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Fischer, Hans-WalterBürgschaften: "Viele Unternehmen werfen Geld zum Fenster hinaus"UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201611-12Berichte

Abstract

Seit Ende 2013 gibt es die BVMB-Versicherungsdienst GmbH. Eine zuvor bei allen Mitgliedern der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) durchgeführte Umfrage hatte ergeben, dass im Bereich Bürgschaften dringender Handlungsbedarf bestand. Immer mehr Anfragen nach einer objektiven Beratung erreichten die BVMB. Hinzu kam, dass aufgrund der inzwischen sehr guten Bonität vieler BVMB-Mitglieder die Konditionen der damaligen Bürgschaftsmargenpool-Vereinbarung nicht mehr markt- und zeitgerecht waren. Für Hans-Walter Fischer als langjährigem Versicherungsmakler des Verbandes und seine beiden Mitarbeiter Marcel Fischer und Marek Paul war es nur allzu logisch, im Bereich Baubürgschaften eine zentrale Anlaufstelle für alle Mitglieder der BVMB zu installieren.

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Förderung contra SteuersparenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201613Berichte

Abstract

Das Bundeswirtschaftsministerium wies in einer Pressemitteilung auf zwei neue Förderprogramme zur Heizungsoptimierung hin, die es seit 1. August 2016 gibt. Doch wer diese staatliche Förderung in Anspruch nimmt, muss steuerliche Nachteile hinnehmen. Denn die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen ist damit verloren.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201613Berichte

Abstract

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Meinen, Heiko; Kullmann, JensPlanungsrechnung - Fluch oder Segen für eine Baufirma?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201614-17Berichte

Abstract

Es kommt doch immer anders als man denkt. Warum also planen? Oder besser gesagt: wie? Der Erfolg der Planung steht und fällt mit dem Verhältnis von Aufwand und Genauigkeit für die Planung. Praktisch zeigt sich, dass das Geschäft von verschiedenen Einflüssen wie dem Saison- und insbesondere dem Projektcharakter abhängig ist. So wird eine exakte Planung erschwert. Je nach Betrieb sind zwar aufgrund der Vertriebspipeline auch schon Prognosen über ein Jahr möglich, je kleinteiliger das Geschäft wird, desto mehr ist der Geschäftsverlauf aber vom Vertriebserfolg im laufenden Jahr geprägt.

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Lunz, JohannesDigitalisierung: Chancen für die BaubrancheUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201618Berichte

Abstract

Die Baubranche steht vor einer Zeitenwende. Wie in der Industrie eröffnen neue digitale Möglichkeiten den Weg zu Effizienzsteigerungen in den einzelnen Prozessen. Aufgrund der dezentralen Bauproduktion hat die Bauwirtschaft diese Potenziale bislang nicht ausreichend genutzt - ein Zeichen für stark ausgeprägte Einzelinteressen. Es fehlt an Transparenz und Kommunikation. Zeit zum Handeln.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201619-20Berichte

Abstract

Bedenken mitgeteilt: Kein Baubeginn ohne Anweisung des AG
Schon wieder: Vorvertragliche Prüf- und Hinweispflicht!
Auch ohne VOB-Vertrag: Regeln der Technik einzuhalten

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Mikeleit, VerenaIntegrierte IT-Lösung vereinfacht ArbeitsprozesseUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201621-22Berichte

Abstract

“bau-mobil” ist eine integrierte Softwarelösung für die Bauwirtschaft. Eine der neuen Nutzerinnen ist die Hubert Niederländer GmbH. Sie zieht ein positives Resümée nach Einführung der Software “bau-mobil”. Im Unternehmen und gleichsam in der Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern zeigten sich viele Vorteile auf, die für Zeitersparnis und erhöhte Zufriedenheit sorgen. Poliere des Unternehmens empfehlen die App von bau-mobil gerne weiter. Die Hubert Niederländer GmbH offeriert ein breites Spektrum an Bauleistungen im Bereich der Energiewirtschaft. Im Auftrag von Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Städten und Baufirmen ist das Fachunternehmen für den Rohrleitungsbau in Deutschland und in benachbarten europäischen Staaten in Planung und Bauausführung tätig.

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UBB-Steuerticker informiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201623Berichte

Abstract

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Clevere Vertragsgestaltung hilftUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201623Berichte

Abstract

Verkauft ein Unternehmen ein unbebautes Grundstück und im Notarvertrag wird festgelegt, wer das Grundstück wie und wann bebaut, liegt aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ein einheitliches Vertragswerk vor. Nachteil: Die Grunderwerbsteuer wird nicht nur auf das unbebaute Grundstück fällig, sondern auch auf das noch gar nicht vorhandene Gebäude. Diese Steuermehrbelastung fehlt dem Kunden dann bei der Auftragsvergabe für Sonderwünsche.

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Beratungskompetenz am BauUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201624Buchtipps

Abstract

Bausuchdienst ist ein Forum ausgewählter Bau-Experten. Hier finden sich Bauanwälte, Baumediatoren und Sachverständige mit jahrelanger Praxis sowie mit Spezial- und/oder Branchen-Expertise.

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201624Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 8/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/2016Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 8/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20161-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherFrontalangriff gegen den Auftraggeber?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20161Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 8/2016UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20162Kurz informiert

Abstract

Rechtsgutachten bestätigt Kritik der BVMB
Bau im 2. Quartal 2016: Auftrags- und Umsatzplus
Neues Gesetz im Kampf gegen Schwarzarbeit

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Kunstein, JensNachtragsmanagement mit System als Schlüssel zum ErfolgUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20163-8Berichte

Abstract

Nicht nur bei schlüsselfertigen Bauprojekten sind Änderungen, Erweiterungen und Störungen im Bauablauf nicht ungewöhnlich. Dies liegt unter anderem an der Dauer und Komplexität solcher Vorhaben. Um Bauprojekte trotzdem wirtschaftlich umsetzen zu können, ist es erforderlich, die daraus resultierenden Ansprüche bei den verursachenden Vertragsparteien - regelmäßig bei den Auftraggebern - einzufordern. Ansprüche im Vorfeld zu vermeiden, zu reduzieren oder, wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, sie entsprechend durchzusetzen bzw. abzuwehren, ist die Aufgabe des Claim Managements (zu deutsch: Nachtragsmanagement). Neben der Entwicklung eines Konzepts und der Fragestellung, wie das Claim Management den wirtschaftlichen Erfolg sichern oder steigern kann, geht der UBB-Hauptaufsatz der Frage nach, wie das Projektmanagement und Claim Management zur Bewältigung der Projektarbeit beitragen können.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/20169-10Berichte

Abstract

Bauaufsicht ordnet Änderung an - wer muss dafür zahlen?
Einmal mehr: Bauherr haftet für Fehler im Bodengutachten!
Architekt überschreitet Baukosten: Bauherr kann kündigen!
Das Gericht entscheidet - nicht der Gutachter!
Auftrag von einem Ehegatten: Ehepaar als Vertragspartner?

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Schalk, Günther; Gilka, MichaelEinseitiges Anordnungsrecht: Angriff auf die Autonomie des Unternehmers!UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201611-14Berichte

Abstract

Sommerinterview: UBB-Chefredakteur Dr. jur. Günther Schalk im Gespräch mit Michael Gilka, dem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)

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"GoBD" - Schock oder Chance?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201614Berichte

Abstract

Vor eineinhalb Jahren hat die Finanzverwaltung des Bundes die “Grund-sätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” in Kraft gesetzt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies noch mehr Verwaltungsaufwand. Dieser kann für Mittelständler gleichzeitig auch eine Chance sein, sagt der Berufsverband “Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e.V.”.

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Transporter mit Privatnutzung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201615Berichte

Abstract

Nutzt ein Bauunternehmer einen betrieblichen Firmenwagen und führt kein Fahrtenbuch, wird eine Privatnutzung unterstellt, und es muss dem Gewinn ein Privatnutzungsanteil hinzugerechnet werden. Dies kann jedoch widerlegt werden, wenn sich ein Dienstwagen nicht für Privatfahrten eignet.

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Finanzamt kleinlich bei KalendernUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201615Berichte

Abstract

Schenken Sie Kunden und Geschäftspartnern wertvolle ledergebundene Kalender mit Ihrem Firmenlogo, dürften Sie diese Ausgaben als klassische Werbeaufwendungen verbuchen. Das Finanzamt könnte sich bei dieser Verbuchung jedoch kleinlich zeigen und den Betriebsausgabenabzug sowie die Vorsteuererstattung versagen.

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Schiffers, Karl-Heinz; Sindermann, ThomasWas tun bei Behinderungen der Bauausführung?UnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201616-17Berichte

Abstract

Für Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) besteht gleichermaßen eine vielfache Unsicherheit, wie mit Behinderungen bzw. Behinderungsnachträgen umzugehen ist. Dies führt in der Bauabwicklung häufig dazu, dass auf der einen Seite AN ihre Ansprüche nicht rechtzeitig kundtun bzw. nicht nachprüfbar darlegen, sondern erst spät im Rahmen des Projektabschlusses zum Teil aufwändig nachbearbeiten. Auf der anderen Seite stehen in diesen Fällen AG, die mit großem zeitlichen Abstand zum Baugeschehen antworten sollen. Eine lückenhafte Dokumentation führt in der Regel nur zu einer groben Annäherung an die tatsächlichen Umstände. Im Vordergrund der Aufklärungen steht dann häufig nicht mehr die Sache, sondern die Auseinandersetzung dreht sich nur mehr um die Methode und Formalia. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, von Anfang an konsequent die Vorgaben der VOB/B zu beherzigen.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201618Berichte

Abstract

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Gewinn bei GerüstbauverträgenUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201619Berichte

Abstract

Vermietet ein Bauunternehmen auch Baugerüste für beauftragte Bauvorhaben, stellt sich in der Praxis die Frage, wann die Zahlungen der Kunden aus Gerüstmietverträgen gewinnerhöhend versteuert werden müssen. Sofort im Zeitpunkt der Zahlung oder erst mit Abnahme? Die Antwort gaben nun die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

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Hochwasserhilfe und SteuerUnternehmerBrief Bauwirtschaft8/201619Berichte

Abstract

Immer öfter suchen Hochwasserereignisse die Republik heim. Handwerksbetriebe, die Privatleute, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer ohne Berechnung unterstützen, genießen steuerliche Privilegien. Diese hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben v. 28.6.2016 (Az. IV C 4 - S 2223/07/0015:016) zusammengefasst und erläutert. Der UBB zeigt die interessantesten Steuervorteile auf.

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