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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201812-13Berichte

Abstract

Als Baufirma Leistung verweigern? Vorsicht!
Schaden auf der Baustelle - wann haftet die Baufirma?
Wer ist für die Verkehrssicherung verantwortlich?

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Werbeeffekt I: BaukindergeldUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201812Berichte

Abstract

Seit 18. September können Käufer oder Bauherren von Eigenheimen bei der KfW unter bestimmten Voraussetzungen ein Baukindergeld beantragen. Für jedes Kind, das bei Antragstellung geboren war und noch nicht seinen 18. Geburtstag gefeiert hat, gibt es ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr - und das maximal zehn Jahre lang. Durch das Baukindergeld haben Kunden also mehr Geld für neue Aufträge für Baufirmen in der Tasche.

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Werbeeffekt II: SteueranrechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201812Berichte

Abstract

Ziehen Kunden noch vor Anbringung des Außenputzes in ihr Eigenheim ein, kann diese Entscheidung eine Steueranrechnung von 1.200 Euro bis 2.400 Euro bringen. Geld, das für weitere Auftragsvergaben zur Verfügung steht. Weisen Sie Ihre Kunden auf einen interessanten Urteilsfall in diesem Zusammenhang hin und akquirieren Sie so weitere Aufträge.

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Steuergestaltung mit Firmenwagen im Visier der SteuerprĂŒferUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201812Berichte

Abstract

Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, least einen Firmenwagen und leistet eine sehr hohe Leasing-Sonderzahlung, kann er damit unbewusst ins Visier der Steuerprüfer kommen. Denn diese wittern hier ein unzulässiges Gestaltungsmodell.

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Investitionsabzugsbetrag: Neues zu VerbleibensvoraussetzungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201812Berichte

Abstract

Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für geplante Investitionen bereits im Jahr der Planung 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gewinnmindernd geltend machen (sog. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EstG). Eine der Voraussetzungen ist die so genannte Verbleibensvoraussetzung nach der Investition.

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Wann ist eine 14c-Steuer zu berichtigen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201812Berichte

Abstract

Weist ein Unternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und das Finanzamt bekommt Wind davon, schuldet das Unternehmen die Umsatzsteuer, und der Leistungsempfänger hat keinen Vorsteuerabzug. Natürlich kann die fehlerhafte Rechnung nachträglich berichtigt werden. Wie die Berichtigung funktioniert, hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt.

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201812-13Berichte

Abstract

BGH verweigert fiktiven Schadensersatz bei Mängeln
“Fehlende Prüfbarkeit” muss konkret gerügt werden
UBB-Urteilsticker

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Stolperfalle DirektversicherungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201812Berichte

Abstract

Schließen Sie für einen oder mehrere Arbeitnehmer erstmals 2018 eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung ab und die Beitragszahlungen sollen durch Umwandlung des Weihnachtsgelds beglichen werden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der Ausgleich tatsächlich noch 2018 erfolgt. Denn: Bucht das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung erst 2019 ab, entfällt die Steuerfreiheit für diese Zahlung.

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Steueranrechnung fĂŒr Straßensanierung: Kunden-MusterprozessUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201812Berichte

Abstract

Muss sich ein Eigenheimbesitzer auf Anordnung der Gemeinde an den Kosten für eine Straßensanierung beteiligen, kann er dafür womöglich eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20% der Arbeitsleistung, maximal in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr, in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Noch wehren sich die Finanzämter allerdings gegen diese Steueranrechnung.

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UBB-Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201812Berichte

Abstract

No short description available.

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Dienstwagen: Steuervorteile bei FahrtenbuchmethodeUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/201712Berichte

Abstract

Zahlt ein Arbeitnehmer bei Benutzung eines Dienstwagens Treibstoffkosten oder die Kosten für die Werkstatt, mindern diese Kosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil bei der 1%-Regelung. Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung mit erheblichem Steuersparpotenzial veröffentlicht.

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Kurz gemeldet - Steuertipps, Trends und SteuersparstrategienUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201712Berichte

Abstract

No short description available.

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201712-13Berichte

Abstract

Muss der Bauherr für Witterungsschutz sorgen?
Vergabe: Ausschluss wegen früherer Schlechtleistung?
UBB-Urteilsticker: Wer haftet für Einsturz des Nachbargiebels?
UBB-Urteilsticker: Neues zur Vertragsstrafe

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft6/201712-13Berichte

Abstract

Wieder einmal: Bieter muss Ausschreibungsfehler rügen!
Bei Bedenken der Baufirma haftet Bauherr doppelt
Baggern und entsorgen - “gemeinsame Betriebsstätte”?
UBB-Urteilsticker: Mängeleinbehalt nur isoliert zulässig!

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201712-13Berichte

Abstract

Kein Endtermin vereinbart - wann tritt Verzug ein?
Ursache eines Mangels unklar - wann haftet die Baufirma?
Nicht alle Grundleistungen erbracht: Honorarminderung?

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Buchungsfehler: keine verdeckte GewinnausschĂŒttungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201712Berichte

Abstract

Findet ein Steuerprüfer heraus, dass eine GmbH oder AG eine Vermögensminderung erleidet oder eine Vermögensmehrung verhindert wird und die Ursachen gesellschaftsrechtlich sind, setzt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest. Doch kann nachgewiesen werden, dass ein Buchungsfehler vorliegt, löst das keine verdeckte Gewinnausschüttung aus.

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Steuertelex: Kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201712Berichte

Abstract

No short description available.

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Höhere Werbungskosten fĂŒr Bauleiter möglichUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201712Berichte

Abstract

Waren Sie 2016 als Bauleiter an verschiedenen Baustellen und nur einen Tag in der Woche in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers tätig, können Sie in der Steuererklärung 2016 deutlich höhere Werbungskosten geltend machen. Es gelten für Sie in diesem Fall nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg nämlich die steuerlich günstigen Reisekostengrundsätze.

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AnliegerbeitrÀge: Muss Baufirma Kostenstruktur offenlegen?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201712-13Berichte

Abstract

Erledigen Sie Bauarbeiten für eine Stadt oder Gemeinde, die dafür die umliegenden Anlieger zur Kasse bittet, kann es passieren, dass Sie offenlegen müssen, wie hoch der Anteil der Arbeitsleistung und des Materialeinsatzes ist. Hintergrund ist ein Musterprozess zur Steueranrechnung für solche Anliegerbeiträge.

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft2/201712-13Berichte

Abstract

Auftraggeber schweigt zu Bedenken - was tun?
Muss Baufirma für Mehrvergütung Angebote fingieren?
Bau teurer als Budget des Bauherrn: Architekt haftet
UBB-Ticker: Künftige Baustelle vor Angebot zu besichtigen?

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Steuerrisiko bei Darlehen an Enkel-KapitalgesellschaftUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201612Berichte

Abstract

Betreibt ein Bauunternehmen seine Geschäfte im Rahmen einer GmbH oder einer AG und gewährt einer ausländischen Kapitalgesellschaft ein Darlehen, an der seine Tochtergesellschaft beteiligt ist, birgt der Darlehensausfall ein steuerliches Risiko. Denn ist das Darlehen unbesichert, kommt es zu einer Einkommenskorrektur.

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Barwitz, ThomasErfolgsfaktor Baulohn - nutzen Sie ihn schon?UnternehmerBrief Bauwirtschaft7/201612-13Berichte

Abstract

Die Organisation des Baulohns ist ein wichtiges Steuerungselement im Baubetrieb. Denn die Lohnabrechnung beinhaltet wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die jedem Chef bei der Führung seines Betriebs nützlich sind. Doch nicht alle Betriebe schenken dem Baulohn die Aufmerksamkeit, die ihm gebührt. Welchen Status hat der Baulohn bei Ihnen: “Nerviges Muss” oder Steuerungsinstrument? Baulohn ist Chefsache und bedarf einer strukturierten und professionellen Organisation.

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Gesonderter Ausweis des Lohnanteils in der RechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Abstract

Viele Kunden geben Bauunternehmen einen Zuschlag für Handwerkerleistungen in ihrem Eigenheim, weil sie so das Finanzamt an den Kosten beteiligen können. Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es allerdings nur für den Lohnanteil. Deshalb fordern Privatkunden häufig eine aufgeschlüsselte Rechnung. Ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet?

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Faktischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer: ZuschlĂ€ge sind tabu!UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201612Berichte

Abstract

Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten.

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Schalk, GĂŒntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201612-13Berichte

Abstract

Wie klug muss eine Baufirma sein?
Dokumentation fehlt - darf Bauherr Abnahme verweigern?
Entschädigungsanspruch bei funktionaler Ausschreibung?

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