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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201420Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2014Inhalt

Abstract

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Schalk, Günther"Ich habe leider keine Rose für Dich..."?!UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20141Editorial

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20142Kurz informiert

Abstract

Schwarzarbeit sorgt für dunkle Wolken am Bauhimmel
Es geht weiter vorsichtig bergauf am Bau
EU erleichtert Kapitalbeschaffung für Mittelständler

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Gebbeken, NorbertEin Plädoyer für eine nachhaltige BauingenieurausbildungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20143-10Berichte

Abstract

Bauen kann man - theoretisch - überall. Es braucht, anders als zum Beispiel in der Landwirtschaft, keine speziellen Standortfaktoren. Dafür aber fachkundige Ingenieure, und die wachsen nicht an Bäumen. Die deutsche Ingenieurausbildung war seit rund 200 Jahren weltweit führend. Aber ist sie das heute auch noch? Seit rund zehn Jahren wird die deutsche Ingenieursausbildung ohne wirkliche Not zerschlagen und dem “Mainstream” angepasst. Unser Autor, selbst Hochschulprofessor, sieht diese Entwicklung sehr kritisch. Er spricht von “Entwissenschaftlichung”, beschreibt Gefahren durch allzu frühe Spezialisierung an Hochschulen und plädiert engagiert für mehr Nachhaltigkeit in der Ausbildung künftiger Bauingenieure.

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Englert, Florian; Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201411-12Berichte

Abstract

Doppelte Zahlung & Verjährung..
Verjährung Teil II: Wann hemmen Verhandlungen?
Verjährung, die dritte: Mängel arglistig verschwiegen?

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Berichtigung der Umsatzsteuer auf SicherheitseinbehalteUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201413-14Berichte

Abstract

In einem Überraschungsurteil kippt der Bundesfinanzhof die Ungerechtigkeit, wonach Baufirmen trotz Sicherheitseinbehalten durch Auftraggeber die volle Umsatzsteuer aus der Schlussrechnung ans Finanzamt abführen müssen. Der UBB gibt wichtige Infos, wie Bauunternehmer nun vorgehen sollten.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201415-16Berichte

Abstract

Keine Nebenangebote, wenn Preis einziges Kriterium
Wann sind Bietergemeinschaften zulässig?

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Rote Karte für automatische VorsteuerkürzungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201417Berichte

Abstract

Fischt der Prüfer des Finanzamts eine Eingangsrechnung aus der Buchhaltung eines Bauunternehmers und stellt fest, dass der Rechnungsaussteller gar kein Unternehmer war oder dass er eine falsche Adresse angegeben hat, war der Vorsteuerabzug bisher verloren. Die Betonung liegt hier jedoch auf dem Wörtchen “war”: Denn die Richter des Finanzgerichts (FG) Münster zeigten dem Finanzamt nun die rote Karte. Konnte der Rechnungsempfänger nicht erkennen, dass er einem betrügerischen Rechnungsaussteller aufgesessen ist, darf an dem Vorsteuerabzug nachträglich nicht gerüttelt werden (FG Münster, Beschluss v. 12.12.2013, Az. 5 V 1934/13 U).

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Bender, Burkhard; Held, FranzWie lässt sich Haftung des GmbH-Geschäftsführers vermeiden?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201418Berichte

Abstract

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit eines GmbH-Geschäftsführers oder Vorstandes einer AG ist schon für den ausgebildeten Juristen schwer zu überblicken, erst recht für den Betroffenen. Die Realisierung von Baumaßnahmen aller Art ist ohnehin risikobehaftet und haftungsträchtig. Eine deliktische Eigenhaftung kann sich aus dem Gesellschaftsrecht (Geschäftsführerhaftung), Strafrecht (deliktische Eigenhaftung bei Schutzgesetzverletzung), Steuerrecht, Insolvenzrecht, dem allgemeinen Zivilrecht (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) und Spezialvorschriften wie z.B. dem Bauforderungssicherungsgesetz ergeben.

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Steuervergünstigung nur für typische BerufskleidungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201419Berichte

Abstract

Ein selbstständiger Handwerker, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung “bürgerlicher Kleidung” schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf Stur.

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Positiv-Urteil: Keine Doppelbestrafung bei DarlehensausfallUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201419Berichte

Abstract

Leiht sich ein Gesellschafter von seiner GmbH Geld, weil er von der Bank keinen Kredit mehr bekommt, ruft ein solches Darlehen den Betriebsprüfer auf den Plan. Denn: Werden keine Sicherheiten vereinbart, und das Darlehen fällt wegen Zahlungsunfähigkeit des Gesellschafters aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Schalk, GüntherBauen und Prozesse managenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201420Buchtipp

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201420Veranstaltungen

Abstract

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Contents: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 1/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2014Contents

Abstract

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Jahresinhaltsverzeichnis 2013UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20141-7Jahresinhaltsverzeichnis

Abstract

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Noss, FriedhelmUBB, BVMB und DVLV - eine starke VerbindungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20141Editorial

Abstract

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Kurz informiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20142Kurz informiert

Abstract

Von positiven Aspekten bis zu tiefer Enttäuschung
Pfusch am Bau kostet jährlich 9 Milliarden Euro

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Malkwitz, Alexander; Ehlers, JohannBuilding Information Modeling (BIM): Vision vom digitalen BauenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20143-8Berichte

Abstract

Was in anderen Industriezweigen schon lange genutzt wird, findet langsam den Weg in die Bauwirtschaft. Das digitale Bauen und Simulieren von Herstellungsprozessen wird in der Automobil- und Flugzeugwirtschaft seit Jahren erfolgreich angewendet. Eine ähnliche Methodik ist in der Bauwirtschaft und damit in der Unikatherstellung ebenfalls möglich. Das so genannte Building Information Modeling (BIM) bildet eine neue Methodik ab, mit der der gesamte Lebenszyklus eines Bauprojekts abgebildet wird. Von der Idee bis hin zum Abriss können alle Information des Gebäudes in einem virtuellen Modell hinterlegt und transparent dargestellt werden. Die Autoren erläutern in unserem UBB-Hauptaufsatz, was BIM eigentlich ist und berücksichtigen dabei auch rechtliche Fragestellungen.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/20149-10Berichte

Abstract

Was ist eine “übertragbare” Referenz?
Über oder unter der Schwelle?
Seit 1.1.2014 gelten neue EU-Schwellenwerte

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Steueränderungen 2014 - das müssen Sie beachtenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201411-13Berichte

Abstract

Das neue Jahr ist noch jung. Dennoch sollten Unternehmer jetzt bereits aktiv werden und rechtzeitig die Weichen stellen, um keine Steuernachteile zu erleiden. Schnelles Handeln ist gefragt, um die Strukturen in den Betrieben entsprechend auf die neuen Steuerregeln umstellen zu können. Die zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Steueränderungen wurden von vielen Unternehmern bislang auf die lange Bank geschoben. Der UBB verrät Ihnen, bei welchen steuerlichen Vorschriften für Sie zu Beginn 2014 akuter Handlungsbedarf besteht.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201414-16Berichte

Abstract

“Der Sachverständige muss gehört werden!”
Funktionale Leistungsbeschreibung und Nachträge
Annahme eines Angebots: 3 Monate maximal!

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Selbstanzeige bei Lohnsteuer-Nachschau noch möglich?UnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201417Berichte

Abstract

Der Fall Uli Hoeneß hat dem Thema eine neue Dimension verliehen. Steht auf einmal ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG vor Ihrer Türe, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät - so jedenfalls die Ansicht der Bundesregierung.

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Vorsteuerrisiko durch Thermobelege liegt beim UnternehmerUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201417Berichte

Abstract

Sind Eingangsrechnungen so verblasst, dass sie nicht mehr leserlich sind, darf das Finanzamt den Vorsteuerabzug kürzen. Das Risiko liegt nach Ansicht der Bundesregierung zu 100% beim Unternehmer.

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2. Spargel-Bau(rechts)symposium der BVMB und des HDBUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201418-19Berichte

Abstract

Im Frühjahr 2013 hatten sich mit der BVMB und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zwei Bauverbände zusammengetan, um eine ganz besondere Tagung ins Leben zu rufen: das Spargel-Bau(rechts)symposium. In der bayerischen Spargelhauptstadt Schrobenhausen hatten sich zahlreiche Vertreter von Baufirmen getroffen, um sich zum einen über aktuelle baurechtliche Probleme zu informieren und auszutauschen und zum anderen, um erstklassigen Spargel bei launigen Vorträgen zu genießen. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere gibt es heuer eine Neuauflage am 26./27. Mai. Der UBB sprach mit einem der Organisatoren, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Englert (u.a. Vorstand des Instituts für Baurecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Honorarprofessor für Baurecht an der Technischen Hochschule Deggendorf).

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