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Otto, JensWas passiert mit BGK, AGK und WuG bei Änderung des Bau-Soll?UnternehmerBrief Bauwirtschaft2/20153-8Berichte

Abstract

Der sichere Umgang mit der Berechnung von Vergütungsansprüchen bei EP-Verträgen für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie des Anteils für Wagnis (W) und Gewinn (G) bei vom AG geänderten Bauleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Dabei stellt sich stets die Frage, ob für den in Menge oder Qualität abweichenden Leistungsumfang grundsätzlich ein Vergütungsanspruch des AN für die genannten Anteile des Angebotspreises besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abweichungen können entstehen durch Mehr- und Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), entfallene Leistungen (§ 2 Abs. 4 VOB/B, § 8 Abs. 1 VOB/B), geänderte Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B), zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) sowie gestörte Bauabläufe. Der UBB-Hauptaufsatz versucht, etwas Licht ins Dunkel der Anspruchssysteme und -berechnungen zu bringen.

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Sondermann, WolfgangWas macht einen guten Ingenieur aus?geotechnik4/2016224Vom Vorsitzenden

Abstract

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Schwartz, E.Was macht eigentlich ein Bauschinör?UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201020Buchtipp

Abstract

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Meyer, LarsWas macht eigentlich die PRB konkret?Beton- und Stahlbetonbau6/2012371Editorial

Abstract

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Gruber, PetraWas macht die Architektin im Dschungel?Bautechnik12/2013783-791Essay

Abstract

Der Artikel gibt eine Einführung in das Feld der Architekturbionik und präsentiert zwei Forschungsprojekte der Autorin, BioSkin und Biornametics, sowie die Entwicklung einer Methode des Einsatzes von Bionik als Innovationswerkzeug im Entwurf von Architektur.

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Grassl, MartinWas machen wir mit unseren Brücken?Bautechnik4/2022237Editorials

Abstract

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Franz, G.; Berner, R.Was kann man aus den Erdbebenschäden in Albstadt lernen.Beton- und Stahlbetonbau1/19819-12

Abstract

Analyse des Schadensbilds infolge des Erdbebens am 3.9.78 im Zollerngraben in Südwestdeutschlandund daraus abgeleitete Empfehlungen für die Baukonstruktionen in deutschen Erdbebengebieten.

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Schalk, GüntherWas ist neu nach der Reform des Vergaberechts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201610-13Berichte

Abstract

Wer in einem Bauunternehmen oder in der Verwaltung mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge betraut ist, muss sich in manchen Bereichen erheblich umstellen. Seit April ist inzwischen das neue Vergaberecht in Kraft. In den Bereichen ab den EU-Schwellenwerten hat sich die Landschaft der Vorschriften umfassend geändert. Aber auch in den Bereichen unterhalb dieser magischen Vergabeschwellen gibt es Neuerungen. Die schlechte Nachricht: Die Änderungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Für die nationalen Vergabeverfahren stehen noch weitere Neuerungen an. Die entsprechenden Gremien arbeiten bereits an einer Neufassung auch des ersten Abschnittes von Teil A der VOB. Der UBB stellt die wesentlichen Neuregelungen in einem kleinen Überblick für die tägliche Praxis vor.

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Schalk, GüntherWas ist neu in der HOAI 2013?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20139-10Berichte

Abstract

Sie wäre beinahe eine weitere unendliche Geschichte geworden - die Ausarbeitung, Beratung und Einführung der neuen HOAI. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure löst mit ihrer Ausgabe 2013 die Vorgängerfassung aus dem Jahr 2009 ab.

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Schalk, GüntherWas ist neu in der HOAI 2013?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201320Buchtipp

Abstract

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Andrä, H.-P.Was ist Kraft?Beton- und Stahlbetonbau11/1990281-283

Abstract

Von der Entwicklung des Begriffs der Kraft in der klassischen Mechanik bis zur ihrer Beschreibung durch Relativitätstheorie und Quantenmechanik.

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Kurrer, Karl-EugenWas ist Ingenieurbaukunst?Stahlbau6/2014412-413Berichte

Abstract

Im Rahmen des Ingenieurbaupreises 2013 von Ernst & Sohn interviewte das online-Magazin für Ingenieure - “momentum“ - die Mitglieder der Jury (Bild 1). Die Videos gingen Ende Januar 2013 online. Nach Verbreitung des Interviews mit dem Autor dieser Zeilen schlug ihm Jörg Schlaich vor, eine schriftliche Fassung des Interviews http://momentum-magazin.de/de/ibpreis2013-kurrer/ zu veröffentlichen, was hiermit nachgeholt werden soll.

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Was ist bei Fahrten zu Kunden zu beachten?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201112Berichte

Abstract

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Was ist Baukybernetik.Bautechnik2/199296Berichte

Abstract

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Was hat es mit den "Zehn kleine Negerlein" auf sich?Bauphysik6/2001376Leserforum

Abstract

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Voss, KarstenWas hat ein studentischer Gebäude-Energie-Wettbewerb mit Bauforschung zu tun?Bauphysik2/202255-56Editorial

Abstract

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Was gilt bei Insolvenz des Auftraggebers? - Abtretung von Ansprüchen auf Vorsteuer- Erstattung: Finanzierungsmodell hat RisikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/20083

Abstract

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Auftragnehmer Vorsteuer-Erstattungsansprüche abtreten. Dabei stellt das leistende Unternehmen seinem Auftraggeber die ausgeführten Leistungen mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung. Dieses „Finanzierungsmodell“ hakt, wenn der Auftraggeber insolvent wird. Das zeigt ein Fall vor dem Finanzgericht München.

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Was die digitale Betriebsprüfung dem Finanzamt alles über Ihren Betrieb verrät!UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/200923-24Berichte

Abstract

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Voormann, FriedmarWas der Architekt vom Stahlbeton wissen sollte. Ein Leitfaden für Denkmalpfleger und Architekten. Von U. Hassler (Hrsg.)Beton- und Stahlbetonbau3/2011217-218Bücher

Abstract

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Wilke, ClaudiaWas der Architekt vom Stahlbeton wissen sollte - Ein Leitfaden für Denkmalpfleger und Architekten. von Uta Hassler (Hg.)Stahlbau7/2011548-549Rezensionen

Abstract

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Ehm, H.Was bringt die Energieeinsparverordnung 2000?Bauphysik6/1999282-289Fachthemen

Abstract

Die mit Veröffentlichung der Begründung der Wärmeschutzverordnung 1994 angekündigte Energieeinsparverordnung liegt als Referentenentwurf vor. Ziel der Novellierung ist eine Zusammenfassung der baulichen sowie der heizungs- und anlagentechnischen Anforderungen mit dem Ziel der Begrenzung des Heizenergiebedarfs (Endenergiebedarfs). Gegenüber der Wärmeschutzverordnung ist eine Reduzierung des Heizenergiebedarfs von durchschnittlich 30 % vorgesehen. Die Berechnungsmethoden sowie einzelne Reduktionsmaßnahmen werden erläutert. Neben einer Erhöhung der Anforderungen für den Neubau werden auch die Maßnahmen bei Erneuerungen im Gebäudebestand erweitert und verschärft.

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Stauf, DirkWas bringt das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201420Berichte

Abstract

Seit Juli gilt das “Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr”. Damit ist die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie von 2011 umgesetzt. Das Gesetz regelt eine Begrenzung von Zahlungsfristen und Abnahmefristen sowie einen höheren Verzugszins. Der neue § 271 a BGB gibt nun eine Frist von 60 Tagen für die Zahlung einer Entgeltforderung, z. B. des Werklohns, für Unternehmer vor. Längere Fristen sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart ist und der Gläubiger nicht grob benachteiligt wird.

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van Oeteren, K. A.Was bedeutet feuerverzinkungsfähiger Stahl?Stahlbau10/1989302Berichte

Abstract

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Fingerloos, Frank; Gehlen, ChristophWas bedeutet die "geplante Nutzungsdauer" im Konzept der Dauerhaftigkeitsbemessung bei Parkbauten?Beton- und Stahlbetonbau4/2020312-323Berichte

Abstract

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken werden seit einigen Jahren im Rahmen von nationalen und internationalen Forschungsarbeiten leistungsbezogene (“performancebasierte”) Konzepte zur differenzierteren Abschätzung des Bauteilwiderstands (Betondichtheit und Betondeckung) unter verschiedenen Umgebungsbedingungen entwickelt und auch schon in einzelnen Bauprojekten erprobt. In diesem Beitrag geht es darum, auf den aktuellen Stand der Wissenschaft - z. T. auch Stand der Technik - einzugehen und auf Chancen und Risiken bei der Anwendung leistungsbezogener Dauerhaftigkeitskonzepte aufmerksam zu machen. Beispielhaft werden die deskriptiven Festlegungen nach aktuellem Stand der Normung in Deutschland und die leistungsbezogene Festlegung des Bauteilwiderstands am Beispiel der chloridinduzierten Bewehrungskorrosion (XD-Exposition) gegenübergestellt und detailliert erläutert.
Darüber hinaus wird der aktuelle Wissensstand zur Korrosionsintensität von Betonstahlbewehrung in Rissen zusammengefasst, in die über maximal eine Wintersaison Chloride aus Tausalz eingedrungen sind. Diese Frage ist essenziell für die Stahlbetonbauweisen in Parkbauten mit und ohne Oberflächenschutzsystemen und wurde auch im DBV-Merkblatt “Parkhäuser und Tiefgaragen” aufgegriffen.

What means “Design Service Life” in the durability concept of car parks?
For years national and international research works on performance-based durability design concepts have been performed to improve economy and durability of concrete structures with a differentiated estimation of member resistance (solidity and cover of concrete) under different environmental conditions. First concepts already have been tested on specific projects.
The present state of science - partly state of the art - and the chances and risks by using performance-based durability design concepts are presented in this article. As an example the descriptive requirements according to the present German standards and the performance based design of the resistance against chloride induced corrosion (XD-exposition) are compared and explained in detail.
Furthermore the present knowledge of the corrosion intensity of reinforcing steel in cracks is summarised, in which chlorides were penetrated during one winter saison. This question is essential for reinforced concrete structures in car parks with and without surface protection systems. This is also a topic in the DBV-Guide-to-Good-Practice “Multi-storey and Underground Car Parks”.

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Gertis, K.; Hauser, G.; Sedlbauer, K.; Sobek, W.Was bedeutet "Platin"? - Zur Entwicklung von NachhaltigkeitsbewertungsverfahrenBauphysik4/2008244-256Fachthemen

Abstract

In der derzeitigen politischen Diskussion über die Klimaveränderung wird der CO2-Bilanz und dem Energieverbrauch bzw. den mit steigenden Energiepreisen verbundenen Energiekosten eine fast überlastige Bedeutung beigemessen. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Bundesregierung mit einem Leitfaden auch der Nachhaltigkeit des Bauens annimmt, welche die Energieeinsparung einschließt, aber weit über diese hinausgeht, und dass sich hierzu im Jahre 2007 - wenn auch im internationalen Vergleich spät - die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) gebildet hat; verspätet deshalb, weil in Großbritannien mit BREEAM bereits 1990 ein relativ ausgereiftes Nachhaltigkeitsbewertungsverfahren bekannt geworden war, auf das in den USA mit LEED 1995 aufgebaut wurde. Die vorliegende Arbeit versucht, “Grundstöcke” für die Nachhaltigkeitsbeurteilung aufzuzeigen, ein Kriterien-Ordnungssystem aufzubauen und daraus einige Konsequenzen abzuleiten.

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