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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 2/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherViel Freud und Leid im Familienbetrieb...UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20151Editorials

Abstract

No short description available.

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 2/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20152Kurz informiert

Abstract

Vergaberecht soll anwenderfreundlicher werden
Städte sollen grüner und barrierefreier werden
“Aufzeichnungspflichten sind ein Bürokratiemonster”

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Otto, JensWas passiert mit BGK, AGK und WuG bei Änderung des Bau-Soll?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20153-8Berichte

Abstract

Der sichere Umgang mit der Berechnung von Vergütungsansprüchen bei EP-Verträgen für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie des Anteils für Wagnis (W) und Gewinn (G) bei vom AG geänderten Bauleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Dabei stellt sich stets die Frage, ob für den in Menge oder Qualität abweichenden Leistungsumfang grundsätzlich ein Vergütungsanspruch des AN für die genannten Anteile des Angebotspreises besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abweichungen können entstehen durch Mehr- und Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), entfallene Leistungen (§ 2 Abs. 4 VOB/B, § 8 Abs. 1 VOB/B), geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B), zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) sowie gestörte Bauabläufe. Der UBB-Hauptaufsatz versucht, etwas Licht ins Dunkel der Anspruchssysteme und -berechnungen zu bringen.

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Bach, ThorstenFamilie oder Fremde - wer soll das Unternehmen weiterführen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20159-11Berichte

Abstract

Laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn stehen jährlich mehr als 25.000 Unternehmensinhaber in Deutschland vor der Herausforderung, ihr Unternehmen an eine Nachfolgegeneration zu übergeben. Dies bietet für viele Inhaber unternehmerische Chancen, birgt aber auch viele Risiken sowie persönliche und emotionale Herausforderungen. Nach dem erfolgreichen Aufbau des eigenen Unternehmens stellt die Nachfolgeregelung eine der wichtigsten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers dar. Sie stehen vor der Frage: Bleibt das Unternehmen weiterhin in der Familie oder geht es über in die Hände einer familienfremden Unternehmensführung?

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Neues zur Erbschafts- und Schenkungssteuer bei BetriebsübergangUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201512Berichte

Abstract

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) zur Erbschafts- und Schenkungssteuer von Betriebsvermögen sorgt für Schlagzeilen. Worum ging es dabei? Welche Folgen sind zu erwarten? Wie sollten Baufirmen und Bauhandwerksbetriebe vorgehen, wenn die Betriebsnachfolge in naher Zukunft stattfinden soll? Der UBB gibt Antworten.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201513-14Berichte

Abstract

Mangel nicht anerkannt - Fristsetzung entbehrlich?
Haftung des Architekten: unendlich?

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Schweibenz, BerndInformationsbeschaffung bei der Stellensuche am BauUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201515-16Berichte

Abstract

Wie suchen sich Unternehmen als Arbeitgeber und potenzielle Arbeitnehmer vom künftigen Auszubildenden bis zum Studienabsolventen gegenseitig? Welche Wege nutzen beide, um Nachwuchs für den Betrieb zu suchen beziehungsweise um sich nach einem passenden möglichen Arbeitgeber umzusehen? Die Hochschule Biberach hat sich des Themas angenommen. Zwei Absolventen haben im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten entsprechende Untersuchungen angestellt. Die Ergebnisse können sowohl Unternehmen als auch Bewerbern wichtige Tipps geben.

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Neues von der Steuer 2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201517-19Berichte

Abstract

Im Zollkodex-Anpassungsgesetz, kurz Jahressteuergesetz 2015, und in zahlreichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind wichtige Steueränderungen für 2015 enthalten, die Unternehmer seit dem 1.1.2015 umsetzen müssen. Der UBB gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen 2015.

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BIM - das Allheilmittel für die Zukunft des Bauens?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201520Berichte

Abstract

BIM hat das Potenzial, die deutsche Bauwirtschaft nachhaltig zu verbessern, so viel steht am Ende des 5. BRZ-Mittelstandsforums fest. Das Forum des BRZ ist längst so etwas wie ein Klassiker und eine hervorragende Kontaktbörse obendrein. Im Februar und März stehen weitere an.

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 1/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2015Inhalt

Abstract

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UBB-Steuertipps spezial. Betriebsprüfung: Hilfe, der Prüfer des Finanzamts kommt ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2015E1-E4Berichte

Abstract

Wenn sich ein Prüfer des Finanzamts für eine Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerprüfung anmeldet, herrscht in den meisten Baubetrieben höchste Alarmstufe. Denn vor allem in der Baubranche sind die Prüfer besonders streng. In unserem Sonderteil zum Jahresstart zeigt Ihnen der UBB, was die Unternehmensführung oft gar nicht weiß, was der Prüfer alles über Ihren Betrieb weiß. Wir geben Ihnen einen Verhaltensknigge an die Hand, wie Sie bestimmte “klassische” Situationen richtig interpretieren, wie Sie sich entsprechend “richtig” verhalten und verraten Ihnen typische Prüfungspunkte, die bei Betriebsprüfungen immer wieder besonders relevant werden.

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Jahresinhaltsverzeichnis 2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2015Jahresinhaltsverzeichnis

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 1/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe.

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Schalk, GüntherNeustart in das Bau-Jahr 2015: Weiter rauer Wind in der Bauwirtschaft ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 1/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20152Kurz informiert

Abstract

Herbstbelebung 2014 ausgefallen. Auftragspolster der Baufirmen schmilzt weiter ab
Anlagevermögen rückläufig. “Wertverlust der deutschen Straßen stoppen!”
Neue Regelung. Mittelständler müssen zum Energie-“TÜV”

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Schalk, GüntherÖffentlich-private Partnerschaften - Sparmodell oder Trugschluss?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20153Berichte

Abstract

ÖPP-Projekte werden in der Bauwirtschaft durchaus kontrovers diskutiert. ÖPP (“Öffentlich-private Partnerschaften”, auch: “PPP”) sind eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft, die eine außergewöhnliche Form der Arbeitsteilung regelt: Der “private” Partner, in der Regel ein Zusammenschluss aus Baufirmen, stellt das Bauvorhaben in eigener Verantwortung her. Das soll in erster Linie Effizienz garantieren. Der öffentliche Auftraggeber hofft darauf, dass eine Projektrealisierung in ÖPP-Form die angespannten öffentlichen Haushalte entlastet, da der private Partner letztlich die Vorfinanzierung stemmt. Seine Vergütung erhält er zum Beispiel im Wege einer Konzession.

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Kulle, BernwardÖPP: Chance für den Mittelstand?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20154-6Berichte

Abstract

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sind eine Chance für den Mittelstand, langfristig sichere Verträge mit der öffentlichen Hand einzugehen. Schon heute ist über die Hälfte der deutschen Hochbau-ÖPP-Projekte von Mittelständlern abgeschlossen. Die Marktanteile zeigen, dass der Mittelstand von ÖPP in Deutschland profitierten kann.

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Iding, AndreasÖPP - Pragmatismus ist gefragt!!UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20157-9Berichte

Abstract

Die alternative Beschaffungsvariante ÖPP muss sich in den letzten Jahren wie ein geprügelter Hund vorgekommen sein. Im Zuge der Finanzkrise und deren Ausläufer erfuhr eine sich zunächst stetig gut entwickelnde Organisationsform einen Sturm der Entrüstung, der teilweise mit medialer Begleitung über sie niederging. Nachläufer sind auch heute immer noch wahrnehmbar. Nicht wenige stimmten schon in den Abgesang ein, obwohl ÖPPs noch gar nicht im Vergleich zu anderen Ländern sich etabliert geschweige denn abgehoben hatten. In den letzten Monaten hat sich die Stimmungslage ein wenig geändert. Sehr subtil zwar, die Indikatoren für diesen gefühlten Wandel sind jedoch im Zusammenhang gesehen durchaus repräsentativ. Sprichwörtlich ist es wohl nicht die Ruhe vor, sondern vielmehr die Ruhe nach dem Sturm. Eine gute Zeit, um nach vorn zu schauen!

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GmbH-Gesellschafter: Weniger Steuer für DienstwagennutzungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201510Berichte

Abstract

Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung einer GmbH auf einen Passus zum Dienstwagen im Arbeitsvertrag eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und stellt fest, dass statt eines Mitteklassewagens ein teurerer Dienstwagen gefahren wird, unterstellt er schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sagt der Prüfer A, muss er aber auch B sagen. Denn unterstellt der Prüfer eine Dienstwagengestellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, hat das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Auswirkungen auf die Höhe der ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung.

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Weniger Arbeitsunfälle am BauUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201511Berichte

Abstract

Die Zahl der Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen ist laut Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft (BG BAU) weiter zurückgegangen. Genau 105.248 Beschäftigte verunglückten 2013 bei der Arbeit. Das sind fast 4.000 weniger als im Vorjahr und beinahe 50.000 weniger als noch vor zehn Jahren. Zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen haben laut BG BAU gezielte Initiativen zur Prävention und ein gewachsenes Bewusstsein für einen verbesserten Arbeitsschutz in den Unternehmen.

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Sindermann, Thomas; Mechnig, MichaelIst die gerichtsfeste Baustellendokumentation eine Utopie? Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen konkrete Nachweise vorausUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201512-14Berichte

Abstract

Spätestens, wenn eine Baufirma vor Gericht versucht, Ansprüche wegen gestörten Bauablaufs oder Mehrvergütungsansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen geltend zu machen, wird den Teilnehmern nicht selten schmerzlich bewusst: Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Das OLG Köln (Urteil vom 28.01.2014 - 24 U 199/12) etwa hat im Januar 2014 unter Bezugnahme auf Grundsatzentscheidungen des BGH aus den Jahren 1986, 2002 und 2005 vor Augen geführt, welche Maßstäbe die Rechtsprechung an die Darlegung von Ansprüchen aus Bauablaufstörungen stellt. Neben der “adäquat-kausalen Nachweisführung” und einer “bauablaufbezogenen Darstellung” wird auch der “Baustellendokumentation” eine zentrale Bedeutung beigemessen. Eine unzureichende Dokumentation geht regelmäßig zu Lasten des Auftragnehmers.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201515-16Berichte

Abstract

Nachtragskampf: Baufirma darf in engen Grenzen die Leistung verweigern!
Komplettheitsklauseln: komplett als AGB wirksam!

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Familientreffen der MittelständlerUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201517Berichte

Abstract

Es ist eine Art großes, jährliches Familientreffen: Am Anfang jedes Jahres lädt die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) ihre Mitglieder zum traditionellen Tag der mittelständischen Bauwirtschaft mit Neujahrsempfang ein. Er findet am 9. Februar im Maritim Hotel Bonn statt. Hochrangige Personen aus der Politik, von Seiten der öffentlichen Auftraggeber und der mittelständischen Bauwirtschaft geben sich ein Stelldichein und treffen sich zum regen Austausch.

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