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UBB-Steuertelex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201510Berichte

Abstract

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Schweibenz, BerndWelche Werte erwartet die Generation Y vom Arbeitgeber?UnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201511Berichte

Abstract

In den Ausgaben UBB 6/2015 und 7/2015 haben wir zusammen mit der Fachhochschule Potsdam analysiert, was die so genannte “Generation Y” von ihrem Arbeitgeber erwartet. In der Auswertung des World Cafés zogen die Studierenden ihr Fazit.

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Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201512-13Berichte

Abstract

Darf die Baufirma eine “Billiglösung” anbieten?
Baumängel (1) - Mangelbeseitigung oder Minderung?
Baumängel (2) - “unendliches” Nachbesserungsrecht?

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Berner, UdoHochschulabsolventen für die Bauwirtschaft begeisternUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201514-15Berichte

Abstract

Trotz der Vielfalt und Innovationskraft der Baubranche zieht es noch zu wenig Hochschulabsolventen in diesen Wirtschaftszweig. Die Initiative “Deutschland baut!” will das ändern - unter anderem mit einem neuen Traineeprogramm. Udo Berner, Vorstand von “Deutschland baut!” und Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding, beschreibt die Hintergründe, Ziele und Eckdaten des Programms.

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Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende AusgabeUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201516Berichte

Abstract

Die Finanzämter lassen die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 zum Abzug zu. Das liegt am späten Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung.

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Umsatzsteuerberichtigung bei SicherheitseinbehaltUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201516-17Berichte

Abstract

Nachdem der Bundesfinanzhof bereits 2013 geurteilt hat, dass der Sicherheitseinbehalt für Baumängel zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer führen kann, hat das Bundesfinanzministerium nun die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerberichtigung vorgegeben.

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Steuerpanne in der Juli-GehaltsabrechnungUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201517Berichte

Abstract

Dass der Staat bei den Steuern kräftig hinlangt, ist allseits bekannt. Doch was einige Arbeitnehmer mit der Juli-Gehaltsabrechnung erlebt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. In der Gehaltsabrechnung wurde teilweise statt einer Gehaltsauszahlung eine Steuerforderung ausgewiesen oder es wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten. Bundesweit waren 29.787 Arbeitnehmer von dieser Steuerpanne betroffen.

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Bock, ChristianVersichert, damit das Wetter nicht die Gewinne verhageltUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201518-19Berichte

Abstract

Etliche Branchen sind stark witterungsabhängig. Je nach Wetterereignis kann das die Gastronomie genauso treffen wie die Baubranche. Letztere ist allerdings besonders stark betroffen. Der lang anhaltende und frostreiche Winter 2012/2013 machte der Branche stark zu schaffen. So vermeldete das statistische Bundesamt im März 2013 in einer Pressemitteilung, dass der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe im Januar 2013 gegenüber Januar 2012 um 10,8 % gesunken war. Gegen diese wetterbedingten Umsatzeinbußen können sich Unternehmer nun absichern. Der UBB erläutert, wie eine solche Versicherung funktionieren kann.

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Schallschutz im HochbauUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201520Buchtipps

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft10/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 9/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 9/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherFreie Fahrt für Großprojekte?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 9/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20152Kurz informiert

Abstract

Das Baujahr 2015 kommt immer noch nicht in die Gänge
Zahlungsmoral privater Auftraggeber gestiegen
Architektenkammer befürchtet Kosten-Chaos

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Englert, Florian; Schalk, GüntherWas tun, wenn der Staatsanwalt auf die Baustelle kommt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/20153-9Berichte

Abstract

Selbstverständlich sind Sie ein rechtschaffener Bauunternehmer. Der mittelständische Familienbetrieb ist gewissenhaft geführt, die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand und die Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt. Auf Ihren Baustellen geht es ordentlich zu, die Abläufe sind strukturiert und der Bauleiter ein besonders Gründlicher “vom alten Schlag”. Und trotzdem steht eines Tages plötzlich der Staatsanwalt in der Tür, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl liegt im Briefkasten oder ein Bußgeldbescheid wird zugestellt. Die These “das kann mir nie passieren” ist heutzutage ein leichtfertiger Umgang mit dem Thema “Bauen und Strafrecht”. Das Paragrafendickicht ist inzwischen so unübersichtlich - allein die Unfallverhütungsvorschriften ein Buch mit sieben Siegeln - da ist inzwischen kaum mehr ein Bauunternehmen gefeit davor, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Der UBB stellt Beispiele vor, gibt Einblicke in die Rollen der Beteiligten und Tipps, wie man sich in derartigen Fällen am besten verhält, um den Flurschaden möglichst gering zu halten.

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Rückstellung für LangfingerUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201510Berichte

Abstract

Bis zur Gesamtabnahme eines Bauwerks haftet der Bauunternehmer für den Diebstahl von Baumaterialien auf der Baustelle. Dieses Risiko sollten Bauunternehmer in ihrer Steuerbilanz in Form einer gewinnmindernden Rückstellung berücksichtigen. Aufzeichnungen von Erfahrungswerten als Grundlage sind jedoch ein Muss.

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Bessere staatliche Förderung für Haussanierung seit 1. AugustUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201510Berichte

Abstract

Zögern Privatkunden bei der Auftragsvergabe für das energetische Sanieren eines Hauses noch, weil sie Probleme haben, die Baumaßnahme finanziell zu stemmen? Dann sollten Sie die potenziellen Kunden auf eine verbesserte staatliche Förderung hinweisen, die ihnen seit dem 1. August winkt, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren.

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Schalk, GüntherUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201511-12Berichte

Abstract

Fehler beim Mindestlohn - Geschäftsführer strafbar!
Wann ist die Leistung des Subunternehmers abgenommen?
Lehrbuchurteil: Architekt = Kindermädchen des Bauherrn?

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Steuerproblem für GmbH-Gesellschafter verhindernUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201513Berichte

Abstract

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Bauwirtschaft haben (unter anderem) ein steuerliches Problem. Arbeiten sie - was ja nicht allzu selten passiert - am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, steht ihnen grundsätzlich erst einmal kein Zuschlag für Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Zahlt die GmbH ihm dennoch solche Zuschläge aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Blockheizkraftwerke verlieren ab 1.1.2016 steuerlich an AttraktivitätUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201513-14Berichte

Abstract

Blockheizkraftwerke, deren eigentlicher Zweck in der Gebäude- oder Wasserbeheizung liegt, sind ab 1.1.2016 steuerlich nicht mehr als selbständige Wirtschaftsgüter zu beurteilen, sondern als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Diese Änderung könnte die Auftragsbücher 2015 beim Einbau von Blockheizkraftwerken noch einmal kräftig füllen.

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UBB-Steuer-Telex - kurz gemeldetUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201514Berichte

Abstract

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Schickel, ClemensVerhindert die EnEV Nebenangebote der TGA-Gewerke?UnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201515-16Berichte

Abstract

Für die energetische Bewertung von Gebäuden sind seit 2002 die Vorgaben der EnEV einzuhalten. Seit 2007 ist bei Wohngebäuden wahlweise nach DIN V 4701 Teil 10 in Verbindung mit DIN 4108 Teil 6 oder nach der Normenreihe DIN V 18599 zu rechnen. Der berechnete Primärenergiebedarf ist in das Bauantragsverfahren einzubringen und wird Bestandteil der Baugenehmigung. Doch ist das Verfahren transparent und sind die Ergebnisse reproduzierbar? Vor allem für Nebenangebote stellt sich die EnEV als Problem dar.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201517-18Berichte

Abstract

Dauerbrenner “Bodenrisiko”
Die Qualität des Teams entscheidet

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Steuerschuldnerschaft nun doch auch für BetriebsvorrichtungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201519Berichte

Abstract

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen.

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Bausatzhaus spart SteuerUnternehmerBrief Bauwirtschaft9/201519Berichte

Abstract

Die Grunderwerbssteuer ist in der Praxis nicht nur für den Käufer eines schlüsselfertigen Hauses ein Ärgernis, sondern immer häufiger auch für Bauunternehmer, die ein unbebautes Grundstück verkaufen und dieses nach dem Verkauf bebauen. Ein älteres, aber in der Praxis regelmäßig unbekanntes Urteil könnte helfen.

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