abo_giftabo_onlineabo_printabo_studentabo_testangle_leftangle_rightangle_right_filledarrow_big_downarrow_big_down_filledarrow_big_leftarrow_big_left_filledarrow_big_rightarrow_big_right_filledarrow_big_uparrow_big_up_filledarrow_dropdown_downarrow_dropdown_uparrow_small_leftarrow_small_left_filledarrow_small_rightarrow_small_right_filledarrow_stage_leftarrow_stage_left_filledarrow_stage_rightarrow_stage_right_filledcaret_downcaret_upcloseclose_thinclose_thin_filledcontactdownload_thickdownload_thick_filleddownload_thindownload_thin_filledebookeditelement_headlineelement_labelelement_relatedcontentlockmailminuspagepage_filledpagespages_filledphoneplusprintprint_filledquotationmarks_leftquotationmarks_rightsearchsendshareshare_filledshoppingcart_bigshoppingcart_big_filledshoppingcart_headershoppingcart_smallshoppingcart_small_filledsocial_facebooksocial_linkedinsocial_pinterest social_xsocial_xingsocial_youtubesocial_twitteruser_biguser_small

Journal articles

Reset filter
  • Author(s)

  • Language of Publication

  • Published

  • Category

Journal

  • Select allDe-select all
Author(s)TitleJournalIssuePageCategory
UBB-Steuertelex: kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201816Berichte

Abstract

No short description available.

x
Antrag auch später möglichUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201816Berichte

Abstract

Sind Sie GmbH-Gesellschafter, haben eine Gewinnausschüttung von Ihrer GmbH bekommen, sind steuerlich unberaten und haben Sie vergessen, für die Besteuerung der Gewinnausschüttung in der Steuererklärung die Besteuerung nach dem “Teileinkünfteverfahren” zu beantragen, können Sie das vielleicht nach einem neuen BFH-Urteil noch nachholen.

x
Anmeldung nur vierteljährlich?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201716Berichte

Abstract

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 195267) sieht vor, dass Arbeitgeber beim Finanzamt beantragen können, die Lohnsteuer statt monatlich nur noch vierteljährlich anmelden zu müssen. Betroffen sind Unternehmen, deren abzuführende Lohnsteuer im Jahr 2016 mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat.

x
UBB-Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201716Berichte

Abstract

Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern: Stand der Dinge
Ist bei einer Gehaltsumwandlung eine Lohnsteuerpauschalierung zulässig?

x
Schulnoten für Angebote?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201716-17Berichte

Abstract

In seiner Entscheidung vom 31.01.2017 (X ZB 3/17) hat sich der BGH mit den Voraussetzungen für die Verwendung eines Punktesystems bei der Angebotswertung befasst. Dabei ging es um die Frage, inwieweit der Auftraggeber konkret vorab mitteilen muss, für welche Sachverhalte er welche Punktzahlen vergeben wird. Dies betrifft funktionale Ausschreibungen und anspruchsvolle Planungsleistungen, bei denen jeder Bieter unterschiedliche Vorschläge und Konzepte vorlegen kann, die anhand von qualitativen Kriterien verglichen und bewertet werden sollen.

x
Sind ungewöhnlich niedrige Angebote auszuschließen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201716-17Berichte

Abstract

Ein Angebot mit einem zu hohen Preis hat bei einer öffentlichen Vergabe keine Chance. Nur das wirtschaftlichste Angebot kann den Zuschlag erhalten. Aber auch ein besonders günstiges Angebot kann für eine anbietende Baufirma gefährlich werden: In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BGH jetzt damit befasst, wie der Auftraggeber mit Angeboten umgehen soll, bei denen möglicherweise ein ungewöhnlich niedriger Preis vorliegt. Diese Problematik stellt sich zum einen für den Auftraggeber selber, da ein solches Angebot möglicherweise eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung nicht sicherstellt; zum anderen wollen sich die Konkurrenten nicht durch ein “Dumping-Angebot” um einen Auftrag bringen lassen.

x
Czajor, MartinGut versorgt für das Alter? Sonderprobleme im MittelstandUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201716-17Berichte

Abstract

In mittelständischen Unternehmen stellt sich die betriebliche Versorgungssituation in der Regel vergleichbar dar: Je mehr Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sind, desto geordneter erscheint der Umgang mit der betrieblichen Altersversorgung. Sehr häufig finden sich jedoch alle fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage) in den Unternehmen, und eine unübersichtliche Anzahl von Versicherern ist etabliert. Seltener, aber durchaus auch anzutreffen, sind Unternehmen, die sich auf einen einzigen Durchführungsweg beschränken und auch nur einen Versicherer durch den “Haus und Hof”-Makler erlauben.

x
Kromik, WolfgangWerkvertrag - Werklieferungsvertrag - Kaufvertrag: was ist was?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201716-17Berichte

Abstract

Fallkonstellationen aus Streitfällen der letzten Zeit und aktuelle Urteile verbunden mit der Erkenntnis, dass viele Unternehmer immer noch Schwierigkeiten mit der Abgrenzung haben, waren Veranlassung, jetzt dazu noch einmal in aller Kürze einen aktuellen Überblick zu verschaffen und vor allem die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen und Besonderheiten aufzuzeigen zwischen den rechtlichen Gebilden “Werkvertrag”/“Werkliefervertrag” und “Kaufvertrag”. Diese betreffen sowohl die Mängelhaftung, Fragen der Absicherung nach § 648 a BGB sowie die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Dazu kommt das Spannungsfeld zwischen BGB und VOB/B.

x
Mohr, AndreasEin Finanzamt verschwindet: Rückbau einer StararchitekturUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201716-17Berichte

Abstract

150 Meter lang, 13 Stockwerke hoch, ein asymmetrischer Vorbau mit Obelisk. 350 Mitarbeiter haben hier in der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster einmal gearbeitet. Im Frühjahr sind sie ausgezogen. Der knapp 50 Jahre alte, beeindruckende Baukörper war ein Werk der Stararchitekten Helmut Hentrich und Hubert Petschnigg. Beide haben die Hochhaus-Architektur im Westdeutschland der 50er- bis 70er-Jahre vielerorts geprägt. Weil die Räume eine hohe Belastung mit gesundheitsschädlichen, mutmaßlich krebserregenden PCB (Polychlorierte Biphenyle) aufweisen, wurde der komplette Abriss des monumentalen Bauwerks beschlossen. Mitte des Jahres 2016 erhielt die Stricker GmbH & Co KG - Hartstein Industrie - als Teil der Stricker-Gruppe mit ihren ca. 300 Mitarbeitern mit Sitz in Dortmund nach einer erfolgreichen Präqualifizierung mit anschließender beschränkter Ausschreibung den Auftrag zum Rückbau der ehemaligen Oberfinanzdirektion durch die Stadt Münster.

x
Floerecke, MichaelDIN 18 451: Vergütung für das Gerüst nach der Vertragsbauzeit?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201616-17Berichte

Abstract

Die ATV DIN 18 451 “Gerüstarbeiten” gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Auf der Baustelle gibt es quasi Dauerstreit, was die Baufirma abrechnen kann, wenn die Baufertigstellung insgesamt länger dauert und das Gerüst über die vereinbarte Zeit hinaus stehen bleiben muss. Der UBB gibt für die tägliche Praxis einen Überblick über die Systematik.

x
Schiffers, Karl-Heinz; Sindermann, ThomasWas tun bei Behinderungen der Bauausführung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201616-17Berichte

Abstract

Für Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) besteht gleichermaßen eine vielfache Unsicherheit, wie mit Behinderungen bzw. Behinderungsnachträgen umzugehen ist. Dies führt in der Bauabwicklung häufig dazu, dass auf der einen Seite AN ihre Ansprüche nicht rechtzeitig kundtun bzw. nicht nachprüfbar darlegen, sondern erst spät im Rahmen des Projektabschlusses zum Teil aufwändig nachbearbeiten. Auf der anderen Seite stehen in diesen Fällen AG, die mit großem zeitlichen Abstand zum Baugeschehen antworten sollen. Eine lückenhafte Dokumentation führt in der Regel nur zu einer groben Annäherung an die tatsächlichen Umstände. Im Vordergrund der Aufklärungen steht dann häufig nicht mehr die Sache, sondern die Auseinandersetzung dreht sich nur mehr um die Methode und Formalia. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, von Anfang an konsequent die Vorgaben der VOB/B zu beherzigen.

x
Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201616-17Berichte

Abstract

Auftraggeber zahlt Abschlag nicht - Arbeiten einstellen?
Baugrundrisiko per AGB? In beiden Richtungen gefährlich!
Baufirma überzahlt? Architekt in der Haftung!
Welchen Wert hat die Prüfstatik?

x
Uhl, MarkusZielgerichtete Projektkommunikation neu definiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201616-17Berichte

Abstract

Die reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten bestimmt in hohem Maße den wirtschaftlichen Erfolg von Bauprojekten. Der virtuelle Multi-Projektraum “BRZ.Projekt.Connect” gewährleistet einen einheitlichen Wissensstand und sorgt für mehr Effizienz in der Projektkommunikation. “Erfahrungen zeigen, dass den möglichst kurzen Planungs- und Bauzeiten oft eine unstrukturierte Kommunikation auf Basis unterschiedlichster Plan- oder Dokumentenversionen sowie endlos weitergeleiteter und immer wieder fortgeschriebener E-Mails entgegen wirkt”, erläutert Udo Schwenker, Geschäftsführer der Smarter Business Group. Ziel der gemeinsamen Entwicklung von BRZ und der Smarter Business Group war es, eine leicht zugängliche Informations- und Austauschplattform für alle Projektbeteiligten zu schaffen, in der nicht nur ein Projekt, sondern auch mehrere Projekte parallel bearbeitet werden.

x
Steinhauer, FrankRechnungs- und Forderungsmanagement auslagern?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201616-17Berichte

Abstract

Geht es ums Geld, sind Mittelständler mitunter sehr risikofreudig. Bereitwillig gehen etwa Handwerksbetriebe oder Baufirmen in Vorleistung und werden so zu Kreditgebern. Die rechtlich geregelte Vorleistungspflicht von Werkunternehmen tut dazu ein Übriges. Der Haken: Wenn mehrere Kunden nicht zahlen, geraten Mittelständler schnell in Liquiditätsengpässe. Kein Wunder, dass viele Insolvenzen nicht auf mangelnde Fachkompetenz oder geringe Motivation zurückzuführen sind, sondern auf ein fehlendes Forderungsmanagement. Doch die Rechnungsabwicklung Profis zu überlassen, ist neuerdings kein Privileg mehr, das nur großen Unternehmen vorbehalten ist. Mit ihrem innovativen Ansatz bietet die Deutsche Verrechnungsstelle gerade Inhabern kleinerer Firmen eine spürbare Entlastung: Das Geld kommt schneller aufs Konto, und es bleibt mehr Zeit, um sich aufs Kerngeschäft zu konzentrieren.

x
UBB-SteuertrendsUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201616Berichte

Abstract

No short description available.

x
Bauleistung: Vertrauensschutz?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201616Berichte

Abstract

Im Chaos zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen können Baufirmen einen entscheidenden Etappensieg feiern. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG bestehen. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet.

x
Weber, RuthSilber und Gold für Personalkonzept "Next Generation"UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201516-17Berichte

Abstract

Mit der silbernen Eule und einem Gold-Sonderpreis für gesellschaftliche Relevanz wurde jetzt das Programm “Next Generation” des Bauunternehmens Brüninghoff ausgezeichnet. Das Konzept für generationsübergreifendes Lernen überzeugte beim “Europäischen Preis für Training, Beratung und Coaching des Berufsverbandes für Trainer, Berater und Coaches (BDVT)” die Fachjury. Aus den Unterschieden zwischen den Generationen erzeugt es Wertschätzung und dynamischen Entwicklung des Unternehmens.

x
Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende AusgabeUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201516Berichte

Abstract

Die Finanzämter lassen die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 zum Abzug zu. Das liegt am späten Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung.

x
Umsatzsteuerberichtigung bei SicherheitseinbehaltUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201516-17Berichte

Abstract

Nachdem der Bundesfinanzhof bereits 2013 geurteilt hat, dass der Sicherheitseinbehalt für Baumängel zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer führen kann, hat das Bundesfinanzministerium nun die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerberichtigung vorgegeben.

x
Schneider, Christoph Th.Ehescheidung des Chefs zugleich Todesstoß für die Baufirma?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201516-18Berichte

Abstract

Selbstständige Bauunternehmer bleiben nur erfolgreich, wenn sie die mannigfaltigen Risiken, die der Baubetrieb mit sich bringt, bewältigen. Beim Risikomanagement ist jedoch oft eine Tendenz festzustellen, die einfach umschrieben werden kann: beruflich Profi, privat Amateur. Ein Risiko, das aus dem Privatleben unmittelbar die Selbstständigkeit beeinträchtigt, wird jedoch meistens verdrängt: Eine mögliche Scheidung vom Ehepartner. Dabei sollte angesichts der Scheidungsraten, die auf die 50 % zugehen, ein verantwortungsvoller Bauunternehmer dieses Risiko berücksichtigen, sofern er verheiratet ist, bzw. dies plant. Der UBB zeigt auf, wie der Fortbestand des Unternehmens im Scheidungsfall gewährleistet wird.

x
Online-Portal für die Firma: Kosten aktivierungspflichtig?UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201516Berichte

Abstract

Haben Sie 2014 von einem Spezialisten ein Online-Portal bzw. einen Online-Shop für Ihr Unternehmen erstellen lassen, ist für das Finanzamt die Sache klar. Diese Kosten sind aktivierungspflichtig und müssen über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren abgeschrieben werden. Doch so klar, wie das Finanzamt meint, ist die Aktivierung keinesfalls.

x
Verkauf einer Immobilie: Rücklage statt SteuerpflichtUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201516-17Berichte

Abstract

Haben Sie 2014 eine Immobilie verkauft und daraus einen Gewinn erzielt, müssen Sie diesen oftmals hohen Gewinn nicht zwingend in 2014 versteuern. Sie können auch eine Rücklage bilden und den erzielten Veräußerungsgewinn auf eine Immobilie übertragen, die in den nächsten vier Jahren gekauft wird. Die Aufteilung des Veräußerungsgewinns in einen Anteil Grund und Boden und Gebäude sowie die Aufteilung des Kaufpreises für die neue Immobilie in Grund und Boden und Gebäude ist elementar.

x
Schweibenz, BerndWelche Werte erwartet die Generation Y vom Arbeitgeber?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201516-17Berichte

Abstract

Das Thema Nachwuchskräfte beschäftigt zunehmend die Bauwirtschaft. Bereits seit Jahren ist absehbar, dass sich die Stellensituation für die Absolventen im Bereich Bauingenieurwesen positiv darstellt und in den kommenden Jahren auch weiterhin darstellen wird. Doch was ist neben guten Berufs- und Karriereaussichten im Berufsleben wichtig für die künftigen Mitarbeiter und Kollegen der sogenannten Generation Y?

x
Talebitari-Tewes, Burkhard"Die Haftungssummen sind schnell im Millionenbereich!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201516-17Berichte

Abstract

D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) sind in Managerkreisen ein heißes Thema. Wer sie hat, wähnt sich in Sicherheit. Dass dem nicht notwendig so ist und deshalb auch die Manager-Gehälter eher relativ zu betrachten sind, meint Franz M. Held, Mitglied der Geschäftsleitung VOV GmbH.

x
Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201516-17Berichte

Abstract

Stufenweise Beauftragung: Es gilt immer die aktuelle HOAI
Sind Bietergemeinschaften wettbewerbswidrig?

x