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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201820Veranstaltungen

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Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/2018Titelbild

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Seit Frühjahr 2015 entschärft eine neuartige, innovative Segmentbrücke eine zuvor gefährliche Straßenkreuzung im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Im Zuge des Neubaus der Staatsstraße gelang ein Brückenschlag der innovativen Art - ohne Belag und Abdichtung. (s. auch Beitrag S. 3 ff) (Foto: Firmengruppe Max Bögl, Reinhard Mederer)

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/2018Inhalt

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Schalk, GüntherDem Bauinschinör ist nichts zu schwör?UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20181Editorials

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 5/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20181-20Gesamtausgabe

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Komplette Monatsausgabe

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20182Kurz informiert

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Steinbrecher warnt Merkel vor den Folgen
Tarifverträge am Bau allgemeinverbindlich
Am Ende bleiben im Schnitt 2, 6% der Forderungen

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Hierl, MartinInnovation durch vorgefertigte Segmente beim BrückenbauUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20183-8Berichte

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Innovationen bilden die Grundlage für Effizienzsteigerung. Im Brückenbau können innovative Bauweisen dazu beitragen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehenden Sanierungs- und Ersatzbaumaßnahmen zu bewältigen. In diesem Beitrag wird der Schwerpunkt auf Segmentbrücken gelegt. Hierzu werden bereits erstellte bzw. geplante Pilotprojekte beschrieben, Weiterentwicklungen erläutert und die Segmentbauweise hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit im Lebenszyklus mit den beiden “klassischen” Bauweisen der Verbundfertigteilbrücken und Spannbetonbrücken verglichen. Für die Betrachtung wurden in [3] sowohl Herstellungs-, Nutzungs- und Rückbaukosten als auch die finanziellen Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung beleuchtet. Die ganzheitliche Bewertung kann die Entscheidungsfindungen von Bauherren, Planern und Ausführenden unterstützen.

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Schalk, GüntherVorsicht vor der neuen DSGVO!UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20189-10Berichte

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Der 25. Mai 2018 steht bei manchen Unternehmen rot (vielleicht auch dem Anlass angemessen schwarz...) im Kalender: An diesem Tag tritt in Deutschland die neue DSGVO in Kraft. Was ist das? Es handelt sich um die Datenschutzgrundverordnung, wieder einmal eine Ausprägung des EU-Rechts, die jetzt in nationales Recht umgesetzt wurde. Bei nicht wenigen Baufirmen steht dieses Datum allerdings bislang gar nicht im Kalender, weil sie entweder noch gar nicht wissen, was da kommt oder der Überzeugung sind, dass sie das ohnehin nicht betrifft. Stimmt das tatsächlich? Der UBB klärt auf.

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Ehegatte als Minijobber im Betrieb - steuerliche Gestaltung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201811-12Berichte

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In vielen Betrieben stellen die Betriebsinhaber ihren Ehegatten als Minijob-Arbeitskraft ein. Das hat viele Vorteile. Der Ehegatte ist mit der Arbeitszeit flexibler, es besteht ein absolutes Vertrauensverhältnis und die Lohnzahlungen wirken sich zu 100% steuersparend als Betriebsausgabe aus. Der UBB stellt Ihnen drei besonders interessante Gestaltungsüberlegungen für den Minijob-Ehegatten vor.

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Stolperfalle DirektversicherungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201812Berichte

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Schließen Sie für einen oder mehrere Arbeitnehmer erstmals 2018 eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung ab und die Beitragszahlungen sollen durch Umwandlung des Weihnachtsgelds beglichen werden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der Ausgleich tatsächlich noch 2018 erfolgt. Denn: Bucht das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung erst 2019 ab, entfällt die Steuerfreiheit für diese Zahlung.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201813-15Berichte

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Leistung abgebrochen - was muss Auftraggeber zahlen?
Regeln der Technik nicht beachtet = automatisch Mangel?
Mangel in Gewährleistungszeit: Baufirma haftet nicht immer

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6%: Fluch und Segen zugleichUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201816Berichte

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Reichen Sie Ihre Steuererklärung sehr spät beim Finanzamt ein und das Finanzamt setzt eine Steuernachzahlung fest, fordert das Finanzamt meist auch noch 0,5% Zinsen pro Monat, fällig ab dem 15. Monat nach Ablauf des betreffenden Steuerjahrs. Das sind 6% Zinsen pro Jahr. Ein Zinssatz, der angesichts der Null-Prozent-Zinsen deutlich überzogen erscheint. Doch bei Steuererstattung gilt das selbe Prinzip: Es gibt in diesem Fall 6% Erstattungszinsen pro Jahr auf Nachzahlungszinsen.

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UBB-Steuertelex: kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201816Berichte

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Stauf, DirkDigitale Nachträge bei der DB AGUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201817-18Berichte

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Der Nachtragsbearbeitungsprozess der Deutschen Bahn AG unterliegt einem stetigen Optimierungsbedarf und ist regelmäßig Gesprächsinhalt bei den Spitzengesprächen zwischen dem Vorstand der DB AG und den Verbänden der Bauwirtschaft. Im Rahmen des Projektes “Nachtragsmanagement 4.0” ist von der DB AG zusammen mit Vertretern der Bauverbände das Konzept einer digitalen Nachtragsplattform (NTP) entwickelt worden. Nach einer Pilotphase ist die NTP zum 01.01.2018 eingeführt worden.

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Pauschalsteuer nach § 37b EStG beim Besuch von FußballspielenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201819Berichte

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In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit Betriebsprüfern des Finanzamts, wenn es um die Ermittlung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG im Zusammenhang mit Zuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftspartner in Form von Besuchen von Fußballspielen geht. Ein Urteil des Finanzgerichts Bremen thematisiert diese Thematik jetzt zu Ungunsten von Unternehmern.

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Glasbau 2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201820Buchtipps

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201820Veranstaltungen

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Titelbild: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/2018Titelbild

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SKAIO, Heilbronn
, mit zehn Geschossen das höchste Holzhaus Deutschlands. Im Auftrag der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH realisieren das Berliner Architekturbüro Kaden+Lager, Pionier auf dem Gebiet des innerstädtischen, mehrgeschossigen Holzbaus, und die Firma Züblin Timber GmbH den Neubau zur Stadtausstellung im Rahmen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019. (Visualisierung: JSB Stuttgart)

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Schalk, GüntherDie ominösen Ziffern 2923 ff. ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20181Editorials

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 4/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20181-24Gesamtausgabe

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20182Inhalt

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2018UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20183Kurz informiert

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BVMB fordert frühzeitige Vorratsplanung
Bau zieht positive Jahresbilanz 2017
Baufirma gewinnt Arbeitgeberwettbewerb

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Windler, JörnPer Kamera wirksam gegen Diebe auf der Baustelle?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20184-8Berichte

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Auf Baustellen werden Werkzeug, Diesel und Großgeräte schnell zu Diebesgut. Damit Baufirmen Material und Geräte bedenkenlos auf dem Gelände lassen können und diese vor Vandalismus geschützt sind, braucht es ein effizientes Überwachungssystem. Videobasierte Lösungen stellen dabei oft die mittelfristig kostengünstigere und effektivere Alternative zum personellen Wachdienst dar. Doch nicht alle Systeme eignen sich für den harten Baustellenalltag: Bei der Wahl der Technik sind viele Aspekte zu berücksichtigen.

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Schalk, GüntherHoch hinaus mit Holz und BetonUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20189Berichte

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“Hybrid” kennt man vor allem aus der Automobilindustrie - noch mehr, seit die ersten konkreten Dieselfahrverbote drohen. “Hybrid” gibt es aber auch beim Bauen. Ein im wahrsten Sinne des Wortes herausragendes Beispiel dafür entsteht derzeit im baden-württembergischen Heilbronn. Im Auftrag der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wächst dort gerade mit zehn Geschossen das nach deren Angaben höchste Holzhaus Deutschlands in den Himmel.

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Stolperfalle bei PC, Handy & Co.UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201810Berichte

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Sehr beliebt ist in der Praxis die steuerfreie Überlassung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten wie PC, Tablet oder Handy durch den Arbeitgeber (AG) an Arbeitnehmer (AN). Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen zeigt jedoch, dass dieses Steuersparmodell auch schiefgehen kann.

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