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Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: Musterprozess läuftUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Nutzen Sie als Unternehmer Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, lässt das Finanzamt wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zum Abzug zu. Das führt in der Praxis meist zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs. Doch diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs lässt sich möglicherweise deutlich drücken.

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Vorsicht beim Prosit: Steuerfalle bei Wein, Champagner & CoUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201512Berichte

Abstract

Sogar bei Baufirmen soll es ja immer wieder einmal einen Grund zum Feiern geben - sei es im Rahmen eines erfolgreichen Vertragsschlusses oder am Ende eines gelungenen gemeinsamen Projekts mit einem Kunden. Aber Vorsicht: Selbst beim Feiern sitzt das Finanzamt mit am Tisch: Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden zu einer Besprechung in ein Restaurant oder in ein Wirtshaus ein, sind diese Bewirtungskosten nur zu 70% als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Dasselbe soll für Weinausschank gelten, der anlässlich einer Besprechung in den Firmenräumen stattfindet. Eine neue Sichtweise mit steuerlich fatalen Folgen...

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Elektronische Fahrtenbücher nicht immer "finanzamtssicher"UnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201513Berichte

Abstract

In Handwerksbetrieben, in denen für den Fuhrpark elektronische Fahrtenbücher geführt werden, können sich die Betriebsinhaber bei einer Betriebs- oder Lohnsteuerprüfung leider nicht immer entspannt zurücklehnen. Denn nicht alle im Handel angebotenen elektronischen Fahrtenbücher erfüllen den Status “finanzamtssicher”.

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Christophe, JeanÖPP bei unseren NachbarnUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201514-16Berichte

Abstract

Öffentlich-Private Partnerschaften (“ÖPP”/“PPP”) haben nicht überall einen guten Ruf. Wir haben im UBB ja bereits mehrfach berichtet. Dabei wird oft argumentiert, dass die Modelle die private Seite unangemessen begünstigten, öffentliche Mittel an die Bauindustrie verschenkt würden und die ÖPP daher vor allem ein Weg seien, Steuergelder zu verschwenden. Dass einige Großprojekte auch ohne PPP zu schwarzen Löchern für Steuergelder werden und dass Investitionen im Rahmen von ÖPP in der Regel zu den vereinbarten Kosten und im Rahmen des definierten Zeitplans realisiert werden, wird oft ignoriert. Der UBB wirft in dieser Ausgabe einen Blick über den Zaun, wie ÖPP im Ausland funktioniert.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201517-18Berichte

Abstract

Sittenwidrige Pauschalpreise der Teilleistung
Nicht dingliche zusätzliche Leistung: keine Vergütung!

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Verkehrslärmschutztage in MünchenUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201520Berichte

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft5/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherVerfällt Deutschland?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 4/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20152Kurz informiert

Abstract

Handwerker fordern Neuregelung für Mängelbeseitigung
ÖPP-Projekte sollen transparenter werden
“Die Energie- und Wärmewende muss weitergehen!”

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Krentz, MartinHorizontalspülbohrverfahren - Probleme sind beherrschbarUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/20153-9Berichte

Abstract

Seit Jahren erfreut sich die Bohrbranche eines ständig wachsenden Marktes. Es gibt viele technische Weiterentwicklungen. Technische Regelwerke werden ergänzt und fortgeschrieben. Diese Entwicklungen sind bei der grabenlosen Leitungsverlegung im Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD) sowie in der Geothermie bei der Herstellung von Erdwärmesonden mit Teufen bis 100 Meter besonders deutlich erkennbar. Doch mit ihr geht auch die Zunahme von Sach- und Vermögensschäden und der daraus folgenden Streitfälle einher. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was hätte wer wann wissen können und müssen? Unser UBB-Hauptaufsatz nimmt eine Standortbestimmung vor.

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Englert, FlorianAktuelles aus der RechtsprechungUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201510-11Berichte

Abstract

BauFordSiG: Auch Erwerber haben Baugeld!
Ablehnung eines Beweisantrages im Zivilverfahren

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Rott, NatalieArchitektenhonorarrechnung: Wann ist sie prüfbar?UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201512-15Berichte

Abstract

Nicht selten kommt es bei Bauvorhaben zum Streit zwischen Bauherr und Architekt/Ingenieur hinsichtlich der Höhe von Honoraren. Spätestens vor Gericht hat der Architekt die Voraussetzungen seines Honoraranspruchs darzulegen und zu beweisen. Dabei spielt die Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung eine zentrale Rolle. Wendet der Auftraggeber (AG) die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung innerhalb der Prüffrist ein, wird der Honoraranspruch nicht fällig (vgl. § 15 Abs. 1 HOAI) und kann nicht durchgesetzt werden. Daneben kann der AG im Prozess die Forderungshöhe bestreiten, so dass der Auftragnehmer (AN) seine Ansprüche prüfbar darlegen muss.

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Talebitari-Tewes, Burkhard"Die Haftungssummen sind schnell im Millionenbereich!"UnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201516-17Berichte

Abstract

D&O-Versicherungen (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) sind in Managerkreisen ein heißes Thema. Wer sie hat, wähnt sich in Sicherheit. Dass dem nicht notwendig so ist und deshalb auch die Manager-Gehälter eher relativ zu betrachten sind, meint Franz M. Held, Mitglied der Geschäftsleitung VOV GmbH.

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Gewinnermittlung 2014: Strategien für BetriebsausgabenUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201518-19Berichte

Abstract

In den nächsten Wochen steht bei den meisten Unternehmern die Gewinnermittlung 2014 auf dem Plan. Wer dringend Betriebsausgaben benötigt, sollte die eine oder andere Steuerstrategie fahren. Hier die besten Steuertipps, mit denen Unternehmen der Baubranche die Steuerlast 2014 drücken können.

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3. Lake Constance 5D KonferenzUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201520Veranstaltungen

Abstract

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UBB-VeranstaltungstippsUnternehmerBrief Bauwirtschaft4/201520Veranstaltungen

Abstract

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Inhalt: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/2015Inhalt

Abstract

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Ernst & Sohn (Hrsg.)Gesamtausgabe UBB 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20151-24Gesamtausgabe

Abstract

Komplette Monatsausgabe

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Schalk, GüntherHat Deutschland das Bauen verlernt?UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20151Editorials

Abstract

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Kurz informiert: UnternehmerBrief Bauwirtschaft 3/2015UnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20152Kurz informiert

Abstract

Bauindustrie erwartet stabiles Beschäftigungsniveau
Toiletten in “Absurdistan” nur noch mit Fenster?
Kostenexplosion auch bei privaten Bauvorhaben

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Karl, Christian K.Bauen in China - Engagement mit politischen und sozialen RisikenUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20153-8Berichte

Abstract

Für deutsche Bauunternehmen war es in der Vergangenheit schon immer interessant, den Blick über die deutschen Grenzen hinaus zu richten. Ein Blick schweift dabei auch in die Volksrepublik China (VR China), die inzwischen drittgrößte Volkswirtschaft und Handelsnation der Welt - mit gewaltigen Infrastrukturmaßnahmen und anderen gigantischen Bauprojekten ein verlockendes Ziel. Der Schritt in die VR China ist nicht ohne Risiko. Denn abweichend zu bekannten und typischen Risiken des deutschen Baugeschäftes treten hier die besonderen Risiken eines anderen politischen wie auch sozio-kulturellen Wirtschaftsraumes auf. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist neben dem Einblick in die chinesische Bauwirtschaft die Erfassung und Bewertung von Risiken, die bei Projekten in der VR China auftreten können wie auch Empfehlungen zur Risikominimierung. Das Institut für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg-Essen hat hierzu eine Studie durchgeführt.

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Mehr Prämien für den ArbeitsschutzUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20158Berichte

Abstract

Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: “Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen.”, so Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU.

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Drei Ausnahmen pro Jahr erlaubtUnternehmerBrief Bauwirtschaft3/20159Berichte

Abstract

Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitslohn im Monat nicht höher ist als 450 Euro (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Maßgeblich ist hier eine Durchschnittsbetrachtung. Der regelmäßige Verdienst darf im Durchschnitt eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als 450 Euro betragen (also maximal 5.400 Euro bei durchgehender Beschäftigung). Wird diese Grenze überschritten, liegt kein begünstigter Minijob mehr vor.

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