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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20142Kurz informiert

Abstract

ÖPP und PPP sind nicht so schlecht wie ihr Ruf
Deutscher Immobilienmarkt als “sicherer Hafen”
Lob für Gesetzentwurf gegen Zahlungsausfälle am Bau

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Danielzik, Jürgen; Stenger, StefanDuales Studium schafft ideale Führungskräfte von morgenUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20143-9Berichte

Abstract

Unsere Gesellschaft und mit ihr die Bauwirtschaft befindet sich im demographischen Wandel. Als direkt spürbare Folge zeigt sich in vielen Unternehmensbereichen der Mangel an gut ausgebildeten Nachwuchs-Führungskräften. Heute und vermehrt in der Zukunft verlieren die Bauunternehmen in allen Hierarchieebenen wichtige Fachkompetenzen durch das altersbedingte Ausscheiden von erfahrenen Führungskräften. Für Baufirmen aller Größenordnungen stellt sich daher seit längerem die gleiche Frage: “Woher bzw. wie bekomme ich meine Führungskräfte von morgen, die sowohl in Theorie als auch der Praxis überzeugen können?” Eine Antwort auf diese Frage ist ein Absolvent eines dualen Studiengangs, der eine qualifizierte Ausbildung in einem Bauberuf des Hoch- oder Tiefbaus mit einem Hochschulstudium zum Bauingenieur kombiniert.

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BMWi-Markterschließungsprogramm für KMUUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20149Berichte

Abstract

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Talebitari, BurkhardFeiermarathon: BVMB wird 50 und vollzieht GenerationenwechselUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201410-12Berichte

Abstract

Der Wechsel des Hauptgeschäftsführers der BVMB von Friedhelm Noss zu Michael Gilka - 50 Jahre Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. - traditioneller Neujahrsempfang: Anlass zum Feiern, diesmal im Bonner Maritim-Hotel mit über 650 Teilnehmern, aber auch Anlass für deutliche Worte des Präsidenten der BVMB, Thorsten Bode. Denn zum Ausruhen, zumal nach wenig Winter, lässt die aktuelle Situation am Bau der nun 50jährigen, wie eh und je schlagkräftigen Vereinigung, wenig Zeit...

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Hendricks, BarbaraEhrgeizige Ziele im neuen HausUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201413Berichte

Abstract

Grußwort der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201414-15Berichte

Abstract

Bindung an Schlussrechnung oder Korrekturmöglichkeit?
Planungsfehler und deren Ausläufer

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So vermeiden Geschäftsführer eine Lohnsteuer-HaftungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201416Berichte

Abstract

Gerät eine GmbH in finanzielle Schieflage und stellt sich dabei heraus, dass die Lohnsteuer nicht korrekt ans Finanzamt abgeführt wurde, droht den Geschäftsführern eine persönliche Haftung. Doch mit ein paar relativ einfachen Vereinbarungen und Überwachungsschritten kann das Haftungsrisiko minimiert werden.

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Nachzahlungen bei einer Betriebsprüfung legal "kleinrechnen"UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201416Berichte

Abstract

Gerade kleine und mittelständische Unternehmer müssen bei Betriebsprüfungen des Finanzamts meist tief in die Tasche greifen und Steuern nachzahlen. Doch liegen die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag vor, können die Steuernachzahlungen “kleingerechnet” werden.

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis mit Dienstwagen zulässigUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201417Berichte

Abstract

Stellt ein Unternehmer seinen Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in seinem Betrieb inklusive Gestellung eines Dienstwagens an, ruft das stets das Finanzamt auf den Plan. Damit die Anstellung vom Finanzamt akzeptiert wird, muss die so genannte “Fremdüblichkeit” erfüllt sein.

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Basanow, HartmutDVLV will Öffentlichkeitsarbeit deutlich ausbauenUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201418-19Berichte

Abstract

“Tue Gutes und rede darüber” - dieses Motto will sich der Deutsche Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen verstärkt auf seine Fahnen schreiben. Zwei Jahre erfolgreiche Arbeit liegen hinter dem Verband. Er habe es geschafft, sich als Interessensvertreter zu etablieren, stellte die Mitgliederversammlung jetzt in Kassel fest. Auf der Agenda steht insbesondere ein Ausbau der Marketingaktivitäten im Sinne der Sache.

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Schalk, GüntherViel Lärm um nichts?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201420Buchtipps

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201420Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2014Inhalt

Abstract

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Schalk, Günther"Ich habe leider keine Rose für Dich..."?!UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20141Editorial

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2014UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20142Kurz informiert

Abstract

Schwarzarbeit sorgt für dunkle Wolken am Bauhimmel
Es geht weiter vorsichtig bergauf am Bau
EU erleichtert Kapitalbeschaffung für Mittelständler

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Gebbeken, NorbertEin Plädoyer für eine nachhaltige BauingenieurausbildungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20143-10Berichte

Abstract

Bauen kann man - theoretisch - überall. Es braucht, anders als zum Beispiel in der Landwirtschaft, keine speziellen Standortfaktoren. Dafür aber fachkundige Ingenieure, und die wachsen nicht an Bäumen. Die deutsche Ingenieurausbildung war seit rund 200 Jahren weltweit führend. Aber ist sie das heute auch noch? Seit rund zehn Jahren wird die deutsche Ingenieursausbildung ohne wirkliche Not zerschlagen und dem “Mainstream” angepasst. Unser Autor, selbst Hochschulprofessor, sieht diese Entwicklung sehr kritisch. Er spricht von “Entwissenschaftlichung”, beschreibt Gefahren durch allzu frühe Spezialisierung an Hochschulen und plädiert engagiert für mehr Nachhaltigkeit in der Ausbildung künftiger Bauingenieure.

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Englert, Florian; Schalk, GüntherAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201411-12Berichte

Abstract

Doppelte Zahlung & Verjährung..
Verjährung Teil II: Wann hemmen Verhandlungen?
Verjährung, die dritte: Mängel arglistig verschwiegen?

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Berichtigung der Umsatzsteuer auf SicherheitseinbehalteUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201413-14Berichte

Abstract

In einem Überraschungsurteil kippt der Bundesfinanzhof die Ungerechtigkeit, wonach Baufirmen trotz Sicherheitseinbehalten durch Auftraggeber die volle Umsatzsteuer aus der Schlussrechnung ans Finanzamt abführen müssen. Der UBB gibt wichtige Infos, wie Bauunternehmer nun vorgehen sollten.

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Vergaberecht aktuellUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201415-16Berichte

Abstract

Keine Nebenangebote, wenn Preis einziges Kriterium
Wann sind Bietergemeinschaften zulässig?

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Rote Karte für automatische VorsteuerkürzungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201417Berichte

Abstract

Fischt der Prüfer des Finanzamts eine Eingangsrechnung aus der Buchhaltung eines Bauunternehmers und stellt fest, dass der Rechnungsaussteller gar kein Unternehmer war oder dass er eine falsche Adresse angegeben hat, war der Vorsteuerabzug bisher verloren. Die Betonung liegt hier jedoch auf dem Wörtchen “war”: Denn die Richter des Finanzgerichts (FG) Münster zeigten dem Finanzamt nun die rote Karte. Konnte der Rechnungsempfänger nicht erkennen, dass er einem betrügerischen Rechnungsaussteller aufgesessen ist, darf an dem Vorsteuerabzug nachträglich nicht gerüttelt werden (FG Münster, Beschluss v. 12.12.2013, Az. 5 V 1934/13 U).

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Bender, Burkhard; Held, FranzWie lässt sich Haftung des GmbH-Geschäftsführers vermeiden?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201418Berichte

Abstract

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit eines GmbH-Geschäftsführers oder Vorstandes einer AG ist schon für den ausgebildeten Juristen schwer zu überblicken, erst recht für den Betroffenen. Die Realisierung von Baumaßnahmen aller Art ist ohnehin risikobehaftet und haftungsträchtig. Eine deliktische Eigenhaftung kann sich aus dem Gesellschaftsrecht (Geschäftsführerhaftung), Strafrecht (deliktische Eigenhaftung bei Schutzgesetzverletzung), Steuerrecht, Insolvenzrecht, dem allgemeinen Zivilrecht (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) und Spezialvorschriften wie z.B. dem Bauforderungssicherungsgesetz ergeben.

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Steuervergünstigung nur für typische BerufskleidungUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201419Berichte

Abstract

Ein selbstständiger Handwerker, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung “bürgerlicher Kleidung” schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf Stur.

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Positiv-Urteil: Keine Doppelbestrafung bei DarlehensausfallUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201419Berichte

Abstract

Leiht sich ein Gesellschafter von seiner GmbH Geld, weil er von der Bank keinen Kredit mehr bekommt, ruft ein solches Darlehen den Betriebsprüfer auf den Plan. Denn: Werden keine Sicherheiten vereinbart, und das Darlehen fällt wegen Zahlungsunfähigkeit des Gesellschafters aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Schalk, GüntherBauen und Prozesse managenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201420Buchtipp

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/201420Veranstaltungen

Abstract

No short description available.

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