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Steuerrisiko des Arbeitgebers bei FortbildungskostenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20188Berichte

Kurzfassung

Sagt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor Absolvierung einer beruflichen Fortbildung die Übernahme der Fortbildungskosten zu, handelt es sich bei den übernommenen Kosten nicht um Arbeitslohn. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind steuerfrei. Doch es gibt einen Fall, bei dem die Kostenübernahme Lohnsteuer auslöst.

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Steuerrisiko VersandkostenUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201818-19Berichte

Kurzfassung

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren monatliche Sachbezüge bis zu einem Bruttowert von 44 Euro. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Benzingutschein, der Lottoschein oder der Bezug von Waren durch den Arbeitnehmer sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Doch bei der 44-Euro-Freigrenze gibt es ein Steuerrisiko. Die Rede ist von der Übernahme von Versandkosten durch den Arbeitgeber.

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Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: positives EuGH-UrteilUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201718Berichte

Kurzfassung

Normalerweise gilt der Grundsatz “Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug”. Doch bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist es für den Vorsteuerabzug egal, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Diese Auffassung bestätigte nun der Europäische Gerichtshof.

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Steuerschuldnerschaft nun doch auch für BetriebsvorrichtungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201519Berichte

Kurzfassung

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen.

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Steuersenkung - Die GmbH ist der große GewinnerUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/20074

Kurzfassung

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Steuersparmodell EinlageUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201617Berichte

Kurzfassung

Haben Sie 2015 einen privaten Gegenstand ausschließlich für Ihren Handwerksbetrieb genutzt? Dann kann das einen zusätzlichen Betriebsausgabenabzug und so eine Steuerersparnis bedeuten. Sie können diese Gegenstände steuerlich in Ihren Handwerksbetrieb “einlegen”. Das bedeutet, dass diese im steuerlichen Betriebsvermögen erfasst und steuersparend abgeschrieben werden können. Hier gibt es einfache Spielregeln.

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Steuerspielregeln für ElternUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201814Berichte

Kurzfassung

Ist das Kind noch in Ausbildung oder studiert, können Eltern die Beitragszahlungen zur gesetzlichen, zur freiwilligen Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung wie eigene Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der BFH hat nun strenge Steuerspielregeln für Eltern festgelegt.

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Freystein, W.; Weber, W.Steuerstab-Konstruktionen bei einteiligen stählernen Eisenbahnbrücken.Stahlbau3/198186-88Fachthemen

Kurzfassung

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Steuerstart 2013: Diese Rechte sollten Sie wahrnehmenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201310-11Berichte

Kurzfassung

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Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/20179Berichte

Kurzfassung

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Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201719Berichte

Kurzfassung

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Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201411-12Berichte

Kurzfassung

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Steuertelex: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201813Berichte

Kurzfassung

Mehrere Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung

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Steuertelex: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201712Berichte

Kurzfassung

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Steuertermine 2005 - Schonfrist nutzen und bares Geld sparenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/200511

Kurzfassung

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Steuertermine 2006 - Schonfrist nutzen und bares Geld sparenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/200618

Kurzfassung

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Steuerticker - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201310Berichte

Kurzfassung

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Steuertrends, Urteile und Nachrichten in KurzformUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201217Berichte

Kurzfassung

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Steuertrends, Urteile und News im ÃœberblickUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201210Berichte

Kurzfassung

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Steuerung von BauprozessenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201320Buchtipp

Kurzfassung

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Steuervereinfachungsgesetz 2011 bringt ErleichterungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201115Berichte

Kurzfassung

Für Umsätze, die ab dem 1.7.2011 ausgeführt werden, gelten bei elektronischer Rechnungsstellung deutlich einfachere Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einemausführlichen Frage-Antwort-Katalog zu den wichtigsten Fragen Stellung genommen.

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Steuervergünstigung auch für Unternehmer?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201214Berichte

Kurzfassung

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Steuervergünstigung nur für typische BerufskleidungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201419Berichte

Kurzfassung

Ein selbstständiger Handwerker, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung “bürgerlicher Kleidung” schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf Stur.

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Steuervorteile für ehemalige Studenten der Jahre 2008 bis 2010UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201512Berichte

Kurzfassung

Haben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums zum Beispiel Bauingenieurswesen oder Architektur studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die “Verluste” dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14).

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Steuervorteile und Förderung der betrieblichen AltersversorgungUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201813-14Berichte

Kurzfassung

Möchten Sie einen Arbeitnehmer unbedingt länger an Ihr Unternehmen binden, können Sie ihn mit Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung belohnen. Verdient Ihr Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto, winkt bei bestimmten Mindestbeträgen sogar ein Zuschuss des Staates.

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