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Dauernde Berufsunfähigkeit: Verkauf des Betriebs?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201515Berichte

Abstract

Verkaufen Sie Ihren Handwerksbetrieb erst nach Ihrem 55. Geburtstag, winken bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns Steuervorteile. Haben Sie Ihren 55. Geburtstag im Zeitpunkt des Verkaufs des Betriebs noch nicht gefeiert, gibt es die Steuervorteile nur dann, wenn Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sind. In der Praxis stellt sich nun also die Frage, wann diese dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt worden sein muss.

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Schweibenz, BerndWelche Werte erwartet die Generation Y vom Arbeitgeber?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201516-17Berichte

Abstract

Das Thema Nachwuchskräfte beschäftigt zunehmend die Bauwirtschaft. Bereits seit Jahren ist absehbar, dass sich die Stellensituation für die Absolventen im Bereich Bauingenieurwesen positiv darstellt und in den kommenden Jahren auch weiterhin darstellen wird. Doch was ist neben guten Berufs- und Karriereaussichten im Berufsleben wichtig für die künftigen Mitarbeiter und Kollegen der sogenannten Generation Y?

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Emmert, Angela; Schlicht, AlexanderMindestlohn: Auftraggeber haftet auch für seinen SubunternehmerUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201518-19Berichte

Abstract

Die Baubranche ist - wie kaum eine andere Branche - geprägt durch den Einsatz von Subunternehmern. Mit Wirkung zum 01.01.2015 ist das vieldiskutierte Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Neben der Lohnhöhe steht vor allem die Dokumentationspflicht in der Kritik. Diese wird aber nach aktuellem Stand nicht geändert. Der UBB zeigt den konkreten Handlungsbedarf für Arbeitgeber in der Baubranche auf.

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Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in BauverträgenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201520Berichte

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 5/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherVon der Kunst, es mit Menschen zu können...UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20152Kurz informiert

Abstract

Baugewerbe sieht Zukunft “verhalten optimistisch”
Bestmögliche Verbindung aus urban und ländlich

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Bach, Thorsten"Mega-Trends" als Herausforderung für PersonalabteilungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20153-9Berichte

Abstract

In allen deutschen Industriezweigen beschäftigen sich die Personalabteilungen mit den sogenannten Mega-Trends. Welche sind dies, und gibt es Besonderheiten für die mittelständische Bauwirtschaft? Welche Auswirkungen haben diese Trends auf das Personalmanagement in der Bauwirtschaft? Lassen sich daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die HR-Abteilungen (Human Ressources) ableiten? Diesen für Personaler äußerst zukunftsrelevanten Fragen für den Bereich der Fach- und Führungskräfte nimmt sich der UBB-Hauptaufsatz an und versucht Aufklärung zu betreiben.

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Neues Vergaberecht in Sicht!UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201510-11Berichte

Abstract

Im April 2014 wurden neue EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Die Hälfte der bis April 2016 laufenden Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Worauf müssen sich Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einstellen? Der UBB informiert schon mal über die aktuellen Pläne. Inhaltlich bringen die EU-Vergaberichtlinien im Baubereich keine Revolution mit sich. Natürlich gibt es viele Änderungen, die auch im Tagesgeschäft zu beachten sein werden, aber das meiste ist schnell umgesetzt. Die Umsetzung betrifft erst einmal nur Aufträge mit Auftragswerten oberhalb des sog. EU-Schwellenwertes von derzeit 5,186 Mio . Aber die Regeln für darunter liegende Aufträge werden nachfolgend ebenfalls angepasst werden müssen.

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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Musterprozess läuftUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Nutzen Sie als Unternehmer Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, lässt das Finanzamt wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zum Abzug zu. Das führt in der Praxis meist zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs. Doch diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs lässt sich möglicherweise deutlich drücken.

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Vorsicht beim Prosit: Steuerfalle bei Wein, Champagner & CoUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Sogar bei Baufirmen soll es ja immer wieder einmal einen Grund zum Feiern geben - sei es im Rahmen eines erfolgreichen Vertragsschlusses oder am Ende eines gelungenen gemeinsamen Projekts mit einem Kunden. Aber Vorsicht: Selbst beim Feiern sitzt das Finanzamt mit am Tisch: Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden zu einer Besprechung in ein Restaurant oder in ein Wirtshaus ein, sind diese Bewirtungskosten nur zu 70% als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Dasselbe soll für Weinausschank gelten, der anlässlich einer Besprechung in den Firmenräumen stattfindet. Eine neue Sichtweise mit steuerlich fatalen Folgen...

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Elektronische Fahrtenbücher nicht immer "finanzamtssicher"UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201513Berichte

Abstract

In Handwerksbetrieben, in denen für den Fuhrpark elektronische Fahrtenbücher geführt werden, können sich die Betriebsinhaber bei einer Betriebs- oder Lohnsteuerprüfung leider nicht immer entspannt zurücklehnen. Denn nicht alle im Handel angebotenen elektronischen Fahrtenbücher erfüllen den Status “finanzamtssicher”.

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Christophe, JeanÖPP bei unseren NachbarnUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201514-16Berichte

Abstract

Öffentlich-Private Partnerschaften (“ÖPP”/“PPP”) haben nicht überall einen guten Ruf. Wir haben im UBB ja bereits mehrfach berichtet. Dabei wird oft argumentiert, dass die Modelle die private Seite unangemessen begünstigten, öffentliche Mittel an die Bauindustrie verschenkt würden und die ÖPP daher vor allem ein Weg seien, Steuergelder zu verschwenden. Dass einige Großprojekte auch ohne PPP zu schwarzen Löchern für Steuergelder werden und dass Investitionen im Rahmen von ÖPP in der Regel zu den vereinbarten Kosten und im Rahmen des definierten Zeitplans realisiert werden, wird oft ignoriert. Der UBB wirft in dieser Ausgabe einen Blick über den Zaun, wie ÖPP im Ausland funktioniert.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201517-18Berichte

Abstract

Sittenwidrige Pauschalpreise der Teilleistung
Nicht dingliche zusätzliche Leistung: keine Vergütung!

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Verkehrslärmschutztage in MünchenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201520Berichte

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherVerfällt Deutschland?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20152Kurz informiert

Abstract

Handwerker fordern Neuregelung für Mängelbeseitigung
ÖPP-Projekte sollen transparenter werden
“Die Energie- und Wärmewende muss weitergehen!”

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Krentz, MartinHorizontalspülbohrverfahren - Probleme sind beherrschbarUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20153-9Berichte

Abstract

Seit Jahren erfreut sich die Bohrbranche eines ständig wachsenden Marktes. Es gibt viele technische Weiterentwicklungen. Technische Regelwerke werden ergänzt und fortgeschrieben. Diese Entwicklungen sind bei der grabenlosen Leitungsverlegung im Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD) sowie in der Geothermie bei der Herstellung von Erdwärmesonden mit Teufen bis 100 Meter besonders deutlich erkennbar. Doch mit ihr geht auch die Zunahme von Sach- und Vermögensschäden und der daraus folgenden Streitfälle einher. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was hätte wer wann wissen können und müssen? Unser UBB-Hauptaufsatz nimmt eine Standortbestimmung vor.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201510-11Berichte

Abstract

BauFordSiG: Auch Erwerber haben Baugeld!
Ablehnung eines Beweisantrages im Zivilverfahren

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Rott, NatalieArchitektenhonorarrechnung: Wann ist sie prüfbar?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201512-15Berichte

Abstract

Nicht selten kommt es bei Bauvorhaben zum Streit zwischen Bauherr und Architekt/Ingenieur hinsichtlich der Höhe von Honoraren. Spätestens vor Gericht hat der Architekt die Voraussetzungen seines Honoraranspruchs darzulegen und zu beweisen. Dabei spielt die Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung eine zentrale Rolle. Wendet der Auftraggeber (AG) die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung innerhalb der Prüffrist ein, wird der Honoraranspruch nicht fällig (vgl. § 15 Abs. 1 HOAI) und kann nicht durchgesetzt werden. Daneben kann der AG im Prozess die Forderungshöhe bestreiten, so dass der Auftragnehmer (AN) seine Ansprüche prüfbar darlegen muss.

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