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Herkunft ist nachzuweisen!UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201617Berichte

Kurzfassung

Legen Sie regelmäßig Geld in Ihre Baufirma ein, sind Rückfragen des Sachbearbeiters bzw. Prüfers des Finanzamts vorprogrammiert. Können Sie die Herkunft dieser Einlagen nicht nachweisen, droht eine Gewinnerhöhung.

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Gesundheitsförderung: Reisekosten nicht begünstigtUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201618Berichte

Kurzfassung

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern pro Jahr Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Einkaufs- und Beschaffungsoptimierung durch die BVMB

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Instandhaltungsrücklage mindert Grunderwerbsteuer nichtUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201618Berichte

Kurzfassung

Bekommen Sie bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie den Zuschlag, ermittelt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer ausgehend vom abgegebenen Meistgebot. Eine Minderung um die angesparte Instandhaltungsrücklage kommt nicht in Betracht. Das Meistgebot kann grunderwerbsteuerlich dennoch gemindert werden.

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Angilletta, MicheleGohm + Graf Hardenberg GmbH begeistert mit MobilitätUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201619Berichte

Kurzfassung

Die Service GmbH der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) hat ihr breit aufgestelltes Dienstleistungsprogramm im Bereich der Einkaufs- und Beschaffungsoptimierung bereits im vergangenen Jahr um ein attraktives Angebot erweitert: Mitglieder der BVMB können über den Rahmenvertragspartner, die Gohm+Graf Hardenberg Gruppe aus Aach, besonders günstig Fahrzeuge kaufen oder leasen.

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Geotechnik in Theorie und PraxisUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201620Buchtipps

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201620Veranstaltungstipps

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 6/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/2016Inhalt

Kurzfassung

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 6/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20161-24Gesamtausgabe

Kurzfassung

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherTotal verplant am Bau?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20161Editorials

Kurzfassung

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 6/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20162Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB kritisiert Reform des Bauvertragsrechts
Umsätze und Aufträge im Baugewerbe weiter im Aufwind
Mehr Beschäftigte im Baugewerbe

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Meinen, HeikoRisikocontrolling praxisgerecht: Risiken erkennen und absichernUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20163-8Berichte

Kurzfassung

Gemeinhin ist der Bausektor als einer der risikoreichsten Wirtschaftszweige bekannt. Das zeigt schon die Branchenübersicht nach Gleißner aus dem Jahr 2002. [1] Auch aktuelle Auswertungen wie die der Creditreform zeigen, dass die Situation auch heute noch Bestand hat. Im deutschlandweiten Vergleich liegt die Insolvenzquote der Baubetriebe etwas über 1% über dem Durchschnitt des verarbeitenden Gewerbes, die bei rund 0, 55% liegt. [2] Die meisten Mittelständler befassen sich erst mit ihren Risiken, nachdem etwas passiert ist. [..] 20 bis 40 Prozent haben bisher keine richtige Strategie. [3] Diese Aussage im Zusammenhang mit dem Kreditrating macht deutlich, dass sich die Bauunternehmen in punkto Risiko einer besonderen, branchenimmanenten Situation gegenüber sehen. Der Risikoindikator der Auskunftei Creditreform liegt für den Hochbau beispielsweise rund 15% über dem Durchschnitt aller Unternehmen. Spätestens, wenn der Betrieb in Schieflage gerät und die Nachfragen der Kapitalgeber nachdrücklicher oder Kreditlinien gekündigt werden, ist die Beschäftigung mit dem Risikomanagement unumgänglich.

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Gewinnausschüttung: Wann ist der steuerliche Zuflusszeitpunkt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20169Berichte

Kurzfassung

Wird ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt, profitieren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von ihrem Gehalt und Tantiemen, sondern auch von Gewinnausschüttungen der GmbH. Doch beim Zufluss solcher Gewinnausschüttungen müssen GmbH-Gesellschafter eine Besonderheit beachten, um nicht steuerliche Nachteile zu erleiden.

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Schalk, GüntherWas ist neu nach der Reform des Vergaberechts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201610-13Berichte

Kurzfassung

Wer in einem Bauunternehmen oder in der Verwaltung mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge betraut ist, muss sich in manchen Bereichen erheblich umstellen. Seit April ist inzwischen das neue Vergaberecht in Kraft. In den Bereichen ab den EU-Schwellenwerten hat sich die Landschaft der Vorschriften umfassend geändert. Aber auch in den Bereichen unterhalb dieser magischen Vergabeschwellen gibt es Neuerungen. Die schlechte Nachricht: Die Änderungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Für die nationalen Vergabeverfahren stehen noch weitere Neuerungen an. Die entsprechenden Gremien arbeiten bereits an einer Neufassung auch des ersten Abschnittes von Teil A der VOB. Der UBB stellt die wesentlichen Neuregelungen in einem kleinen Überblick für die tägliche Praxis vor.

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"Risiken einer Insolvenzanfechtung schwer einzuschätzen"UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201614-15Berichte

Kurzfassung

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußert auf seiner Internetseite Besorgnis über die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung. Unternehmen unterlägen in zunehmendem Maße einem Anfechtungsrisiko, wenn sie mit Geschäftspartnern Ratenzahlungen oder gar einen Zahlungsaufschub vereinbarten. Im UBB-Gespräch erläutert Cengiz Horn, geschäftsführender Gesellschafter beim Kreditversicherungsmakler GGW Kredit, die Bedeutung der Insolvenzanfechtung für Unternehmen, was sie tun können, um ihre Risiken möglichst gering zu halten, und wie Versicherungsbranche und Politik auf die Entwicklung reagieren.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201616-17Berichte

Kurzfassung

Auftraggeber zahlt Abschlag nicht - Arbeiten einstellen?
Baugrundrisiko per AGB? In beiden Richtungen gefährlich!
Baufirma überzahlt? Architekt in der Haftung!
Welchen Wert hat die Prüfstatik?

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Ist-Versteuerung auch ohne Genehmigung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201618Berichte

Kurzfassung

Die Versteuerung von Umsätzen nach vereinnahmten Entgelten (= Ist-Versteuerung) muss normalerweise beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden. Doch die OFD Karlsruhe spricht sich für die rückwirkende Genehmigung aus, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.

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Neubau von Mietwohnungen: Sonderabschreibung abgesetztUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201618-19Berichte

Kurzfassung

Mit rund 350.000 Neubauten rechnete die Bundesregierung durch das “Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus” in den Jahren 2016 bis 2018. Ein Gesetz, das die Auftragsbücher im Handwerk kräftig gefüllt hätte. Sie merken sicherlich schon an der Wortwahl: Dieses Gesetzesvorhaben ist vorerst wieder einmal gestoppt.

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Zins und Mieten: Hinzurechnung zum Gewerbeertrag?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201619Berichte

Kurzfassung

Bereits seit fast vier Jahren warten und hoffen gewerbliche Unternehmer auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Schuldzinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist oder nicht. Am 15.02.2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Finanzgerichts zu dieser Thematik als unzulässig zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der fragwürdigen Hinzurechnung.

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Auslobung 2017 - Ulrich Finsterwalder IngenieurbaupreisUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201620Berichte

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201620Veranstaltungstipps

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/2016Inhalt

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Schalk, Günther"Alles ist besser" - nur: für wen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20161Editorials

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 5/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20161-24Gesamtausgabe

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komplette Monatsausgabe

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 5/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20162Kurz informiert

Kurzfassung

BVMB fordert: Reformkommission einsetzen!
Stimmung in der Bauwirtschaft “gut bis befriedigend”
Zahl der Mindestlohn-Kontrollen zurückgegangen

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Nolden, MatthiasMehr Erfolg im Unternehmen durch KreativitätstechnikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20163-8Berichte

Kurzfassung

Kreativitätstechniken sind Werkzeuge, die den Prozess der Problemlösung bzw. Ideengenerierung unterstützen. Sie sollen es ermöglichen, in vergleichsweise kurzer Zeit zahlreiche Ideen zu sammeln und dadurch den Unternehmenserfolg zu steigern. Diese Techniken sind auch in kleineren und mittleren Unternehmen zu geringen Kosten einsetzbar. Allerdings wird das Potenzial solcher Techniken gerade in diesen Unternehmen häufig nicht genutzt. Der UBB stellt daher Methoden und ihre Einsatzmöglichkeiten vor, die sich für mittelständische Unternehmen eignen.

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