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04. Januar 2016

Information für Autoren und Herausgeber

Liebe Autoren und Herausgeber,

vielleicht haben Sie schon der Presse entnommen, dass die Bundesregierung plant, das Urhebervertragsrecht alsbald zu novellieren. In diesem Zusammenhang hat das Bundesjustizministerium nun einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgelegt (einen Link zu diesem Entwurf finden Sie weiter unten).

Neben zahlreichen anderen Neuregelungen ist auch ein Rückrufrecht für Urheber geplant, das für den Buchmarkt gravierende Folgen hätte. Nach dem Gesetzesentwurf kann ein Autor, sobald fünf Jahre seit seiner Manuskriptabgabe vergangen sind und ab dann jederzeit, die Rechte vom Verlag zurückrufen. Voraussetzung ist lediglich, dass ihm ein besseres Angebot für die Nutzung dieser Rechte vorliegt. Der ursprüngliche Verlag kann den Rückruf dann nur noch abwenden und das Werk weiter in seinem Programm behalten, wenn er die neuen Konditionen des Gegenangebots akzeptiert (er hat also ein „Vorkaufsrecht“).

Diese Regelung hilft weder den Verlagen noch den Autoren. Unter dieser Voraussetzung wird es den Verlagen unmöglich, Risiken einzugehen und in Bücher mit langfristiger Perspektive zu investieren, gerade dann, wenn mit ihnen eben keine kurzfristigen Gewinne verbunden sind. Unter solchen Voraussetzungen wäre es Verlagen nicht einmal mehr möglich, Übersetzungen ins Ausland zu vergeben, da sie auch den ausländischen Verlagen nur für wenige Jahre die Möglichkeit zur Veröffentlichung garantieren könnten. In der bisherigen Form stellt der Gesetzesentwurf alles in Frage, wofür die Verlage, die mit ihren Autoren langfristig zusammenarbeiten möchten, stehen.

Autoren, Verlage und Literaturagenturen richten sich daher in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin, den Bundesjustizminister und weitere Empfänger, um gegen diese Regelungen Stellung beziehen. Sie hoffen, dass ein Gespräch zwischen den Beteiligten in Gang gesetzt werden kann, in dem Defizite thematisiert und behoben werden können, ohne dass vom Gesetzgeber Regelungen verabschiedet werden, die das Gegenteil von dem bewirken, was beabsichtigt ist.

Den Wortlaut des offenen Briefs finden Sie im Internet unter folgendem Link: www.offenerbrief.org

Wir als Verlag haben den Brief bereits unterschrieben. Wenn Sie als Autor den offenen Brief ebenfalls mit unterzeichnen möchten, geht das ganz einfach unter folgendem Link: www.offenerbrief.org/unterzeichnen/

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und dass die Aktion erfolgreich sein wird, um eine weitere Reduktion der Vielfalt und Verbreitung von Büchern zu verhindern. Für Fragen und Diskussionen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen und wünsche Ihnen für das neue Jahr nur das Allerbeste, Glück und Gesundheit und das alle Ihre Projekte von Erfolg gekrönt werden

Ihre Franka Stürmer
Geschäftsführerin

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