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Pfisterer, Cornelius§ 648a BGB: Große Unbekannte, aber Regelung mit BissUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20113-11Berichte

Abstract

Bauunternehmer verfügen für viele Fälle über eine Art "Wunderwaffe" ? aber viele wissen das gar nicht und machen in der Praxis selten Gebrauch davon: Es geht um die so genannte "Bauhandwerkersicherung". Für alle ab 2009 abgeschlossenen Bauverträge gilt der neue § 648a BGB. Der Auftragnehmer erhält wegen seiner Vergütungsansprüche einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheit gegen den Auftraggeber. Wird die Sicherheit nicht gestellt, kann die Arbeit eingestellt und der Vertrag gekündigt werden. Selbst für den Baujuristen sind die sieben Absätze des Paragraphen schwer verdauliche Kost. Die Mühe lohnt aber. Wer sich mit dem Mechanismus der Regelung auskennt, wird seine Interessen im Bauvertrag künftig besser durchsetzen können. Inzwischen liegen auch die ersten Urteile zur Neufassung vor. Anlass genug, sich die Vorschrift einmal näher anzusehen.

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§ 13b UStG - Pflicht auch für im Ausland ansässige AuftraggeberUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20097-8Berichte

Abstract

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Kromik, Wolfgang§ 642-Entschädigungsanspruch: Entgangener Gewinn erfasst?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201718-19Berichte

Abstract

Laut BGH (u.a. Urteil vom 21.10.1999, VII ZR 185/98), steht einem Unternehmer zwar bei Annahmeverzug des Auftraggebers (fehlende Mitwirkungshandlung) ein Anspruch gemäß § 642 BGB zu, dieser umfasst aber nicht den entgangenen Gewinn und das Wagnis. Ein wichtiges Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10.01.2017 (21 U 14/16) gibt nun Veranlassung, sich mit dieser Thematik wieder zu befassen. Dort heißt es: “Bemessungsgrundlage der Entschädigung nach § 642 BGB sind die dem Unternehmer entstandenen verzögerungsbedingten Mehrkosten. Diese Kosten sind um einen Deckungsbeitrag für die Allgemeinen Geschäftskosten und einen Gewinnanteil zu erhöhen, soweit solche Zuschläge in der vereinbarten Vergütung enthalten waren.”

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§ 48 Einkommensteuergesetz - Prüfen Sie am Jahresanfang die Gültigkeit der FreistellungsbescheinigungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/200611

Abstract

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§ 13b UStG: Salto rückwärtsUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201415Berichte

Abstract

In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die neue Rechtslage zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG für Bauleistungen erläutert. Ein Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch Bauträger wieder zum Steuerschuldner werden sollen.

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§ 13b Umsatzsteuergesetz - BMF beantwortet neue Zweifelsfragen zur Umkehr der SteuerschuldnerschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20053

Abstract

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Kusterle, W.ÖVBB Merkblatt: Schutzschichten für den erhöhten Brandschutz für unterirdische VerkehrsbauwerkeBeton- und Stahlbetonbau8/2006648-650Normen, Vorschriften und Richtlinien

Abstract

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Österreichisches Institut für BautechnikBautechnik5/2001383Termine

Abstract

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Brux, G.Österreichischer Tunneltag 2006Bautechnik1/200772-74Berichte

Abstract

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Aigner, F.; Petraschek, Th.Österreichischer Stahlbautag 2003Stahlbau11/2003819-820Berichte

Abstract

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Nather, F.Österreichischer Stahlbautag 2001Stahlbau12/2001991Berichte

Abstract

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Österreichischer Betontag 2006. Neue Bautechnologien, aktuelle Projekte im Hoch- und Infrastrukturbau inklusive Gebäudetechnik als neuer zusätzlicher KongreßschwerpunktBeton- und Stahlbetonbau2/2006117-123Aktuelles

Abstract

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Österreichischer Betontag 2004Bautechnik12/2003932Termine

Abstract

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Österreichischer Betontag 2002 - Branchentreff im Zeichen des ErfolgesBeton- und Stahlbetonbau5/2002A17Information

Abstract

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Brux, G.Österreichischer Betontag 1970.Beton- und Stahlbetonbau11/1970275-277Berichte

Abstract

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Österreichische Vereinigung für Betonund Bautechnik: Richtlinie Bohrpfähle Gründruck Juli 2004Beton- und Stahlbetonbau10/2004852Bücher

Abstract

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Petlic, P.Örtliches Beulen einer Parallelogrammplatte unter veränderlicher Druckspannung.Stahlbau5/1988142-146Fachthemen

Abstract

Der Steg von I-Trägern ist üblicherweise elastisch in den Gurten eingespannt. Das Zusammenwirken von Steg und Gurten kann dabei durch eine bezogene Drillsteifigkeit erfaßt werden. Zusätzlich ist jedoch zu beachten, daß Druck-Längskräfte diese elastische Einspannung erheblich vermindern können. Neben diesem Effekt wird hier auch der Einfluß geometrischer Toleranzen der Bleche untersucht. An einem Beispiel werden Auswirkungen gezeigt.

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Wisniewski, L.; Petlic, P.Örtliches Beulen des Stegblechs mit Berücksichtigung der Längskräfte in Gurten.Stahlbau8/1983237-240Fachthemen

Abstract

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Wisniewski, L.; Petlic, P.Örtliches Beulen des Stegblechs eines einfachsymmetrischen Stahlstabs für zusammengesetzte Beanspruchung.Stahlbau1/198520-25Fachthemen

Abstract

Es wird das Stegblechbeulen von einfachsymmetrischen I-Querschnitten unter zusammengesetzter Beanspruchung von Längsspannungen und Schubspannungen untersucht. Dabei wird die Gültigkeit der Elastizitätstheorie vorausgesetzt. Es werden die Einspannwirkung der Gurte einschließlich der in den Gurten wirkenden Längskräfte und Toleranzen in den Abmessungen berücksichtigt. Die Anwendung wird an einem Beispiel gezeigt.

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Kulle, BernwardÖPP: Chance für den Mittelstand?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20154-6Berichte

Abstract

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sind eine Chance für den Mittelstand, langfristig sichere Verträge mit der öffentlichen Hand einzugehen. Schon heute ist über die Hälfte der deutschen Hochbau-ÖPP-Projekte von Mittelständlern abgeschlossen. Die Marktanteile zeigen, dass der Mittelstand von ÖPP in Deutschland profitierten kann.

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ÖPP: "Mittelstandsfreundliche Politik sieht anders aus!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201811-12Berichte

Abstract

Die Erneuerung von 73 km Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen galt als Vorzeigeprojekt für privaten Autobahnbau und für ÖPP im Infrastrukturbau. Stattdessen droht dem Betreiber angeblich die Pleite, der Staat soll draufzahlen. Das Konsortium A1 Mobil hat eine Klage gegen die Bundesrepublik über weitere 640 Millionen eingelegt. Für den UBB Anlass genug, bei BVMB-Präsident Jürgen Faupel, nachzufragen.

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Christophe, JeanÖPP bei unseren NachbarnUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201514-16Berichte

Abstract

Öffentlich-Private Partnerschaften (“ÖPP”/“PPP”) haben nicht überall einen guten Ruf. Wir haben im UBB ja bereits mehrfach berichtet. Dabei wird oft argumentiert, dass die Modelle die private Seite unangemessen begünstigten, öffentliche Mittel an die Bauindustrie verschenkt würden und die ÖPP daher vor allem ein Weg seien, Steuergelder zu verschwenden. Dass einige Großprojekte auch ohne PPP zu schwarzen Löchern für Steuergelder werden und dass Investitionen im Rahmen von ÖPP in der Regel zu den vereinbarten Kosten und im Rahmen des definierten Zeitplans realisiert werden, wird oft ignoriert. Der UBB wirft in dieser Ausgabe einen Blick über den Zaun, wie ÖPP im Ausland funktioniert.

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Iding, AndreasÖPP - Pragmatismus ist gefragt!!UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20157-9Berichte

Abstract

Die alternative Beschaffungsvariante ÖPP muss sich in den letzten Jahren wie ein geprügelter Hund vorgekommen sein. Im Zuge der Finanzkrise und deren Ausläufer erfuhr eine sich zunächst stetig gut entwickelnde Organisationsform einen Sturm der Entrüstung, der teilweise mit medialer Begleitung über sie niederging. Nachläufer sind auch heute immer noch wahrnehmbar. Nicht wenige stimmten schon in den Abgesang ein, obwohl ÖPPs noch gar nicht im Vergleich zu anderen Ländern sich etabliert geschweige denn abgehoben hatten. In den letzten Monaten hat sich die Stimmungslage ein wenig geändert. Sehr subtil zwar, die Indikatoren für diesen gefühlten Wandel sind jedoch im Zusammenhang gesehen durchaus repräsentativ. Sprichwörtlich ist es wohl nicht die Ruhe vor, sondern vielmehr die Ruhe nach dem Sturm. Eine gute Zeit, um nach vorn zu schauen!

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Häusler, Clemens; Lechner, ChristophÖNORM B 8115-2: Methodik zur Ermittlung von SchallschutzniveausBauphysik1/202221-27Aufsätze

Abstract

Im Jahr 2018 wurde der final draft von ISO FDIS 19488 “Akustisches Klassifizierungssystem für Wohngebäude”, eine Klassifizierung mit konkreten Zahlenwerten, von den Mitgliedsstaaten abgelehnt. Aus Sicht der Autoren zu Recht, denn nicht wertemäßig einheitliche Anforderungen, sondern eine einheitliche Methodik sollte das Ziel internationaler Harmonisierung sein. 2021 erschien inhaltlich unverändert ISO TS 19488 als “Technical Specification”, also abgewertet als “Technische Regel”.
Weltweit den gleichen Schallschutz zu fordern oder zu empfehlen ist genauso unrealistisch wie technisch fragwürdig. Nicht gleiche Anforderungen, sondern gleiche Verfahren sind gefragt. Die neue ÖNORM B 8115-2 präsentiert eine solche einheitliche Methodik, die absolute Höhe des Anforderungsniveaus kann entsprechend den jeweiligen Vorstellungen der “Schutzziele” festgelegt werden.

ÖNORM B 8115-2: Methodology for the determination of sound insulation levels
In 2018, the final draft of ISO FDIS 19488 “Acoustic Classification System for Residential Buildings”, a classification with concrete numerical values, was rejected by the member states. From the authors' point of view, rightly so, because the aim of international harmonization should not be uniform requirements in terms of values, but a uniform methodology. In 2021, ISO TS 19488 appeared unchanged, as a “Technical Specification”, the same standard devalued as a “Technical Specification”.
Demanding or recommending the same sound insulation worldwide is just as unrealistic as it is technically sensitive. Not the same requirements, but the same procedures are required. The new ÖNORM B 8115-2 presents such a uniform methodology, the absolute level of the requirement can be determined according to the desired sound insulation.

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Seeßelberg, ChristophÖmer Bucak 65 JahreStahlbau3/2012250-251Persönliches

Abstract

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