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Gewinnermittlung 2014: Strategien fĂĽr BetriebsausgabenUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201518-19Berichte

Abstract

In den nächsten Wochen steht bei den meisten Unternehmern die Gewinnermittlung 2014 auf dem Plan. Wer dringend Betriebsausgaben benötigt, sollte die eine oder andere Steuerstrategie fahren. Hier die besten Steuertipps, mit denen Unternehmen der Baubranche die Steuerlast 2014 drücken können.

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Karl, Christian K.Bauen in China - Engagement mit politischen und sozialen RisikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20153-8Berichte

Abstract

Für deutsche Bauunternehmen war es in der Vergangenheit schon immer interessant, den Blick über die deutschen Grenzen hinaus zu richten. Ein Blick schweift dabei auch in die Volksrepublik China (VR China), die inzwischen drittgrößte Volkswirtschaft und Handelsnation der Welt - mit gewaltigen Infrastrukturmaßnahmen und anderen gigantischen Bauprojekten ein verlockendes Ziel. Der Schritt in die VR China ist nicht ohne Risiko. Denn abweichend zu bekannten und typischen Risiken des deutschen Baugeschäftes treten hier die besonderen Risiken eines anderen politischen wie auch sozio-kulturellen Wirtschaftsraumes auf. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist neben dem Einblick in die chinesische Bauwirtschaft die Erfassung und Bewertung von Risiken, die bei Projekten in der VR China auftreten können wie auch Empfehlungen zur Risikominimierung. Das Institut für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg-Essen hat hierzu eine Studie durchgeführt.

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Mehr Prämien für den ArbeitsschutzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20158Berichte

Abstract

Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: “Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen.”, so Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU.

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Drei Ausnahmen pro Jahr erlaubtUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20159Berichte

Abstract

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn im Monat nicht höher ist als 450 Euro (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Maßgeblich ist hier eine Durchschnittsbetrachtung. Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als 450 Euro betragen (also maximal 5.400 Euro bei durchgehender Beschäftigung). Wird diese Grenze überschritten, liegt kein begünstigter Minijob mehr vor.

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Ist-Besteuerung bei Umsatzsteuer auch ohne Genehmigung erlaubtUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20159Berichte

Abstract

Die Umsatzsteuer (USt) für Leistungen eines Handwerkers wird normalerweise bereits in dem Zeitpunkt fällig, wenn die Leistung abgeschlossen ist (so genannte Soll-Besteuerung). Für Handwerker besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ist-Besteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung begleicht.

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Halbach-Velken, ElmarBau-Mittelstand protestiert gegen private AutobahnenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201510-11Berichte

Abstract

Die mittelständische Bauwirtschaft hat ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau scharf kritisiert. “Bei den großen ÖPP-Maßnahmen im Autobahnbau hat der Mittelstand keine Chance, einen Auftrag zu erhalten, weder als Hauptauftragnehmer noch im Rahmen einer mittelständischen Bietergemeinschaft”, erklärte Thorsten Bode, Präsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) bei deren Neujahrsempfang in Bonn angesichts der bisher gewonnenen ÖPP-Erfahrungen. Überwiegend kämen ausländische Baukonzerne zum Zuge. Die heimische mittelständische Bauwirtschaft gehe leer aus. Der Wettbewerb werde dadurch massiv verzerrt und beeinträchtigt. “Die Mittelstandsfeindlichkeit bei ÖPP-Vorhaben können wir so nicht hinnehmen”, monierte Bode. Die BVMB fordert daher mit einer Resolution von der Bundesregierung und den Bundesländer eine Umkehr in der ÖPP-Praxis.

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Schalk, GĂĽntherAustausch beim NeujahrsempfangUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201511Berichte

Abstract

No short description available.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201512-13Berichte

Abstract

Fälligkeit und Minderung auch ohne Abnahme!
Baugrundrisiko: Doch vom Auftragnehmer zu tragen?

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Babiel, DieterDeutschland baut! - Unser Weg. Initiative "Deutschland baut!" (Teil 2)UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201514-15Berichte

Abstract

Wir haben im UBB bereits über die Initiative “Deutschland baut!” als Vorstoß der Deutschen Bauwirtschaft zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen berichtet. Im zweiten Teil unserer kleinen Serie spricht Dieter Babiel, Vorstandsvorsitzender der Initiative Deutschland baut!, über den Weg der Gründung und die Bedeutung der Initiative für die Wertschöpfungskette Bau.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201516-17Berichte

Abstract

Stufenweise Beauftragung: Es gilt immer die aktuelle HOAI
Sind Bietergemeinschaften wettbewerbswidrig?

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Elefantenhaus gewinnt 14. IngenieurbaupreisUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201517Berichte

Abstract

Unter 46 eingereichten Objekten mit Standorten in neun Ländern wählte die Jury des Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreises nach funktionalen, technischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten einen Sieger aus: den Kaeng Krachan Elefantenpark, Zürich (CH).

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Benzinkosten fĂĽr Dienstwagen steuerlich absetzbarUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201518Berichte

Abstract

Gute Nachricht für Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und arbeitsvertraglich dazu verpflichtet sind, die kompletten Benzinkosten selbst zu tragen: Es winken Steuervorteile.

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Kein Bewertungsabschlag bei Waren- und TankgutscheinenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201518Berichte

Abstract

Wenden Sie einem Mitarbeiter jeden Monat einen Waren- oder Tankgutschein zu, fällt dafür keine Steuer an, wenn der Wert des Gutscheins nicht über 44 Euro im Monat liegt. Wird diese Freigrenze um nur einen Cent überschritten, droht die Lohnsteuerpflicht.

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Neuer GrunderwerbsteuersatzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201519Berichte

Abstract

Zum 1.1.2015 kletterte der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5% auf 6,5% und im Saarland von 5, 5% auf 6,5%. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Grunderwerbsteuersatz fällig wird, wenn die Kaufpreiszahlung bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten erst 2015 erfolgte. Die Antwort kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.

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Steuer bei MetalllieferungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201519Berichte

Abstract

Bereits durch das Kroatien-Anpassungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets eingeführt (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Zur Beseitigung vieler Praxisprobleme gibt es jetzt im Zollkodex-Anpassungsgesetz einige Änderungen.

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Otto, JensWas passiert mit BGK, AGK und WuG bei Ă„nderung des Bau-Soll?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20153-8Berichte

Abstract

Der sichere Umgang mit der Berechnung von Vergütungsansprüchen bei EP-Verträgen für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie des Anteils für Wagnis (W) und Gewinn (G) bei vom AG geänderten Bauleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Dabei stellt sich stets die Frage, ob für den in Menge oder Qualität abweichenden Leistungsumfang grundsätzlich ein Vergütungsanspruch des AN für die genannten Anteile des Angebotspreises besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abweichungen können entstehen durch Mehr- und Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), entfallene Leistungen (§ 2 Abs. 4 VOB/B, § 8 Abs. 1 VOB/B), geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B), zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) sowie gestörte Bauabläufe. Der UBB-Hauptaufsatz versucht, etwas Licht ins Dunkel der Anspruchssysteme und -berechnungen zu bringen.

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Bach, ThorstenFamilie oder Fremde - wer soll das Unternehmen weiterfĂĽhren?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20159-11Berichte

Abstract

Laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn stehen jährlich mehr als 25.000 Unternehmensinhaber in Deutschland vor der Herausforderung, ihr Unternehmen an eine Nachfolgegeneration zu übergeben. Dies bietet für viele Inhaber unternehmerische Chancen, birgt aber auch viele Risiken sowie persönliche und emotionale Herausforderungen. Nach dem erfolgreichen Aufbau des eigenen Unternehmens stellt die Nachfolgeregelung eine der wichtigsten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers dar. Sie stehen vor der Frage: Bleibt das Unternehmen weiterhin in der Familie oder geht es über in die Hände einer familienfremden Unternehmensführung?

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Neues zur Erbschafts- und Schenkungssteuer bei BetriebsĂĽbergangUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201512Berichte

Abstract

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) zur Erbschafts- und Schenkungssteuer von Betriebsvermögen sorgt für Schlagzeilen. Worum ging es dabei? Welche Folgen sind zu erwarten? Wie sollten Baufirmen und Bauhandwerksbetriebe vorgehen, wenn die Betriebsnachfolge in naher Zukunft stattfinden soll? Der UBB gibt Antworten.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201513-14Berichte

Abstract

Mangel nicht anerkannt - Fristsetzung entbehrlich?
Haftung des Architekten: unendlich?

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Schweibenz, BerndInformationsbeschaffung bei der Stellensuche am BauUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201515-16Berichte

Abstract

Wie suchen sich Unternehmen als Arbeitgeber und potenzielle Arbeitnehmer vom künftigen Auszubildenden bis zum Studienabsolventen gegenseitig? Welche Wege nutzen beide, um Nachwuchs für den Betrieb zu suchen beziehungsweise um sich nach einem passenden möglichen Arbeitgeber umzusehen? Die Hochschule Biberach hat sich des Themas angenommen. Zwei Absolventen haben im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten entsprechende Untersuchungen angestellt. Die Ergebnisse können sowohl Unternehmen als auch Bewerbern wichtige Tipps geben.

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Neues von der Steuer 2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201517-19Berichte

Abstract

Im Zollkodex-Anpassungsgesetz, kurz Jahressteuergesetz 2015, und in zahlreichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind wichtige Steueränderungen für 2015 enthalten, die Unternehmer seit dem 1.1.2015 umsetzen müssen. Der UBB gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen 2015.

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BIM - das Allheilmittel fĂĽr die Zukunft des Bauens?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201520Berichte

Abstract

BIM hat das Potenzial, die deutsche Bauwirtschaft nachhaltig zu verbessern, so viel steht am Ende des 5. BRZ-Mittelstandsforums fest. Das Forum des BRZ ist längst so etwas wie ein Klassiker und eine hervorragende Kontaktbörse obendrein. Im Februar und März stehen weitere an.

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UBB-Steuertipps spezial. BetriebsprĂĽfung: Hilfe, der PrĂĽfer des Finanzamts kommt ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2015E1-E4Berichte

Abstract

Wenn sich ein Prüfer des Finanzamts für eine Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerprüfung anmeldet, herrscht in den meisten Baubetrieben höchste Alarmstufe. Denn vor allem in der Baubranche sind die Prüfer besonders streng. In unserem Sonderteil zum Jahresstart zeigt Ihnen der UBB, was die Unternehmensführung oft gar nicht weiß, was der Prüfer alles über Ihren Betrieb weiß. Wir geben Ihnen einen Verhaltensknigge an die Hand, wie Sie bestimmte “klassische” Situationen richtig interpretieren, wie Sie sich entsprechend “richtig” verhalten und verraten Ihnen typische Prüfungspunkte, die bei Betriebsprüfungen immer wieder besonders relevant werden.

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Schalk, GĂĽntherĂ–ffentlich-private Partnerschaften - Sparmodell oder Trugschluss?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20153Berichte

Abstract

ÖPP-Projekte werden in der Bauwirtschaft durchaus kontrovers diskutiert. ÖPP (“Öffentlich-private Partnerschaften”, auch: “PPP”) sind eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft, die eine außergewöhnliche Form der Arbeitsteilung regelt: Der “private” Partner, in der Regel ein Zusammenschluss aus Baufirmen, stellt das Bauvorhaben in eigener Verantwortung her. Das soll in erster Linie Effizienz garantieren. Der öffentliche Auftraggeber hofft darauf, dass eine Projektrealisierung in ÖPP-Form die angespannten öffentlichen Haushalte entlastet, da der private Partner letztlich die Vorfinanzierung stemmt. Seine Vergütung erhält er zum Beispiel im Wege einer Konzession.

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Kulle, BernwardĂ–PP: Chance fĂĽr den Mittelstand?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20154-6Berichte

Abstract

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) sind eine Chance für den Mittelstand, langfristig sichere Verträge mit der öffentlichen Hand einzugehen. Schon heute ist über die Hälfte der deutschen Hochbau-ÖPP-Projekte von Mittelständlern abgeschlossen. Die Marktanteile zeigen, dass der Mittelstand von ÖPP in Deutschland profitierten kann.

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