kann durch Normbrandprüfungen nicht direkt ermittelt werden. Hierfür müssen, falls notwendig, andere Methoden verwendet werden, die zum Teil erst in der Entwicklung stehen. Die durch brennbare raumbildende Tragstrukturen zusätzliche Brandlast führt nicht zu höheren Temperaturen im Brandraum, sondern zu einer veränderten Brandeinwirkung an der Fassade. Diesem Umstand wird im Moment in Bauordnungen durch verschiedene Regeln Rechnung getragen.

Fire exposure of timber members in furnace tests and real fires
Currently, some discussions question the validity of furnace test results for timber members, which are carried out according to standards. It was stated that combustible and incombustible products are exposed to different thermal exposures when tested in furnaces. Additionally, some experts think that massive timber elements, e. g. cross-laminated timber (CLT), cannot be tested in furnaces, as these products increase the fire load and thus statements in the traditional framework of fire resistance testing are not possible. Further, existing design models and models currently under development for CLT were questioned. This study shows similarities and differences between incombustible and combustible building products when tested in furnaces. It is shown that the thermal exposure of combustible building products in furnace tests are similar to incombustibles, even if solid elements like plates, e. g. CLT are tested. Further, it is shown that the additional fire load due to combustible products cannot be determined directly by standard fire tests. If necessary, other fire safety engineering methods should be used. Any additional fire load due to combustible products will not lead to higher temperatures in a fire compartment but will mainly change the flames through openings on the façade. Currently, this circumstance is taken into account in some building codes by several regulations; it is expected that further models will be implemented in Eurocode during the currently ongoing revision.

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Auftrag für Bauabschnitt der BAB 44 um Tunnel Boyenburg vergebenBautechnik8/2018534Nachrichten

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Zehfuß, Jochen; Sander, Lisa; Schaumann, Peter; Weisheim, WaldemarThermische Materialeigenschaften von Brandschutzmaterialien für NaturbrandbeanspruchungenBautechnik8/2018535-546Aufsätze

Kurzfassung

Zum Schutz von Stahlbauteilen vor einer Brandeinwirkung können Brandschutzmaterialien in Form von Brandschutzplatten, Brandschutzputzen oder reaktiven Brandschutzsystemen zur Anwendung kommen. Ihre thermische Schutzwirkung führt zu einer verzögerten Erwärmung des zu schützenden Stahlbauteils und gewährleistet dadurch einen ausreichend langen Feuerwiderstand. Die Brandschutzmaterialien werden i. d. R. anhand von Brandprüfungen nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) ausgelegt und entsprechende Verwendbarkeitsnachweise erstellt. Eine detaillierte Kenntnis der thermischen Materialeigenschaften der Brandschutzmaterialien ist hierfür nicht erforderlich. Die bauaufsichtlich eingeführten Eurocodes ermöglichen neben der Standardbemessung nach der ETK grundsätzlich auch eine leistungsbasierte Bemessung für ein natürliches Brandszenario. Im Gegensatz zur ETK, die von einem schnellen und kontinuierlichen Temperaturanstieg ausgeht, wird bei einem Naturbrandszenario ein realistisches Modell eines Brands (Entwicklungsphase, Vollbrand und Abkühlphase) abgebildet, dessen Verlauf in Abhängigkeit von den vorhandenen Brandlasten, den Ventilationsverhältnissen und der Brandraumgeometrie individuell ist. Die Auslegung der Schutzmaßnahmen für natürliche Brände kann daher nicht auf Grundlage der Standard-Brandprüfungen erfolgen. Für die leistungsbasierte Bemessung brandbeanspruchter geschützter Stahlbauteile ist die temperaturabhängige Formulierung der thermischen Materialkennwerte sowohl für einen Temperaturanstieg als auch eine anschließende Abnahme der Brandbeanspruchung unabdingbar. Bis dato sind die thermischen Materialkennwerte von Brandschutzbekleidungen insbesondere für die Abkühlphase lückenhaft.
In diesem Beitrag werden daher experimentelle Untersuchungen der thermischen Materialkennwerte von Brandschutzplatten, -putzen und reaktiven Brandschutzsystemen für die Aufheiz- und Abkühlphase vorgestellt.

Thermal material properties of fire protection materials for natural fire scenarios
In this paper experimental investigations regarding the thermal behaviour of selected fire protection materials (FPM) for steel elements exposed to natural fires are presented. Material properties, such as specific heat, thermal conductivity and density of FPM, have not been investigated in detail yet, especially for natural fire scenarios with different heating and cooling rates. For this purpose, experimental investigations of material properties of perlite plaster, gypsum fire protection boards and intumescent coatings will be presented. Currently, the determination of the thermal behaviour is based on investigations under the standard fire curve (ISO 834). For this approach, the thermal material properties of the FPM are not required. In addition to the standard fire design, the Eurocodes also enable a performance-based design for a natural fire scenario. In contrast to the standard fire, which assumes a rapid and continuous rise in temperature, a realistic model of a fire (development phase, fully developed fire, cooling phase) is presented. The natural fire curve depends on fire loads, ventilation conditions and room configuration. Therefore, the properties of FPM for natural fires cannot be obtained from the standard fire tests. For the performance-based design of protected steel components under natural fire the temperature-dependent thermal material properties are therefore indispensable.

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Reiners, Jochen; Müller, ChristophEinfluss der Zusammensetzung von Zementstein auf das Abplatzverhalten von Beton im BrandfallBautechnik8/2018547-558Berichte

Kurzfassung

Laut Eurocode 2, Teil 1-2 sind explosive Betonabplatzungen im Brandfall unwahrscheinlich, wenn der Feuchtegehalt des Betons weniger als k Gew.-% beträgt. Bei über k Gew.-% des Betons sollte eine genauere Beurteilung der Art der Gesteinskörnung, der Durchlässigkeit und der Erwärmungsgeschwindigkeit in Betracht gezogen werden. In einem Forschungsvorhaben am VDZ wurde untersucht, welche Feuchtegehalte und -verteilungen bei Betonen verschiedener Zusammensetzungen bei üblichen Umweltbedingungen typischerweise vorliegen, um so eine Abschätzung zur Frage zu ermöglichen, in welchen Fällen gemäß Eurocode 2, Teil 1-2 explosive Betonabplatzungen unwahrscheinlich sind.
Gleichzeitig wurden eigene experimentelle Untersuchungen zum Einfluss der Betonzusammensetzung und des Feuchtegehalts auf das Auftreten von Abplatzen beim Erhitzen von Beton durchgeführt. Hierzu wurde ein Versuchsaufbau (“PTM-Versuch”), der zum ersten Mal von KALIFA beschrieben wurde, durch das Aufbringen einer seitlichen Druckspannung abgewandelt. Beim PTM-Versuch wird die Oberfläche eines Betonkörpers mit elektrischen Heizstrahlern erhitzt und dabei die Änderung von Porendruck, Temperatur und Masse erfasst. Bei den Versuchen im VDZ zeigte sich, dass die Druckspannungen, die aufgebracht wurden, entscheidend für das Auftreten von explosivem Abplatzen waren. Des Weiteren lassen die Versuchsergebnisse den Schluss zu, dass hohe Porendrücke nicht die Hauptursache des Auftretens von Abplatzen von Beton sind.

The influence of the cement paste compositon on the spalling of concrete in fire
According to Eurocode 2, part 1-2, explosive spalling of concrete in fire is unlikely to occur when the moisture content of the concrete is less than k % by weight. Above k % a more accurate assessment of moisture content, type of aggregate, permeability of concrete and heating rate should be considered. In a research project carried out at the VDZ, it was investigated which moisture contents and distributions are typically present in concretes of different compositions under normal environmental conditions in order to allow to assess in which cases explosive concrete spalling is unlikely according to Eurocode 2, part 1-2.
At the same time, own experimental investigations were carried out on the influence of the concrete composition and the moisture content on the occurrence of spalling when concrete is heated. For this purpose, a test set-up (“PTM test”), described for the first time by KALIFA, was modified by applying a lateral compressive stress. In the PTM test, the change in pore pressure, temperature and mass in a concrete specimen is measured while heating the surface with electric radiant heaters. The VDZ tests showed that the compressive stresses that were applied were decisive for the occurrence of explosive spalling. Furthermore, the experimental results show that high pore pressures are not the main cause of the occurrence of spalling.

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Spennes, Georg; Börger, Kristian; Tillmann, FrankNachweise mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens im Rahmen der MIndBauRLBautechnik8/2018559-566Berichte

Kurzfassung

Die Bewertung und Auslegung von Industriebauten hinsichtlich brandschutztechnischer Anforderungen erfolgt in Deutschland auf Grundlage der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauRL). Durch die Einführung als technische Baubestimmung in den jeweiligen Bundesländern ist sie als anerkannte Regel der Technik für den Bauherrn verbindlich anzuwenden. Im Gegensatz zu den rein deskriptiven Vorgaben der Muster-Bauordnung (MBO) erschließt sich aus der Anwendung leistungsorientierter Berechnungsverfahren das Potenzial einer risikogerechten Bewertung des Gebäudes. Da jedoch auch die Verfahren nach Abschnitt 4 MIndBauRL die Gesamtheit der in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Bauten abdecken müssen, kann eine entsprechende Auslegung der Gebäudestruktur weiterhin äußerst konservativ ausfallen. Die alternative Nachweisführung mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens zur Erfüllung der Mindestanforderungen an den Brandschutz in Industriebauten kann daher eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten Verfahren darstellen. Am Beispiel einer chemisch-technischen Produktionsanlage werden die Grundzüge der Nachweisführung von der Definition eines geeigneten Brandszenarios über die Modellierung eines Bemessungsbrands bis hin zum Nachweis der Standsicherheit im Brandfall demonstriert.

Fire protection engineering within the scope of MIndBauRL
The fire protection design of industrial buildings in Germany is carried out based on the “Muster-Industriebaurichtlinie” (MIndBauRL). Due to its introduction as a technical building regulation in the respective federal states, it is binding for the client as a recognized rule of technology. In contrast to the descriptive requirements of the “Musterbauordnung” (MBO), the application of performance based calculation methods opens up the potential of a risk-oriented evaluation of the building. However, since the procedures in Section 4 MIndBauRL must cover all the buildings within the scope of the directive, a corresponding design of the building structure can still be extremely conservative. The alternative verification using fire protection engineering methods to meet the minimum requirements for fire protection in industrial buildings therefore is a sensible supplement to the approved methods. Using the example of a chemical-technical production plant, the basic features of the verification procedure from the definition of a suitable fire scenario to the modelling of a design fire and the structural analysis in case of fire are demonstrated.

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Stumpf, Martin; Reinhardt, Achim; Wörner, SvenNeubau Übungshalle für die Staatliche Feuerwehrschule WürzburgBautechnik8/2018567-573Berichte

Kurzfassung

Auf dem Gelände der Staatlichen Feuerwehrschule in Würzburg entstand eine neue Halle mit 77 m Länge und einer Breite von 40 m. Auf diesem “Spielplatz für große Jungs und starke Mädchen” ist es künftig möglich, wetterunabhängig und realitätsnah Feuerwehreinsätze jeder Art zu üben. Innerhalb der 21 m hohen Halle sind vielfältige Übungsszenarien möglich. Im Halleninnenraum sind neben einer vierstöckigen Gebäudezeile, in der verschiedenste Nutzungen vom Mehrfamilienhaus über einen Einkaufsladen bis hin zu einem Labor simuliert werden, noch ein Hochregallager und ein Hochhaus mit acht Stockwerken enthalten. Dieses Hochhaus mit einer Höhe von fast 30 m ragt über das Hallendach hinaus und wird durch eine aufgesetzte Haube vor der Witterung geschützt.

New training hall for the state firefighter's school in Würzburg
A new training hall, measuring 77 in length × 40 m wide, was constructed on the site of the state firefighter's school in Würzburg. Regardless of any weather conditions, realistic firefighter activities of all types can be practiced in this hall. Various training scenarios are possible inside the 21-m-high hall. As well as a four-storey building complex within the hall facilitating the simulation of various uses from a single occupancy house, a department store, to a laboratory, there is also a high rack storage area, and an eight-floor high-rise within the hall. The high-rise juts out above the roof of the hall and is protected from the weather with a cowling.

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Zwei HCU-Professorinnen erhalten Hamburger Lehrpreis für exzellente HochschullehreBautechnik8/2018573Nachrichten

Kurzfassung

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Kanitz, Andreas; Zehfuß, JochenKonzeptionelle Optimierung der Entrauchung von AtrienBautechnik8/2018574-583Berichte

Kurzfassung

Atrien stellen durch ihre geometrischen Rahmenbedingungen verbunden mit Anforderungen an ein flexibles und breit aufgestelltes Nutzungskonzept sowie die oft eingeschränkten Möglichkeiten beim Schutz mit Sprinklern besondere Herausforderungen bei der schutzzielorientierten Konzeption der Entrauchung dar.
Insbesondere bei einer Führung von Rettungswegen durch Atrien und der Nutzung als Aufenthaltsbereiche oder bei Abweichungen von Bauvorschriften sind spezielle Konzepte erforderlich, damit sichergestellt wird, dass die bauordnungsrechtlich gegebenen Schutzziele erfüllt werden. Der Nachweis, dass diese Konzepte die Schutzziele erfüllen, und eine anlagentechnische Optimierung können mithilfe von Ingenieurmethoden erfolgen.
Im vorliegenden Beitrag wird beschrieben, worin die besonderen Herausforderungen bei der Entrauchung von Atrien liegen, welche Einflussparameter existieren und welche ingenieurmäßigen sowie konzeptionellen Lösungswege bestehen. Die beschriebenen Lösungswege berücksichtigen einen in mehrere Phasen unterteilten Projektablauf und die damit einhergehende iterative Lösungsfindung.
Beginnend mit der Klärung und Abstimmung konzeptioneller Grundsätze über erste Vorauslegungen mittels einfacher Handrechnungen bis zum Entrauchungsnachweis komplexer Geometrien mittels CFD-Simulationen wird ein entsprechender Bearbeitungsprozess skizziert.

Conceptual optimisation of smoke extraction in atria
Due to their special geometric conditions, requirements for flexible and broadly based user-concepts, as well as often limited possibilities for sprinkler protection, atria create special challenges for performance-based conception of smoke extraction.
Especially in buildings with evacuation concepts using such atriazones, where deviations from building regulations already exist, or where the use of atria as functional or common areas is planned, special concepts will be required to ensure that all given target criteria can be fulfilled. This can be achieved by using methods and tools of fire protection engineering, and furthermore allows for a technically optimised smoke extraction concept. The following article describes challenges of smoke extraction of atria, identifies the main influencing parameters and shows possible solutions to reach the set target criteria. The solutions consider a project structure divided into several phases and an associated iterative conception.
Starting with the clarification and definition of conceptual principles, on to simple plume-calculations and finally using smoke extraction concepts for complex geometries using CFD calculations, the appropriate process is outlined.

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ade , IvanMehrvergütungsansprüche für Allgemeine Geschäftskosten nach dem Äquivalenzprinzip für Mehr- und Mindermengen sowie für Behinderung bei VOB-VerträgenBautechnik8/2018584-589Aufsätze

Kurzfassung

Die Lösungsansätze für Mehrvergütungsansprüche (MVA) für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips für geänderte und zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B und in Ansätzen auch für Behinderungen nach § 6 Abs. 6 VOB/B wurden in vorangegangenen Beiträgen bereits dargestellt. In diesem Beitrag werden daher die MVA der AGK aus Mehr- und Mindermengen nach § 2 Abs. 3 VOB/B unter Beachtung des Äquivalenzprinzips erläutert und es wird eine dezidierte Betrachtung der MVA für AGK aus Behinderungen nach § 6 Abs. 6 VOB/B bzw. § 642 BGB gegeben.
Im Ergebnis wird ein modularer und methodischer Lösungsansatz für MVA für AGK vorgestellt, mit dessen Hilfe AGK eindeutig, einheitlich, baubetriebswirtschaftlich richtig und VOB-konform bei Bausolländerungen berechnet werden können.
Die Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips bedeutet im Wesentlichen, dass das bei Vertragsabschluss bestehende Gleichgewicht zwischen Leistung und Vergütung auch bei Bausolländerungen aus baubetriebswirtschaftlicher Sicht weiterhin bestehen bleibt. Dieser Ansatz ist sinnvoll, da dem weiter aufrechterhaltenen Äquivalenzprinzip bei Bausolländerungen alle Fachleute und Beteiligte auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zustimmen.

Claim requests for general costs according to the equivalence principle for the change of quantities and for delays of VOB/B contracts
Following the equivalence principle the claim requests for general costs according to § 2 Abs. 5 and 6 VOB/B and also for delays according to § 6 Abs. 6 VOB/B were already described in former papers. In the actual paper the claim request for general costs for the change of quantities according to § 2 Abs. 3 VOB/B will be explained as well as a more detailed explanation of the consequences regarding the general costs due to delays according to § 6 Abs. 6 VOB/B respectively § 642 BGB.
As result a new modular method for the claim requests for general costs will be presented, which can be described as explicit, uniform, comprehensible from the economical construction point of view and also consistent with the actual VOB/B requirements.
The consideration of the equivalence principle implies that the balance between the contractual performance and compensation when the construction contract is concluded remains valid also after contractual changes. This assumption is of extraordinary importance as all construction experts and parties involved accept this principle.

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