Artikeldatenbank
Autor(en) | Titel | Zeitschrift | Ausgabe | Seite | Rubrik |
---|---|---|---|---|---|
Steuerrisiko des Arbeitgebers bei Fortbildungskosten | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 1/2018 | 8 | Berichte | |
KurzfassungSagt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor Absolvierung einer beruflichen Fortbildung die Übernahme der Fortbildungskosten zu, handelt es sich bei den übernommenen Kosten nicht um Arbeitslohn. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerfrei. Doch es gibt einen Fall, bei dem die Kostenübernahme Lohnsteuer auslöst. x | |||||
Steuerrisiko Versandkosten | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 10/2018 | 18-19 | Berichte | |
KurzfassungViele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren monatliche Sachbezüge bis zu einem Bruttowert von 44 Euro. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Benzingutschein, der Lottoschein oder der Bezug von Waren durch den Arbeitnehmer sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Doch bei der 44-Euro-Freigrenze gibt es ein Steuerrisiko. Die Rede ist von der Übernahme von Versandkosten durch den Arbeitgeber. x | |||||
Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: positives EuGH-Urteil | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 7/2017 | 18 | Berichte | |
KurzfassungNormalerweise gilt der Grundsatz “Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug”. Doch bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist es für den Vorsteuerabzug egal, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Diese Auffassung bestätigte nun der Europäische Gerichtshof. x | |||||
Steuerschuldnerschaft nun doch auch für Betriebsvorrichtungen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2015 | 19 | Berichte | |
KurzfassungDer Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen. x | |||||
Steuersenkung - Die GmbH ist der große Gewinner | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 10/2007 | 4 | ||
Steuersparmodell Einlage | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 7/2016 | 17 | Berichte | |
KurzfassungHaben Sie 2015 einen privaten Gegenstand ausschließlich für Ihren Handwerksbetrieb genutzt? Dann kann das einen zusätzlichen Betriebsausgabenabzug und so eine Steuerersparnis bedeuten. Sie können diese Gegenstände steuerlich in Ihren Handwerksbetrieb “einlegen”. Das bedeutet, dass diese im steuerlichen Betriebsvermögen erfasst und steuersparend abgeschrieben werden können. Hier gibt es einfache Spielregeln. x | |||||
Steuerspielregeln für Eltern | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 12/2018 | 14 | Berichte | |
KurzfassungIst das Kind noch in Ausbildung oder studiert, können Eltern die Beitragszahlungen zur gesetzlichen, zur freiwilligen Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung wie eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der BFH hat nun strenge Steuerspielregeln für Eltern festgelegt. x | |||||
Freystein, W.; Weber, W. | Steuerstab-Konstruktionen bei einteiligen stählernen Eisenbahnbrücken. | Stahlbau | 3/1981 | 86-88 | Fachthemen |
Steuerstart 2013: Diese Rechte sollten Sie wahrnehmen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 1/2013 | 10-11 | Berichte | |
Steuertelex - kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 5/2017 | 9 | Berichte | |
Steuertelex - kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 5/2017 | 19 | Berichte | |
Steuertelex - kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2014 | 11-12 | Berichte | |
Steuertelex: Kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 11/2018 | 13 | Berichte | |
Steuertelex: Kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 4/2017 | 12 | Berichte | |
Steuertermine 2005 - Schonfrist nutzen und bares Geld sparen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 1/2005 | 11 | ||
Steuertermine 2006 - Schonfrist nutzen und bares Geld sparen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 1/2006 | 18 | ||
Steuerticker - kurz gemeldet | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 6/2013 | 10 | Berichte | |
Steuertrends, Urteile und Nachrichten in Kurzform | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 8/2012 | 17 | Berichte | |
Steuertrends, Urteile und News im Ãœberblick | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2012 | 10 | Berichte | |
Steuerung von Bauprozessen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2013 | 20 | Buchtipp | |
Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt Erleichterungen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 6/2011 | 15 | Berichte | |
KurzfassungFür Umsätze, die ab dem 1.7.2011 ausgeführt werden, gelten bei elektronischer Rechnungsstellung deutlich einfachere Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einemausführlichen Frage-Antwort-Katalog zu den wichtigsten Fragen Stellung genommen. x | |||||
Steuervergünstigung auch für Unternehmer? | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 9/2012 | 14 | Berichte | |
Steuervergünstigung nur für typische Berufskleidung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 3/2014 | 19 | Berichte | |
KurzfassungEin selbstständiger Handwerker, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung “bürgerlicher Kleidung” schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf Stur. x | |||||
Steuervorteile für ehemalige Studenten der Jahre 2008 bis 2010 | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 8/2015 | 12 | Berichte | |
KurzfassungHaben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums zum Beispiel Bauingenieurswesen oder Architektur studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die “Verluste” dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14). x | |||||
Steuervorteile und Förderung der betrieblichen Altersversorgung | UnternehmerBrief Bauwirtschaft | 7/2018 | 13-14 | Berichte | |
KurzfassungMöchten Sie einen Arbeitnehmer unbedingt länger an Ihr Unternehmen binden, können Sie ihn mit Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung belohnen. Verdient Ihr Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto, winkt bei bestimmten Mindestbeträgen sogar ein Zuschuss des Staates. x |