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Steueranrechnung für Hausanschlüsse erweitertUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201415Berichte

Kurzfassung

Hauseigentümer, die die Beauftragung eines Handwerkers für den (erstmaligen) Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz in Erwägung ziehen, werden vom Finanzamt finanziell unterstützt. Es winkt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20% der abgerechneten Leistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

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Steueranrechnung für Straßensanierung: Kunden-MusterprozessUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201812Berichte

Kurzfassung

Muss sich ein Eigenheimbesitzer auf Anordnung der Gemeinde an den Kosten für eine Straßensanierung beteiligen, kann er dafür womöglich eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20% der Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr, in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Noch wehren sich die Finanzämter allerdings gegen diese Steueranrechnung.

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Thoß, ReinerSteuerbare Einwirkungen auf KranbahnenStahlbau1/201139-45Fachthemen

Kurzfassung

Während beim Nachweis einer Kranbahn auf der Einwirkungsseite Spielräume vom Kran her bestehen, ist die Beanspruchbarkeit einer bestehenden Kranbahn ohne konstruktive Veränderungen festgeschrieben. Gerade wenn auf bestehende Kranbahnen neue Krane, oft mit erhöhter Tragfähigkeit, gesetzt werden sollen, müssen die Tragreserven nicht nur in der Kranbahn, sondern primär im Kran selbst bzw. seinen Parametern gesucht werden.
Änderungen der Kranparameter und konstruktive Anpassungen der Krane, wie erhöhter Radstand, horizontale Führungsrollen, weichere Puffer usw. schaffen vorteilhaftere Einwirkungen auf die Kranbahn. Breiten Raum nimmt dabei die horizontale Kraftwirkung auf die Kranbahn ein, sind doch damit deutliche Einsparungen möglich, aber auch Gefährdungen werden aufgezeigt.
Hinweise und Ausführungsbeispiele sowie Schäden und Einsatzerfahrungen, einschließend häufig auftretende Fehler in Konstruktion und Berechnung, schaffen eine neue Betrachtungsweise für die Auslegung von Kranbahnen für Brücken- und Portalkrane.

Controlling the actions on crane gantries.
When analysing the actions on a crane gantry, there is some leeway on the crane side, but the actions that may be applied to an existing crane gantry are fixed unless constructional changes are made. In particular, when new cranes, often with higher safe working loads, are to be mounted on existing crane gantries, the loadbearing reserves should not be sought solely in the gantry, but instead primarily in the crane itself, or rather its parameters.
Changing the crane parameters and adapting the crane design, e.g. longer wheelbase, horizontal guide wheels, softer buffers, etc., are better for the crane gantry. The horizontal forces acting on the crane gantry constitute the principal effects, and significant savings are possible here. But the risks must also be addressed.
Advice and case studies plus damage and practical experience, including the mistakes that frequently occur in design and calculations, add up to a new approach to the design of crane gantries for overhead travelling and portal gantry cranes.

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Steuerdaten-CD: Negativbeweis?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201610Berichte

Kurzfassung

Erwirbt eine Finanzbehörde eine Steuerdaten-CD mit vermeintlichen Steuersündern, muss sich die Investition offenbar auch lohnen. Nur so ist zu erklären, dass Steuerzahler, deren Namen auf dieser CD auftauchen, pauschal vorverurteilt werden und trotz nicht eindeutiger Beweise den Negativbeweis erbringen müssen, dass sie keine Steuersünden begangen haben. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat das nun gekippt.

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Steuerendspurt: 15 Strategien, wie Unternehmen Steuern sparen könnenUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201017-19Steuer/Bilanz

Kurzfassung

No Abstract.

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Steuererklärung 2017 - keine Belege mehr einzureichen, aber ...UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201815Berichte

Kurzfassung

In den Medien stoßen Sie immer wieder auf Meldungen, dass bei der Steuererklärung 2017 alles einfacher wird. Der Steuererklärung muss kein einziger Beleg mehr beigefügt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Belege nicht aufbewahren müssen.

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Steuererklärung jetzt zwingend elektronisch einzureichen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201314Berichte

Kurzfassung

No Abstract.

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Steuerfalle BenennungsverlangenUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201814Berichte

Kurzfassung

Zahlen Sie für Tipps zur Erlangung von Aufträgen Provisionen, interessiert sich das Finanzamt brennend dafür, wer diese Provisionen erhalten hat und ob diese Provisionen vielleicht in Deutschland zu versteuern sind. Um das herauszufinden, starten die Prüfer regelmäßig ein Benennungsverlangen. Kann der deutsche Unternehmer keine befriedigenden Antworten geben, kippt der Betriebsausgabenabzug für die Provisionszahlungen.

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Steuerfreie Monatskarte?UnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201613Berichte

Kurzfassung

Kaufen sich Ihre Arbeitnehmer jeden Monat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr und nutzen diese auch für Fahrten im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten, können Sie als Arbeitgeber die Ausgaben für diese Monatskarte bestenfalls komplett steuerfrei erstatten.

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Steuerfreie Ãœberlassung von Software, Smartphones & Co.UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201217Berichte

Kurzfassung

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Steuergestaltung - Erbschaftsteuer-Freibetrag bei Übertragung von Betriebsvermögen optimal nutzen!UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20059

Kurzfassung

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Steuergestaltung mit Firmenwagen im Visier der SteuerprüferUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201812Berichte

Kurzfassung

Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, least einen Firmenwagen und leistet eine sehr hohe Leasing-Sonderzahlung, kann er damit unbewusst ins Visier der Steuerprüfer kommen. Denn diese wittern hier ein unzulässiges Gestaltungsmodell.

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Steuerlich optimal gestalten - Wege aus der BetriebsaufspaltungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/200610

Kurzfassung

Keine Kurzfassung verfügbar.

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Steuerlich optimal ins Jahr 2009 startenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20095-8Berichte

Kurzfassung

No Abstract.

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Köstler, B.Steuerliche Behandlung des KurzarbeitergeldesUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20108-9Steuer/Bilanz

Kurzfassung

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Steuerliche Behandlung von AuslösungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20096-8Berichte

Kurzfassung

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Steuern runter: Starten Sie Ihre eigene SteuerreformUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201014-17Steuer/Bilanz

Kurzfassung

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Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung kleinrechnenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201710-11Berichte

Kurzfassung

Selbst kleine und mittelständische Unternehmer, selbstständige Architekten und Bauingenieure sind vor Betriebsprüfungen des Finanzamts nicht geschützt. Doch im Gegensatz zu Großunternehmen haben sie die Möglichkeit, die Steuernachzahlungen nach einer Prüfung des Finanzamts nachträglich kleinzurechnen.

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Steuernews: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201718Berichte

Kurzfassung

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Steueroptimale Gehaltsumwandlung: Neues Jahr - neues GlückUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201710Berichte

Kurzfassung

Arbeitnehmer wollen mehr von ihrem Bruttogehalt haben, Arbeitgeber brauchen motivierte Mitarbeiter. Eine win-win-Situation, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine steueroptimierte Gehaltsumwandlung im neuen Jahr vereinbaren. Die komplizierten Spielregeln wurden nun von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen konkretisiert.

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Ellenrieder, J.Steueroptimale Zuordnung von KapitalanlagenUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20099-12Berichte

Kurzfassung

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Ellenrieder, J.Steueroptimale Zuordnung von KapitalanlagenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20098-11Berichte

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Steuerpanne in der Juli-GehaltsabrechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201517Berichte

Kurzfassung

Dass der Staat bei den Steuern kräftig hinlangt, ist allseits bekannt. Doch was einige Arbeitnehmer mit der Juli-Gehaltsabrechnung erlebt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. In der Gehaltsabrechnung wurde teilweise statt einer Gehaltsauszahlung eine Steuerforderung ausgewiesen oder es wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten. Bundesweit waren 29.787 Arbeitnehmer von dieser Steuerpanne betroffen.

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Steuerproblem für GmbH-Gesellschafter verhindernUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201513Berichte

Kurzfassung

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Bauwirtschaft haben (unter anderem) ein steuerliches Problem. Arbeiten sie - was ja nicht allzu selten passiert - am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, steht ihnen grundsätzlich erst einmal kein Zuschlag für Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Zahlt die GmbH ihm dennoch solche Zuschläge aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Steuerrisiko bei Darlehen an Enkel-KapitalgesellschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201612Berichte

Kurzfassung

Betreibt ein Bauunternehmen seine Geschäfte im Rahmen einer GmbH oder einer AG und gewährt einer ausländischen Kapitalgesellschaft ein Darlehen, an der seine Tochtergesellschaft beteiligt ist, birgt der Darlehensausfall ein steuerliches Risiko. Denn ist das Darlehen unbesichert, kommt es zu einer Einkommenskorrektur.

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