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Wirth, AxelAbnahme von HochbauleistungenUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201420Buchtipp

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/201420Veranstaltungen

Abstract

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Reform des steuerlichen ReisekostenrechtsUnternehmerBrief Bauwirtschaft1/2014E1-E4Berichte

Abstract

Zum 1.1.2014 haben sich die gesetzlichen Vorschriften zur beruflichen Auswärtstätigkeit erheblich geändert. Diese Änderungen sollen zwar zu einer Vereinfachung führen, können vielfach aber auch zu Nachteilen und zu ungewollten Kontroversen mit dem Finanzamt führen. Auf den folgenden Sonderseiten zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts erfahren Sie, welche prägnanten neuen Steuerspielregeln ab 1.1.2014 in der Lohnbuchhaltung ungesetzt werden müssen.

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Contents: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 12/2013UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/2013Contents

Abstract

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Schalk, GĂŒntherJahresendrally auf der BaustelleUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20131Editorial

Abstract

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Kurz infomiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20132Kurz informiert

Abstract

Neue EnEV stößt auf geteilte Meinungen
Trend zum Baukastenhaus nimmt zu
Zahl der Arbeitslosen am Bau weiter rückläufig

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Nolden, Matthias H.; Schneider, Christoph ThomasRechtliche Auseinandersetzungen effektiv und mit Weitblick lösenUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20133-8Berichte

Abstract

Schon Schiller wusste vor über 200 Jahren: “Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.” Entsprechend gehören Auseinandersetzungen zum Alltag, im Berufsleben noch mehr als im privaten Bereich. Je nach Sachverhalt und Temperament versuchen die Beteiligten, eine einvernehmliche Einigung zu finden oder leiten ein gerichtliches Verfahren ein. Ob damit immer die beste Lösung gefunden wird, hinterfragen die Betroffenen selten. Wo einer zu friedfertig ist, läuft ein anderer allzu schnell zum Rechtsanwalt. Eine systematische Auswahl der Möglichkeiten der Konfliktlösung erfolgt selten. Dabei könnten Kosten begrenzt, Nerven geschont und Türen geöffnet bleiben, wo zukünftige Geschäfte möglich sind, ohne die konsequente Durchsetzung der eigenen Interessen zu vernachlässigen.

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Halbach-Velken, ElmarBVMB: Die Speerspitze der mittelstÀndischen Bauwirtschaft!UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/20139-10Berichte

Abstract

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), von vielen Chefs als Verband mit der besonderen Nähe zu seinen Mitgliedern bezeichnet, setzt sich seit 1964 für die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen der leistungsfähigen mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland ein. Zu den Hauptaufgaben des tarifpolitisch unabhängigen Wirtschaftsverbandes zählen Information, Beratung, Unterstützung und Vertretung der Interessen der mittelständischen Bauunternehmen. Geldwerte Vorteile für die Mitgliedsunternehmen lassen sich auch durch die Bündelung bei Einkaufsverträgen und Rahmenabkommen erzielen

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Martin, Thomas; Basanow, HartmutKompetenz gegen VerkehrslÀrmUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201310Berichte

Abstract

Gemeinsam gelten die Verkehrsinfrastrukturen als die Lebensadern der Wirtschaft und als wichtiger Standortfaktor, die Lebensqualität sichern und Wohlstand dokumentieren. Doch die Grundlage unserer hochtechnisierten und mobilen Wohlstandsgesellschaft hat ihren Preis: Immer mehr Menschen klagen über eine steigende Lärmbelastung, die nicht selten krank machen kann. Es gilt, die Lärmbelastung mit umfangreichen Maßnahmen deutlich zu reduzieren. Hierfür macht sich der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen e. V. (DVLV) stark, unter dessen Dach sich Anfang 2012 der größte Teil der Unternehmen zusammengeschlossen haben, die sich mit Entwicklung, Herstellung, Planung und Verbau von modernen und effektiven Lärmschutz-Produkten und -Wänden beschäftigen.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201311-12Berichte

Abstract

Die Diskussion um den Baugrund als Baustoff beschäftigt Literatur und Rechtsprechung seit Jahren: Schon der bekannte Baujurist Korbion hatte schon zutreffend festgestellt, dass ohne Baugrund das Bauen nicht gehen würde. Der BGH hatte sich in der Vergangenheit mehrfach mit Problemen auseinandersetzen müssen, welche den Baugrund betroffen haben: Jedes Mal war fraglich, wer die Verantwortung für die Beschaffenheit des Baugrundes zu tragen hatte. War es nun der Besteller oder der Unternehmer, also Auftragnehmer (AN) oder Auftraggeber (AG)? In der Literatur waren in den vergangenen Monaten vermehrt Versuche unternommen worden, durchaus von Auftraggeberinteressen geleitet, die Baugrundverantwortung immer mehr Richtung Auftragnehmer zu schieben.

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Neue Rechenregeln fĂŒr Lohnsteuer und WeihnachtsfeierUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201313Berichte

Abstract

Betragen die Kosten für die Weihnachtsfeier für einen Teilnehmer brutto mehr als 110 Euro, kippt der Vorsteuerabzug, und fÏr den Mitarbeiter muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hat die strengen Regeln zur Ermittlung der 110-Euro-Grenze zu Gunsten von Arbeitgebern ausgehebelt.

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Zu- und Abflussregeln fĂŒr Einnahmen-ÜberschussrechnerUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201313-14Berichte

Abstract

Ermittelt ein Selbstständiger seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Doch bei betrieblichen Zahlungen per Kreditkarte ist eine Besonderheit zu beachten.

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Zahlreiche Rechte und Pflichten bei einer BetriebsprĂŒfungUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201314Berichte

Abstract

Bei einer vom Finanzamt angeordneten Betriebs-, Umsatz- oder Lohnsteuerprüfung hat ein Selbstständiger verschiedene Verpflichtungen. Doch Selbstständige haben auch zahlreiche Rechte bei derartigen Prüfungen, wie das Bundesfinanzministerium aktuell erläutert.

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Gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201315Berichte

Abstract

Vermietet ein Unternehmen an Anteilseigner, Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen Maschinen oder Gebäude, prüft das Finanzamt beim Vermieter häufig, ob dieser möglicherweise zu wenig Miete verlangt. Wenn ja, greift nach Ansicht der Finanzverwaltung umsatzsteuerlich grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201316-17Berichte

Abstract

Wie muss ein Bieter mit Unklarheiten einer Leistungsbeschreibung umgehen? Darf er darauf vertrauen und in seinen Bauablauf einkalkulieren, dass der Auftraggeber (AG) vorhandene Hindernisse beseitigt? Nach Auffassung des BGH (Beschluss vom 12.9.2013, VII ZR 227/11) ist es die Aufgabe des AG, für eine klare Leistungsbeschreibung zu sorgen. Unklarheiten gehen zu seinen Lasten. Allerdings dürfen Unternehmer nach dem BGH weiter risikoreiche Geschäfte eingehen. Ist eine Leistungsbeschreibung klar mit Risiken verbunden und gibt der Unternehmer hierauf ein Angebot ab, bleibt er an sein Angebot und die übernommenen Risiken gebunden.

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VBI-HochwasserschutzpreisUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201317Kurz informiert

Abstract

Die Bilder des tragischen Sommerhochwassers 2013 in Teilen der neuen Bundesländer und in Niederbayern sind nach wie vor präsent. Innvoation ist gefragt, um solche Katastrophen künftig noch mehr einzudämmen. Um die Kreativität zu fördern, hat der Verband Beratender Ingenieure (VBI) den Hochwasserschutzpreis 2014 ausgelobt.

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IrrtĂŒmlicher Umsatzsteuerausweis: Rechnung berichtigen!UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201318Berichte

Abstract

Weist ein Bauunternehmer in einer Rechnung versehentlich Umsatzsteuer aus, obwohl er beispielsweise eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, muss er diese Umsatzsteuer nach § 14c UStG ans Finanzamt bezahlen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Rechnungsberichtigung möglich.

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Vorsteuerabzug: RĂŒckwirkende Rechnungsberichtigung möglich?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201318-19Berichte

Abstract

Kürzt der Prüfer des Finanzamts den Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung, weil nicht alle Rechnungsangaben erfüllt sind, könnte sich Schnelligkeit für den Selbstständigen ausbezahlen: Möglicherweise muss das Finanzamt bald die rückwirkende Rechnungsberichtigung anerkennen.

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Rechnungsangabe "Gutschrift"UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201319Kurz informiert

Abstract

Rechnet ein Bauunternehmen über erhaltene Leitungen mit Gutschriften ab, sollte in diesem Abrechnungspapier das Wörtchen “Gutschrift” auftauchen. Andernfalls kippt der Vorsteuerabzug aus der Gutschrift. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erläutert jetzt die neuen Regelungen hierzu.

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Privater "Werkstattwagen"?UnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201319Kurz informiert

Abstract

Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn er vorgibt, den Dienstwagen tatsächlich gar nicht privat genutzt zu haben. Doch bei Nutzung eines “Werkstattwagens” kann diese automatisch unterstellte Privatnutzung vermieden werden.

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Schalk, GĂŒntherIngenieurbau als KunstformUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201320Buchtipp

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft12/201320Veranstaltungen

Abstract

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Contents: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 11/2013UnternehmerBrief Bauwirtschaft11/2013Contents

Abstract

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Schalk, GĂŒnther(Kommunal-)Politik in der ZwickmĂŒhleUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20131Editorial

Abstract

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Kurz infomiertUnternehmerBrief Bauwirtschaft11/20132Kurz informiert

Abstract

Überalterung bereitet zunehmend Probleme
Jede zweite Straßenbrücke sanierungsbedürftig
Handwerk: Wunschzettel zum runden Jubiläum

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