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Autor(en)TitelZeitschriftAusgabeSeiteRubrik
Schalk, GüntherBewusstsein der Beschäftigten für Arbeitsschutz stärkenUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/20173-8Berichte

Kurzfassung

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist zwar in den vergangenen Jahrzehnten stetig zurückgegangen. Dieser Trend hat sich in den jüngsten Jahren allerdings verlangsamt. Für die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) war das Grund genug, mit einem neuen Präventionsprogramm wieder einmal massiv alle Beteiligten auf die Gefahren am Bau und die nötigen Präventionsmaßnahmen hinzuweisen. Jeder Unfall auf einer Baustelle, bei der ein Mensch zu Schaden kommt, ist ein Unfall zu viel. Allzu oft blenden Unternehmen wie Mitarbeiter die latenten Gefahren im Baualltag aus nach dem Motto: Was man täglich tut und jahrelang unfallfrei getan hat, kann ja praktisch nicht gefährlich sein. Das neue BG-Programm “BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.” bindet mehrere Verbände aktiv mit ein.

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Schalk, GüntherAb 2018 funktioniert das Bauen rechtlich anders als bisherUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20173-9Editorials

Kurzfassung

Kaum ein neues Gesetzeswerk hat in den vergangenen Jahren so viele Wellen geschlagen und die Gemüter erhitzt wie das neue Bauvertragsrecht. Nach jahrelanger Entstehungsgeschichte mit zum Teil heftigen Auseinandersetzungen hat im März der Deutsche Bundestag das neue Gesetzeswerk nach der zweiten und dritten Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat - für viele durchaus überraschend - wenig später das Paket ohne Widerspruch durchgewunken. Zum 1.1.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Was ändert sich? Funktioniert das Bauen rechtlich künftig komplett anders als bisher? In der Bauwirtschaft herrscht Verunsicherung, und schon jetzt wird deutlich: So, wie das Gesetz beschlossen wurde, wird es in manchen Punkten mehr Fragen aufwerfen als Antworten geben. Der UBB gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen.

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Hagen, Jan U.Fehlermanagement - warum Schuldzuweisungen nicht helfenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20173-8Berichte

Kurzfassung

Wo gehobelt wird, fallen Späne, sagt der Volksmund. Davor ist auch der Bau nicht gefeit. Ob kleine oder große Baustelle: Fehler passieren. Nicht nur bei großen Unternehmensskandalen wie dem Neubau des Pannenflughafens, der Dauerbaustelle Berliner Flughafen BER, sollte der Blick nicht nur auf die Schäden und die Verantwortung für die Pannen gerichtet werden. Wünschenswert und hilfreich für alle Beteiligten - und insbesondere für die Baustelle - wäre vielmehr stattdessen ein Blick auf die Fehlerkultur, die zwar Fehler und Pannen nicht verhindern kann, aber die Konsequenzen minimiert. Der UBB zeigt Wege auf, das in den Griff zu bekommen.

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Schneider, Christoph Th.Notfall am Bau: Wenn der Chef in der Firma plötzlich ausfälltUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20173-8Berichte

Kurzfassung

Alle sind ersetzbar - außer man selber. Dies sehen die meisten Menschen auch im beruflichen Alltag so, mittelständische Bauunternehmer bilden keine Ausnahme. Der Laden läuft, man ist noch keine 80, man fühlt sich fit. Außerdem war medizinisch bis auf alle fünf Jahre mal eine Grippe noch nie etwas. Und seitdem hat man ohnehin keine Arztpraxis mehr von innen gesehen. Plötzliche Ausfälle - längerfristig oder für immer - das trifft nur die Anderen. Entsprechend selten liegen Pläne für einen plötzlichen Ausfall vor. Warum diese erforderlich sind und wie die Ausgestaltung erfolgt, zeigt der weitere Beitrag auf. Leider werden nämlich nicht selten insbesondere mittelständische Bauunternehmen völlig überrollt und überfordert, wenn der Chef als zentrale Figur des Betriebs plötzlich ausfällt - sei es durch eine schwere Krankheit, durch einen Unfall oder gar durch einen überraschenden Todesfall.

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Luithlen, Christoph; Janssen, RaimondVertragspartner insolvent? Strategien zum EigenschutzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20173-8Berichte

Kurzfassung

Die Insolvenzanfechtung ist - mit ausdrücklichem gesetzgeberischen Willen - als äußerst scharfes Schwert gegen gläubigerseits ignorierte Kriseneintrittssignale von späteren Insolvenzschuldnern ausgestaltet. Die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung (InsO) sind deshalb so gefährlich, weil sie nicht darauf Rücksicht nehmen, welchen Ertrag der Auftraggeber im konkreten Auftrag erwirtschaftet hat. Gegenstand von anfechtungsbedingten Rückzahlungsansprüchen des späteren Insolvenzverwalters des Schuldnerunternehmens sind nicht etwa die in jenem Auftrag erwirtschafteten Erträge, sondern - ohne Rücksicht auf die bereits investierten Eingangsleistungen - die erhaltenen Zahlungen. Der UBB gibt einen Überblick über die Systematik.

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Dietrich, KarstenFahrbahnerneuerungsprozess - Herausforderung im StraßenbauUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20173-9Berichte

Kurzfassung

Straßen sind Hauptbestandteil des weltweiten Verkehrswegenetzes und somit ein wesentlicher Bestandteil der Volkswirtschaften. Eine moderne und intakte Verkehrsinfrastruktur leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Länder. Untersuchungen zeigen jedoch deutlich: Der Zerfall des internationalen Straßennetzes schreitet voran, zuerst verfallen die Trassen und dann stockt der Verkehr. Besonders drastisch wirken sich Brückensperrungen aus, lange Umwege und Staus müssen in Kauf genommen werden. Die Öffentlichkeit und die Politik haben erkannt, dass es nicht nur um das Rückgrat des Verkehrs, sondern um viel mehr geht: Um Mobilität, Lebensqualität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Eine der Kernfragen lautet daher: Wie also können Verkehrswege schneller, günstiger und haltbarer hergestellt und saniert werden? Das System “SmoothRide” der Fa. Topcon wurde speziell für diese Herausforderungen entwickelt.

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Luithlen, Christoph; Janssen, RaimondDer Vertragspartner ist insolvent - wie geht die Baustelle weiter?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20173-8Berichte

Kurzfassung

Stress am Bau - Nachträge, Behinderungen, Bauzeitverzögerung, Abrechnungsstreitigkeiten - und dann plötzlich sickert die Nachricht durch: Der Vertragspartner ist insolvent! Bei Verträgen sind Insolvenzverfahren des Vertragspartners während des Leistungsaustausches oder auch nach dem Leistungsaustausch vor dem endgültigen Abschluss der vertraglichen Leistungspflichten immer eine Herausforderung für den anderen Vertragspartner. Im Baurecht allerdings ist dies noch komplexer, da es sich beim Bauvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt und selbiges noch mit einer einseitigen Vorleistungspflicht des Bauunternehmers ausgestaltet ist. Fällt also der andere Vertragspartner in Insolvenz, sind verschiedene Szenarien zu bedenken. Aktuell ist zudem die Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung in Bewegung. Der aktuelle UBB-Hauptaufsatz soll die Komplexität des Themas aufzeigen, den aktuellen Diskussionsstand darstellen und einzelne konkrete Ratschläge, insbesondere zur Vermeidung von Insolvenzanfechtungen, an die Hand geben.

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Kaschny, Martin; Nolden, MatthiasInnovation als gesellschaftliche Verantwortung für BaufirmenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20163-8Berichte

Kurzfassung

Die Auseinandersetzung mit Themen wie Klimawandel, Energieverbrauch, Umweltschutz, Ressourcenknappheit oder dem demografischen Wandel ist für die zukünftige Entwicklung der Menschheit und der Umwelt entscheidend. Nahezu alle Produkte und Branchen sind hiervon betroffen - ebenso natürlich die Bauwirtschaft. Die Bedürfnisse sowie die Kaufentscheidungen der Konsumenten verändern und entwickeln sich zunehmend in Richtung sozialer und nachhaltiger Gesichtspunkte. Investitionsentscheidungen von Unternehmen sind hiervon ebenfalls betroffen. Somit ist eine Berücksichtigung dieser Herausforderungen rechtzeitig angeraten. Ein Blick über den Tellerrand der Bauwirtschaft gibt Anregungen..

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Kirchner, UdoStuttgarter Fernsehturm: "Wegen Brandschutz eröffnet"UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20163-8Berichte

Kurzfassung

Einige Monate war er für die Öffentlichkeit gesperrt. Inzwischen ist der Stuttgarter Fernsehturm als Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst zu seinem 60. Geburtstag wieder in Betrieb gegangen. Er sticht in einer weiteren Weise heraus: In der Landschaft der vielen schlechten Nachrichten von Großbauprojekten, die aus Brandschutzgründen erhebliche Bauzeitverzögerungen erhalten, wichtigen Investitionsprojekten, deren Inbetriebnahme brandschutztechnisch gefährdet ist oder über lange Jahre lieb gewonnene Gebäude, die aus Brandschutzgründen geschlossen werden, ist der Stuttgarter Fernsehturm ein positives Beispiel, bei dem ein überzeugendes Brandschutzkonzept eine (Wieder-)Eröffnung ermöglichte. Dies gilt umso mehr, als es sich um ein Wahrzeichen und Denkmal der Ingenieurbaukunst handelt: Der Stuttgarter Fernsehturm war nicht nur das weltweit erste Turmbauwerk dieser Art, er dürfte nunmehr auch der Fernsehturm mit den umfassendsten ingenieurmäßigen Brandschutz-Nachweisen sein und wohl auch der erste Turm weltweit, der auf dieser Grundlage nach einer bauaufsichtlichen Schließung wieder eine behördliche Nutzungsfreigabe erhalten hat.

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Zurhorst, AlexanderNeue Möglichkeiten bei der Vermessung mit DrohnenUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20163-8Berichte

Kurzfassung

Drohnen haben längst den Himmel über Deutschland erobert. Abseits von den Negativschlagzeilen aus unüberlegter privater Nutzung leisten sie längst wertvolle “professionelle” Dienste. Sie werden für eine Vielzahl von Aufgaben eingesetzt. Einige Einsatzgebiete sind noch sehr experimentell, andere Einsätze haben sich etabliert. Die Vermessung mit Drohnen ist seit Jahren erprobt und gehört bei einigen Ingenieurbüros schon zum Arbeitsalltag. Verkürzt kann man sagen, dass die vermessungstechnische Nutzung von Drohnen immer dann ein Mittel der Wahl ist, wenn es im Bau- und Planungssektor entweder um die Dokumentation von dreidimensionalen Bestandsobjekten geht oder eine maßstabsgetreue Visualisierung des Ist-Zustandes zusätzlich zu einem üblichen CAD-Plan hilfreich ist.

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Cadez, IvanNachträge: Welche AGK stehen dem Bauunternehmen zu?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20163-8Berichte

Kurzfassung

Die vertraglich angemessene Höhe der anzusetzenden Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bei Mehrvergütungsansprüchen (MVA) nach § 2 und § 6 VOB/B wird von Fachleuten kontrovers diskutiert und ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung. Basierend auf der baubetriebswirtschaftlich geeignetsten Ermittlung der AGK in der Auftragskalkulation [1, 2] und auf der Anwendung des in diesem Beitrag dargestellten Äquivalenzprinzips bei Bausolländerungen stellt der UBB in diesem Aufsatz ein neues Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK bei MVA vor.

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Kunstein, JensNachtragsmanagement mit System als Schlüssel zum ErfolgUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20163-8Berichte

Kurzfassung

Nicht nur bei schlüsselfertigen Bauprojekten sind Änderungen, Erweiterungen und Störungen im Bauablauf nicht ungewöhnlich. Dies liegt unter anderem an der Dauer und Komplexität solcher Vorhaben. Um Bauprojekte trotzdem wirtschaftlich umsetzen zu können, ist es erforderlich, die daraus resultierenden Ansprüche bei den verursachenden Vertragsparteien - regelmäßig bei den Auftraggebern - einzufordern. Ansprüche im Vorfeld zu vermeiden, zu reduzieren oder, wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, sie entsprechend durchzusetzen bzw. abzuwehren, ist die Aufgabe des Claim Managements (zu deutsch: Nachtragsmanagement). Neben der Entwicklung eines Konzepts und der Fragestellung, wie das Claim Management den wirtschaftlichen Erfolg sichern oder steigern kann, geht der UBB-Hauptaufsatz der Frage nach, wie das Projektmanagement und Claim Management zur Bewältigung der Projektarbeit beitragen können.

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Sack, Wolf-Michael; Englert, Klaus"Trend"-Sprache, Tabellen und Bilder: Neue VOB/C zu "modern"?UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/20163-8Berichte

Kurzfassung

Teil C der VOB führt in der Baupraxis vielfach immer noch ein Schattendasein, obwohl er von erheblicher Bedeutung ist. Offenbar macht die VOB/C, wie der Ergänzungsband 2015 zur VOB 2012 zu beweisen scheint, zurzeit eine besonders tiefgreifende und nachhaltige Entwicklung (engl. trend) durch, die vermutlich in der Baupraxis aus den bekannten Gründen der “verzögerten” Anwendung noch gar nicht richtig zur Kenntnis genommen wurde. Dies vor allem auch wegen der durchaus zu bemängelnden unzureichenden Mitwirkung der großen Architekten- und Ingenieursvereinigungen, die ihr Recht, im DVA mitzuwirken, nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Die sprachlichen Schwächen der Neuerungen sind ebenso vielfältig wie manche Fehlleistungen bei den Regelungen, die vor allem den Ausführenden und Juristen und damit letztlich dann auch den Bauherren noch viel Kummer bereiten werden, wenn sie unverändert weiter bestehen bleiben sollten.

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Meinen, HeikoRisikocontrolling praxisgerecht: Risiken erkennen und absichernUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20163-8Berichte

Kurzfassung

Gemeinhin ist der Bausektor als einer der risikoreichsten Wirtschaftszweige bekannt. Das zeigt schon die Branchenübersicht nach Gleißner aus dem Jahr 2002. [1] Auch aktuelle Auswertungen wie die der Creditreform zeigen, dass die Situation auch heute noch Bestand hat. Im deutschlandweiten Vergleich liegt die Insolvenzquote der Baubetriebe etwas über 1% über dem Durchschnitt des verarbeitenden Gewerbes, die bei rund 0, 55% liegt. [2] Die meisten Mittelständler befassen sich erst mit ihren Risiken, nachdem etwas passiert ist. [..] 20 bis 40 Prozent haben bisher keine richtige Strategie. [3] Diese Aussage im Zusammenhang mit dem Kreditrating macht deutlich, dass sich die Bauunternehmen in punkto Risiko einer besonderen, branchenimmanenten Situation gegenüber sehen. Der Risikoindikator der Auskunftei Creditreform liegt für den Hochbau beispielsweise rund 15% über dem Durchschnitt aller Unternehmen. Spätestens, wenn der Betrieb in Schieflage gerät und die Nachfragen der Kapitalgeber nachdrücklicher oder Kreditlinien gekündigt werden, ist die Beschäftigung mit dem Risikomanagement unumgänglich.

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Nolden, MatthiasMehr Erfolg im Unternehmen durch KreativitätstechnikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20163-8Berichte

Kurzfassung

Kreativitätstechniken sind Werkzeuge, die den Prozess der Problemlösung bzw. Ideengenerierung unterstützen. Sie sollen es ermöglichen, in vergleichsweise kurzer Zeit zahlreiche Ideen zu sammeln und dadurch den Unternehmenserfolg zu steigern. Diese Techniken sind auch in kleineren und mittleren Unternehmen zu geringen Kosten einsetzbar. Allerdings wird das Potenzial solcher Techniken gerade in diesen Unternehmen häufig nicht genutzt. Der UBB stellt daher Methoden und ihre Einsatzmöglichkeiten vor, die sich für mittelständische Unternehmen eignen.

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Siegel, Caroline; Traut, JohannesMindestlohn bei Subunternehmern: Haftungsrisiko!UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20163-8Berichte

Kurzfassung

Baufirmen stehen vielfach unter Druck. Nicht nur hinsichtlich der Herstellung der Bauleistungen, die sie täglich erbringen, nimmt die Zahl der Vorschriften immer mehr zu. Auch haben Bauunternehmen beispielsweise Regelungen aus dem Arbeitsrecht zu beachten. Von hoher Praxisbedeutung sind hier insbesondere die Vorschriften zu Mindestarbeitsbedingungen und zum Mindestlohn am Bau. Werden Mindestarbeitsbedingungen des Baugewerbes - ob im eigenen Betrieb oder durch Subunternehmer - nicht eingehalten, bestehen massive Haftungs- und Bußgeldrisiken. Der UBB stellt in diesem Beitrag die Anforderungen im Überblick dar und gibt Tipps zur Risikobegrenzung.

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Karl, Christian K.Bauen in Vietnam: Gute Chancen für deutsches Know-howUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20163-8Berichte

Kurzfassung

In Asien ist nicht nur China als ein potenzielles Marktwachstumsland für ausländische Investoren interessant. Auch Vietnam entwickelt sich von einem einst durch Krieg verwüsteten Land zu einer wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte Asiens. Seit der Wirtschaftserneuerungsreform “Doi moi” im Jahr 1986 hat Vietnam nach China die am zweitschnellsten wachsende Wirtschaft. Aktuell sind über 250 deutsche Firmen auf dem vietnamesischen Markt aktiv. Geringe Lohnkosten, eine sehr junge Bevölkerung und die relativ stabile politische Lage machen Vietnam zu einem attraktiven Investitionsstandort. Dieser UBB-Beitrag, basierend auf einer Studie aus dem Bereich Bautechnik & Baudidaktik der Universität Duisburg-Essen, gibt einen Überblick über die konjunkturelle Lage Vietnams. Außerdem wird die Entwicklung der Bauwirtschaft mit ihren verschiedenen Sparten vorgestellt sowie zukünftige Potenziale in der vietnamesischen Bauindustrie aufgezeigt.

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Cadez, IvanAllgemeine Geschäftskosten: Kalkulation nach neuem VerfahrenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20163-9Berichte

Kurzfassung

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sind ein wesentlicher Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung und spielen auch im Rahmen von Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf eine wichtige Rolle. Obwohl die AGK das Ergebnis der Baustelle und des Unternehmens entscheidend beeinflussen, schenken viele Bauunternehmen der Bestimmung der baubetriebswirtschaftlich angemessenen Höhe der AGK in der Angebotsphase keine besondere Beachtung. In unserem UBB-Hauptaufsatz stellen wir ein neu entwickeltes Verfahren zur Ermittlung der Höhe der AGK in der Angebotskalkulation vor, das wesentliche Vorteile bei der Erzielung der geplanten Ergebnisse bezüglich der AGK-Deckung bei der Ausführung von Bauleistungen bietet.

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Leupertz, StefanStreitbeilegung in Bausachen ohne Hilfe des GerichtsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20163-7Berichte

Kurzfassung

Bauprozesse sind zeitaufwändig und schwerfällig.Weil sie zudem in aller Regel erst beginnen, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist, liegen zwischen der Entstehung eines bauvertraglichen Streits und seiner gerichtlichen Bescheidung oft Jahre, bei größeren Prozessen über mehrere Instanzen nichtselten sogar eine Dekade und mehr. Solche Verfahren binden in erheblichem Umfang Zeit und - bei gewerblich tätigen Parteien - Personal; die dadurch bedingten Transaktionskosten sind enorm und rasch höher als der Ertrag aus einem (regelmäßig nur teilweise) erfolgreich geführten Bauprozess.

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Schäfer, PeterWichtige Neuerungen bei der elektronischen VergabeUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20153-9Berichte

Kurzfassung

Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge ist bereits seit langem zulässig und wird in unterschiedlichen Anwendungen praktiziert. Doch leidet sie teils noch unter Akzeptanzproblemen und ist bisher nicht flächendeckend verbreitet. Aufgrund der 2014 erfolgten EU-Vergaberechtsreformen sind wichtige Neuerungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die künftig grundsätzlich zwingende Anwendung der e-Vergabe bei öffentlichen Aufträgen, aber auch für weitere Reformen zu Vergaben von Aufträgen und Konzessionen. Der UBB gibt einen Überblick über die Neuerungen.

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Bramann, Helmut"planen-bauen 4.0": Wegbereiter für Digitalisierung am BauUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20153-6Berichte

Kurzfassung

Führende Verbände und Institutionen aus der gesamten Wertschöpfungskette der Bau- und Immobilienwirtschaft haben im Februar 2015 die “planen-bauen 4.0 - Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH” gegründet. Die Gesellschaft wird von den Gründern als nationale Plattform, als Kompetenzzentrum und als der Gesprächspartner im Bereich der Forschung, Regelsetzung und Marktimplementierung verstanden und übernimmt die Rolle der Wegbereiterin bei der Einführung von Building Information Modeling (BIM), das heißt von digitalen Geschäftsprozessen in der Bauwirtschaft in Deutschland.

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Haugwitz, Hans-Gerd; Fuchs, BastianAus den "Bodenklassen" wird der "Homogenbereich"UnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20153-9Berichte

Kurzfassung

Druckfrisch liegt jetzt die neue Ausgabe 2015 der ATV VOB Teil C vor. Eine für die Praxis bedeutsame Änderung hat sich bei der Beschreibung des Bodens als Baugrund ergeben. Die bekannten Boden- und Felsklassen sind weggefallen. Stattdessen sind nun ab sofort “Homogenbereiche” zu beschreiben. Das bedeutet für alle, die sich mit der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Bauleistungen befassen, die “in die Tiefe gehen” - also mit dem Baugrund in Berührung kommen - eine gravierende Umstellung. Im UBB stellen wir die Änderungen vor und geben rechtliche und praktische Tipps zur Umsetzung.

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Englert, Florian; Schalk, GüntherWas tun, wenn der Staatsanwalt auf die Baustelle kommt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20153-9Berichte

Kurzfassung

Selbstverständlich sind Sie ein rechtschaffener Bauunternehmer. Der mittelständische Familienbetrieb ist gewissenhaft geführt, die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand und die Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt. Auf Ihren Baustellen geht es ordentlich zu, die Abläufe sind strukturiert und der Bauleiter ein besonders Gründlicher “vom alten Schlag”. Und trotzdem steht eines Tages plötzlich der Staatsanwalt in der Tür, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl liegt im Briefkasten oder ein Bußgeldbescheid wird zugestellt. Die These “das kann mir nie passieren” ist heutzutage ein leichtfertiger Umgang mit dem Thema “Bauen und Strafrecht”. Das Paragrafendickicht ist inzwischen so unübersichtlich - allein die Unfallverhütungsvorschriften ein Buch mit sieben Siegeln - da ist inzwischen kaum mehr ein Bauunternehmen gefeit davor, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Der UBB stellt Beispiele vor, gibt Einblicke in die Rollen der Beteiligten und Tipps, wie man sich in derartigen Fällen am besten verhält, um den Flurschaden möglichst gering zu halten.

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Rossen, JörgLiquidität und Forderungsausfälle? Mehr Erfolg im KundenmanagementUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20153-8Berichte

Kurzfassung

Es geschieht leider täglich: Der Kunde zahlt eine fällige Rechnung nicht fristgerecht. Oder gar nicht. Manchmal ist es auch der Lieferant selbst, der die Kunden dazu verleitet: Viele Unternehmen aus der Bauwirtschaft räumen ihren Kunden großzügige Zahlungsziele ein und nehmen es mit dem Mahnwesen nicht so genau. Sie informieren sich, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen, nicht ausreichend über die Zahlungsfähigkeit dieses Kunden. Das mag kurzfristig entlasten. Die langfristigen Folgen dieser Nachlässigkeit können indes gewaltig sein: Schon Zahlungsverzögerungen belasten die Liquidität und können Unternehmen in ihrer Existenz gefährden. Das gilt umso mehr für Zahlungsausfälle.

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Steffens, FrankHybrides Bauen verändert künftig Realisierung von BauvorhabenUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/20153-8Berichte

Kurzfassung

Der Begriff Hybrid steht spätestens mit Beginn der Einführung des PKW Toyota Prius im Jahr 1997 mit seiner Hybridtechnologie im öffentlichen Fokus. Das damalige Ziel des japanischen Unternehmens war es, bereits durch die Kombination eines Benzinmotors mit zwei Elektromotoren - in Verbindung mit einer strömungsgünstigen Karosserieform - einen niedrigen Benzinverbrauch zu erreichen. Aber auch beim Bauen spielt “Hybrid” eine immer wichtigere Rolle. “Hybrid” meint grundsätzlich ein aus unterschiedlichen Arten oder Prozessen zusammengesetztes Ganzes. Hybridbauweisen sind für das Bauhauptgewerbe im Jahr 2015 keine neu entdeckte Bautechnologie. Im Ingenieurbau arbeitet man bereits seit Jahren mit Stahlbetonverbundtechnologien - unter anderem bei Brückenbauwerken. Auch im Hochbau gibt es bereits einige erprobte Ansätze von Hybridbauweisen mit serieller Vorfertigung, zum Beispiel der Life Cycle Tower (LCT One) im österreichischen Dornbirn oder im Jahr 2015 das H7 im westfälischen Münster.

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