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Talebitari-Tewes, Burkhard"Die Haftungssummen sind schnell im Millionenbereich!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201516-17Berichte

Abstract

D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) sind in Managerkreisen ein heißes Thema. Wer sie hat, wähnt sich in Sicherheit. Dass dem nicht notwendig so ist und deshalb auch die Manager-Gehälter eher relativ zu betrachten sind, meint Franz M. Held, Mitglied der Geschäftsleitung VOV GmbH.

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Gewinnermittlung 2014: Strategien für BetriebsausgabenUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201518-19Berichte

Abstract

In den nächsten Wochen steht bei den meisten Unternehmern die Gewinnermittlung 2014 auf dem Plan. Wer dringend Betriebsausgaben benötigt, sollte die eine oder andere Steuerstrategie fahren. Hier die besten Steuertipps, mit denen Unternehmen der Baubranche die Steuerlast 2014 drücken können.

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3. Lake Constance 5D KonferenzUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201520Veranstaltungen

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherHat Deutschland das Bauen verlernt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20152Kurz informiert

Abstract

Bauindustrie erwartet stabiles Beschäftigungsniveau
Toiletten in “Absurdistan” nur noch mit Fenster?
Kostenexplosion auch bei privaten Bauvorhaben

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Karl, Christian K.Bauen in China - Engagement mit politischen und sozialen RisikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20153-8Berichte

Abstract

Für deutsche Bauunternehmen war es in der Vergangenheit schon immer interessant, den Blick über die deutschen Grenzen hinaus zu richten. Ein Blick schweift dabei auch in die Volksrepublik China (VR China), die inzwischen drittgrößte Volkswirtschaft und Handelsnation der Welt - mit gewaltigen Infrastrukturmaßnahmen und anderen gigantischen Bauprojekten ein verlockendes Ziel. Der Schritt in die VR China ist nicht ohne Risiko. Denn abweichend zu bekannten und typischen Risiken des deutschen Baugeschäftes treten hier die besonderen Risiken eines anderen politischen wie auch sozio-kulturellen Wirtschaftsraumes auf. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist neben dem Einblick in die chinesische Bauwirtschaft die Erfassung und Bewertung von Risiken, die bei Projekten in der VR China auftreten können wie auch Empfehlungen zur Risikominimierung. Das Institut für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg-Essen hat hierzu eine Studie durchgeführt.

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Mehr Prämien für den ArbeitsschutzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20158Berichte

Abstract

Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: “Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen.”, so Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU.

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Drei Ausnahmen pro Jahr erlaubtUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20159Berichte

Abstract

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn im Monat nicht höher ist als 450 Euro (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Maßgeblich ist hier eine Durchschnittsbetrachtung. Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als 450 Euro betragen (also maximal 5.400 Euro bei durchgehender Beschäftigung). Wird diese Grenze überschritten, liegt kein begünstigter Minijob mehr vor.

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Ist-Besteuerung bei Umsatzsteuer auch ohne Genehmigung erlaubtUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20159Berichte

Abstract

Die Umsatzsteuer (USt) für Leistungen eines Handwerkers wird normalerweise bereits in dem Zeitpunkt fällig, wenn die Leistung abgeschlossen ist (so genannte Soll-Besteuerung). Für Handwerker besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ist-Besteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung begleicht.

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Halbach-Velken, ElmarBau-Mittelstand protestiert gegen private AutobahnenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201510-11Berichte

Abstract

Die mittelständische Bauwirtschaft hat ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau scharf kritisiert. “Bei den großen ÖPP-Maßnahmen im Autobahnbau hat der Mittelstand keine Chance, einen Auftrag zu erhalten, weder als Hauptauftragnehmer noch im Rahmen einer mittelständischen Bietergemeinschaft”, erklärte Thorsten Bode, Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) bei deren Neujahrsempfang in Bonn angesichts der bisher gewonnenen ÖPP-Erfahrungen. Überwiegend kämen ausländische Baukonzerne zum Zuge. Die heimische mittelständische Bauwirtschaft gehe leer aus. Der Wettbewerb werde dadurch massiv verzerrt und beeinträchtigt. “Die Mittelstandsfeindlichkeit bei ÖPP-Vorhaben können wir so nicht hinnehmen”, monierte Bode. Die BVMB fordert daher mit einer Resolution von der Bundesregierung und den Bundesländer eine Umkehr in der ÖPP-Praxis.

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Schalk, GüntherAustausch beim NeujahrsempfangUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201511Berichte

Abstract

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201512-13Berichte

Abstract

Fälligkeit und Minderung auch ohne Abnahme!
Baugrundrisiko: Doch vom Auftragnehmer zu tragen?

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Babiel, DieterDeutschland baut! - Unser Weg. Initiative "Deutschland baut!" (Teil 2)UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201514-15Berichte

Abstract

Wir haben im UBB bereits über die Initiative “Deutschland baut!” als Vorstoß der Deutschen Bauwirtschaft zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet. Im zweiten Teil unserer kleinen Serie spricht Dieter Babiel, Vorstandsvorsitzender der Initiative Deutschland baut!, über den Weg der Gründung und die Bedeutung der Initiative für die Wertschöpfungskette Bau.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201516-17Berichte

Abstract

Stufenweise Beauftragung: Es gilt immer die aktuelle HOAI
Sind Bietergemeinschaften wettbewerbswidrig?

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Elefantenhaus gewinnt 14. IngenieurbaupreisUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201517Berichte

Abstract

Unter 46 eingereichten Objekten mit Standorten in neun Ländern wählte die Jury des Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreises nach funktionalen, technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten einen Sieger aus: den Kaeng Krachan Elefantenpark, Zürich (CH).

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Benzinkosten für Dienstwagen steuerlich absetzbarUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201518Berichte

Abstract

Gute Nachricht für Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und arbeitsvertraglich dazu verpflichtet sind, die kompletten Benzinkosten selbst zu tragen: Es winken Steuervorteile.

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Kein Bewertungsabschlag bei Waren- und TankgutscheinenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201518Berichte

Abstract

Wenden Sie einem Mitarbeiter jeden Monat einen Waren- oder Tankgutschein zu, fällt dafür keine Steuer an, wenn der Wert des Gutscheins nicht über 44 Euro im Monat liegt. Wird diese Freigrenze um nur einen Cent überschritten, droht die Lohnsteuerpflicht.

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Neuer GrunderwerbsteuersatzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201519Berichte

Abstract

Zum 1.1.2015 kletterte der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5% auf 6,5% und im Saarland von 5, 5% auf 6,5%. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Grunderwerbsteuersatz fällig wird, wenn die Kaufpreiszahlung bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten erst 2015 erfolgte. Die Antwort kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.

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Steuer bei MetalllieferungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201519Berichte

Abstract

Bereits durch das Kroatien-Anpassungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets eingeführt (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Zur Beseitigung vieler Praxisprobleme gibt es jetzt im Zollkodex-Anpassungsgesetz einige Änderungen.

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Die Verhandlungsmacht gegenüber Banken stärkenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201520Buchtipps

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/2015Inhalt

Abstract

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